Heute haben wir einen Brief mit den nachbarlichen Zustimmungen, die wir noch benötigten, von Frau K.-P. erhalten.
Aber leider haben die beiden betreffenden Personen nicht auf dem Lageplan unterschrieben. Warum hatte ich es eigentlich alles nochmal extra im Anschreiben beschrieben?? *Seufz*
Also Frau K.-P. gleich per Mail kontaktiert und sie gebeten, uns nochmals bei der Beschaffung entsprechender Unterschriften auf dem Lageplan zu unterstützen. In der Mail haben wir auch gleich erneut nachgefragt, wie der Status bezüglich der Eintragung des Leitungsrechts ist. Denn, wie ist es auch anders zu erwarten, haben wieder hierzu keine weiteren Infos erhalten.
Mittwoch, 26. Dezember 2012
Donnerstag, 20. Dezember 2012
Falsche Abbuchung von unserem Darlehen
Heute bin ich fast hinten über gefallen, als mir mein Finanzprogramm sagte, dass 60.140 EUR von unserem Darlehen auf das Darlehenskonto der Volksbank überwiesen wurden. Der Betreff der Buchung informierte mich, dass ich noch entsprechende Rechnungen nachzureichen habe...??? Was zum Henker...?
Also prompt bei unserer Sachbearbeiterin bei der Volksbank angerufen und nachgefragt, was es mit dieser Buchung auf sich hat.
Es stellte sich heraus, dass ein anderer Bauherr mit dem gleichen Nachnamen diese Auszahlung bei der Volksbank angefordert hatte. Das war unserer Sachbearbeiterin natürlich extrem peinlich und sie beauftragte sofort die Rückbuchung.
Aber das zeigte uns mal wieder: Man muss allen ständig auf die Pfoten schauen, sonst läuft irgendwas 100-pro schief :-T
Also prompt bei unserer Sachbearbeiterin bei der Volksbank angerufen und nachgefragt, was es mit dieser Buchung auf sich hat.
Es stellte sich heraus, dass ein anderer Bauherr mit dem gleichen Nachnamen diese Auszahlung bei der Volksbank angefordert hatte. Das war unserer Sachbearbeiterin natürlich extrem peinlich und sie beauftragte sofort die Rückbuchung.
Aber das zeigte uns mal wieder: Man muss allen ständig auf die Pfoten schauen, sonst läuft irgendwas 100-pro schief :-T
Donnerstag, 13. Dezember 2012
Rückmeldung von Herrn R.
Unsere Rückfrage hat gewirkt: Herr R. hat sich gemeldet.
Er habe wohl erst heute morgen mit Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde sprechen können. Die Gemeinde hat Gott sei Dank keine Einwände gegen die Eintragung des Leitungsrechtes (wir fragen uns auch schon die ganze Zeit, warum die Gemeinde überhaupt etwas dagegen haben sollte??).
Zusätzlich hat Herr R. erfahren, dass wohl derzeit der neue B-Plan ausgelegt ist und Anfang Februar verabschiedet werden soll. Wir sind gespannt, ob das alles glatt geht.
Er habe wohl erst heute morgen mit Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde sprechen können. Die Gemeinde hat Gott sei Dank keine Einwände gegen die Eintragung des Leitungsrechtes (wir fragen uns auch schon die ganze Zeit, warum die Gemeinde überhaupt etwas dagegen haben sollte??).
Zusätzlich hat Herr R. erfahren, dass wohl derzeit der neue B-Plan ausgelegt ist und Anfang Februar verabschiedet werden soll. Wir sind gespannt, ob das alles glatt geht.
Mittwoch, 12. Dezember 2012
Noch keine Rückmeldung von Herrn R.
Obwohl Herr R. uns zugesichert hatte, dass er sich nach der Rücksprache mit der Gemeinde nochmals bei uns melden wollte, haben wir bis heute noch nichts von ihm gehört.
Also: mal wieder hinter den Leuten herlaufen und Informationen erbetteln ... :-T
Also: mal wieder hinter den Leuten herlaufen und Informationen erbetteln ... :-T
Montag, 3. Dezember 2012
Anruf bei Bauamt und Stiftung
Heute haben wir nochmals beim Bauamt angerufen und gefragt, auf welchem Plan die noch einzuholenden Unterschriften erfolgen sollen. Denn im Schreiben vom Freitag war kein Plan mitgeschickt worden. Laut Herrn B. können wir wohl auch eine Kopie unseres Lageplanes einsetzen.
Einen Anruf bei Frau K.-P. später hatten wir dann auch die Problematik mit den beiden Unterschriften der Töchter des ehemaligen Besitzers unseres Grundstücks geklärt. Diese kennt Frau K.-P. persönlich und sie bot uns netterweise an, die Unterschriften für uns zu organisieren. Also schickten wir entsprechende Unterlagen (Zustimmungsformular und Lageplan) mit einem erklärenden Anschreiben gleich per Post los.
Einen Anruf bei Frau K.-P. später hatten wir dann auch die Problematik mit den beiden Unterschriften der Töchter des ehemaligen Besitzers unseres Grundstücks geklärt. Diese kennt Frau K.-P. persönlich und sie bot uns netterweise an, die Unterschriften für uns zu organisieren. Also schickten wir entsprechende Unterlagen (Zustimmungsformular und Lageplan) mit einem erklärenden Anschreiben gleich per Post los.
Freitag, 30. November 2012
Rückmeldung von Herrn R. und Schreiben vom Bauamt des Landkreises
Heute haben wir endlich eine Rückmeldung von Herrn R. der Stiftung erhalten. Er schrieb, dass er wohl nächste Woche erst einen Termin mit der Gemeinde haben wir, um die Eintragung des Leitungsrechtes abzuklären. Anschließend wolle er uns informieren. Erwähnte Herr R. nicht vor 11 Tagen, dass er dieses "zeitnah" erledigen wolle? Vielleicht haben wir da irgendwie eine konträre Vorstellung von zeitnah :-T
Aber wenigstens versicherte uns Herr R. in seiner Mail, dass wir uns bezüglich unseres "entstandenen Schadens gütlich einigen werden".
Wir sind gespannt, ob dieses Versprechen eingelöst wird und in welchem Umfang...
Heute haben wir auch das angekündigte Schreiben vom Bauamt erhalten. Natürlich wieder am Freitag Nachmittag!! Wir glauben langsam, dass das Taktik ist...
Es sind nochmals 5 (!!) weitere Unterschriften die wir nun brauchen. Und leider nicht nur von den Erbpächtern, sondern auch von den Kindern des verstorbenen Besitzers unseres Grundstücks. Wenn wir jetzt nur wüssten, wo die wohnen und wie wir sie kontaktieren können?
Vielleicht kann uns da jemand von der Stiftung weiterhelfen. Die können wir aber natürlich erst wieder am Montag kontaktieren...
Aber wenigstens versicherte uns Herr R. in seiner Mail, dass wir uns bezüglich unseres "entstandenen Schadens gütlich einigen werden".
Wir sind gespannt, ob dieses Versprechen eingelöst wird und in welchem Umfang...
Heute haben wir auch das angekündigte Schreiben vom Bauamt erhalten. Natürlich wieder am Freitag Nachmittag!! Wir glauben langsam, dass das Taktik ist...
Es sind nochmals 5 (!!) weitere Unterschriften die wir nun brauchen. Und leider nicht nur von den Erbpächtern, sondern auch von den Kindern des verstorbenen Besitzers unseres Grundstücks. Wenn wir jetzt nur wüssten, wo die wohnen und wie wir sie kontaktieren können?
Vielleicht kann uns da jemand von der Stiftung weiterhelfen. Die können wir aber natürlich erst wieder am Montag kontaktieren...
Donnerstag, 29. November 2012
Nochmals nachhaken bei Stiftung
Da wir gestern natürlich keine Nachricht von Frau K.-P. erhielten, haben wir heute nochmals eine Mail an Herrn R. verfasst. Hoffentlich meldet er sich bald.
Montag, 26. November 2012
Anruf beim Bauamt und Statusabfrage bezüglich des Leitungsrechtes bei der Stiftung
Heute haben wir bei Herrn B. im Bauamt des Landkreises angerufen, um zu fragen, was das Schreiben vom Samstag bedeuten sollte.
Der gewünschte Gesprächstermin im Amt ist nach diesem Telefonat nun also nicht mehr notwendig, denn Herr B. wollte uns bei diesem nur die Fakten mitteilen, die uns bereits vor 19 Tagen (!!!) von Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde telefonisch dargelegt wurden. Ein schönes Beispiel wie schnell die Mühlen der Ämter doch so mahlen ...
Leider teilte uns Herr B. am Telefon mit, dass er den Bauantrag in der Zwischenzeit NICHT weiter bearbeiten wird. Erst wenn der neue B-Plan beschlossen, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und mit Siegel versehen von der Gemeinde an den Landkreis geschickt wurde, wird Herr B. den Antrag weiter prüfen. Naaaaaa, suuuper :-(
D.h. erst ewig auf den neuen B-Plan warten und dann anschließend noch weiter auf die "fixe" Prüfung im Bauamt des Landkreises. Mit ganz viel Glück findet Herr B. dann in 3-4 Monaten noch weitere Punkte, warum wir nicht bauen dürfen. Es wäre ja auch zu bürgerfreundlich, wenn man jetzt schon etwaige weitere Probleme erkennen würde und diese dann vielleicht sogar parallel zur B-Plan Problematik aus dem Weg räumen könnte. :-(( Laut Herrn B. ist diese alles notwendig, damit wir eine rechtskräftige Baugenehmigung erhalten. *Seufz*
Zusätzlich zu dieser schönen Aussage eröffnete uns Herr B. dann noch am Telefon, dass noch WEITERE nachbarliche Zustimmung fehlen würden!?! Und ratet mal welche: die von den Erbpächtern. Wir hatten damals ja bereits zusätzlich von einigen Erbpächtern Unterschriften eingeholt, obwohl Herr B. am Telefon sagte, dass wir dieses nicht benötigen. Aber leider nicht von allen. Warum haben wir vor 3 Wochen eigentlich angerufen und nachgefragt??? Herr B. sagte "netterweise", dass wir doch einen qualifizierten Lageplan vom Katasteramt hätten holen sollen, dann hätten wir genau gewusst, von wem wir Unterschriften bräuchten. Schön, dass wir diese Information jetzt erhalten... :-T
Ein entsprechendes Schreiben mit einer Auflistung der noch notwendigen Unterschriften soll uns in den nächsten Tagen zugeschickt werden.
Heute haben wir dann auch noch bei Frau K.-P. von der Stiftung angerufen und nachgefragt, wie der Status der Eintragung des Leitungsrechts auf dem Privatweg ist. Sie konnte darüber leider keine Aussage machen und verwies auf Herrn R.. Dieser sei jedoch letzte und diese Woche arbeitstechnisch stark eingebunden. Sie will ihm aber eine Nachricht zukommen lassen und sich Mittwoch zurückmelden.
Der gewünschte Gesprächstermin im Amt ist nach diesem Telefonat nun also nicht mehr notwendig, denn Herr B. wollte uns bei diesem nur die Fakten mitteilen, die uns bereits vor 19 Tagen (!!!) von Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde telefonisch dargelegt wurden. Ein schönes Beispiel wie schnell die Mühlen der Ämter doch so mahlen ...
Leider teilte uns Herr B. am Telefon mit, dass er den Bauantrag in der Zwischenzeit NICHT weiter bearbeiten wird. Erst wenn der neue B-Plan beschlossen, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und mit Siegel versehen von der Gemeinde an den Landkreis geschickt wurde, wird Herr B. den Antrag weiter prüfen. Naaaaaa, suuuper :-(
D.h. erst ewig auf den neuen B-Plan warten und dann anschließend noch weiter auf die "fixe" Prüfung im Bauamt des Landkreises. Mit ganz viel Glück findet Herr B. dann in 3-4 Monaten noch weitere Punkte, warum wir nicht bauen dürfen. Es wäre ja auch zu bürgerfreundlich, wenn man jetzt schon etwaige weitere Probleme erkennen würde und diese dann vielleicht sogar parallel zur B-Plan Problematik aus dem Weg räumen könnte. :-(( Laut Herrn B. ist diese alles notwendig, damit wir eine rechtskräftige Baugenehmigung erhalten. *Seufz*
Zusätzlich zu dieser schönen Aussage eröffnete uns Herr B. dann noch am Telefon, dass noch WEITERE nachbarliche Zustimmung fehlen würden!?! Und ratet mal welche: die von den Erbpächtern. Wir hatten damals ja bereits zusätzlich von einigen Erbpächtern Unterschriften eingeholt, obwohl Herr B. am Telefon sagte, dass wir dieses nicht benötigen. Aber leider nicht von allen. Warum haben wir vor 3 Wochen eigentlich angerufen und nachgefragt??? Herr B. sagte "netterweise", dass wir doch einen qualifizierten Lageplan vom Katasteramt hätten holen sollen, dann hätten wir genau gewusst, von wem wir Unterschriften bräuchten. Schön, dass wir diese Information jetzt erhalten... :-T
Ein entsprechendes Schreiben mit einer Auflistung der noch notwendigen Unterschriften soll uns in den nächsten Tagen zugeschickt werden.
Heute haben wir dann auch noch bei Frau K.-P. von der Stiftung angerufen und nachgefragt, wie der Status der Eintragung des Leitungsrechts auf dem Privatweg ist. Sie konnte darüber leider keine Aussage machen und verwies auf Herrn R.. Dieser sei jedoch letzte und diese Woche arbeitstechnisch stark eingebunden. Sie will ihm aber eine Nachricht zukommen lassen und sich Mittwoch zurückmelden.
Samstag, 24. November 2012
Brief vom Bauamt des Landkreises
Heute haben wir einen Brief vom Bauamt des Landkreises erhalten. Wir fragen uns: warum erhalten wir diese Dinger immer erst am Freitag Nachmittag oder Samstag, wenn man definitiv nicht im Amt wegen Fragen anrufen kann und sich das ganze Wochenende über den Inhalt des Briefes aufregen muss? *Seufz*
Der Anfang des Schreibens ließ erst hoffen: ihr Antrag ist prüffähig. Jeah, schon mal mehr als vorher...
Aber dann gleich: Anforderung fehlender Unterlagen und Bitte einen Termin für den nächsten Sprechtag auszumachen. Was fehlt denn nun??? Und warum sollen wir zu einem Termin im Amt vorbeikommen? Wurde eine weitere Amtsleiche für unser Grundstück ausgegraben, die sie uns schonend persönlich unter Anwesenheit eines Psychologen mitteilen wollen??? Wir werden es natürlich frühestens am Montag erfahren und unser Wochenende ist mal wieder getrübt :-(
Der Anfang des Schreibens ließ erst hoffen: ihr Antrag ist prüffähig. Jeah, schon mal mehr als vorher...
Aber dann gleich: Anforderung fehlender Unterlagen und Bitte einen Termin für den nächsten Sprechtag auszumachen. Was fehlt denn nun??? Und warum sollen wir zu einem Termin im Amt vorbeikommen? Wurde eine weitere Amtsleiche für unser Grundstück ausgegraben, die sie uns schonend persönlich unter Anwesenheit eines Psychologen mitteilen wollen??? Wir werden es natürlich frühestens am Montag erfahren und unser Wochenende ist mal wieder getrübt :-(
Montag, 19. November 2012
Antwort vom Verkäufer
Heute haben wir von Herrn R. der Stiftung Antwort auf unsere Fragen erhalten.
Laut Herrn R. waren ihm und Herrn S. vom verstorbenen Eigentümer des Grundstückes bekannt, dass dort ein B-Plan existieren würde und er verwies auf die vier bereits gebauten Gebäude unserer Nachbarn, um dieses zu belegen. Er sagte, dass sie als Verkäufer zu keinem Zeitpunkt daran gezweifelt hatten, dass das von uns gekaufte Grundstück baugenehmigungsfähig wäre.
Er schrieb jedoch nicht, dass sie irgendwann ihrer Pflicht nachgekommen sind, vor dem Verkauf des Grundstücks die Bebaubarkeit durch Nachfragen beim Bauamt überprüfen zu lassen.
Bezüglich des Leitungsrechtes schrieb Herr R., dass sie grundsätzlich keine Hemmnisse sehen, dieses jedoch vorab mit der Gemeinde besprechen wollen. Wenn diese keine Einwände hat, wollen sie die Eintragung veranlassen. Die Kosten dafür sollten natürlich WIR tragen. Ich glaube es hackt!!!
Wir haben dann prompt Herrn R. eine Mail zurückgeschrieben, dass wir laut Angaben des Maklers das Grundstück als erschlossen gekauft hatten und wir es unpassend fänden, diese Kosten nun auch noch zu tragen. Wir haben dann in der Mail nochmals schön alle Punkte aufgelistet, die bislang mit dem Grundstück nicht ganz koscher waren und außerdem Fakten aufgezeigt, die uns aufgrund von Fehlinformationen seitens Herrn R. und Herrn S. ordentliche Mehrkosten verursachen:
Laut Herrn R. waren ihm und Herrn S. vom verstorbenen Eigentümer des Grundstückes bekannt, dass dort ein B-Plan existieren würde und er verwies auf die vier bereits gebauten Gebäude unserer Nachbarn, um dieses zu belegen. Er sagte, dass sie als Verkäufer zu keinem Zeitpunkt daran gezweifelt hatten, dass das von uns gekaufte Grundstück baugenehmigungsfähig wäre.
Er schrieb jedoch nicht, dass sie irgendwann ihrer Pflicht nachgekommen sind, vor dem Verkauf des Grundstücks die Bebaubarkeit durch Nachfragen beim Bauamt überprüfen zu lassen.
Bezüglich des Leitungsrechtes schrieb Herr R., dass sie grundsätzlich keine Hemmnisse sehen, dieses jedoch vorab mit der Gemeinde besprechen wollen. Wenn diese keine Einwände hat, wollen sie die Eintragung veranlassen. Die Kosten dafür sollten natürlich WIR tragen. Ich glaube es hackt!!!
Wir haben dann prompt Herrn R. eine Mail zurückgeschrieben, dass wir laut Angaben des Maklers das Grundstück als erschlossen gekauft hatten und wir es unpassend fänden, diese Kosten nun auch noch zu tragen. Wir haben dann in der Mail nochmals schön alle Punkte aufgelistet, die bislang mit dem Grundstück nicht ganz koscher waren und außerdem Fakten aufgezeigt, die uns aufgrund von Fehlinformationen seitens Herrn R. und Herrn S. ordentliche Mehrkosten verursachen:
- Makler versichert, dass keine Rechte auf dem Grundstück lasten --> plötzlich tauchten vier Wege- und Leitungsrechte in den Kaufvertragsentwürfen auf --> Anpassungen der Kaufverträge
- Nach Aussagen des Maklers und Altlastenregisters sollten keine Lasten auf dem Grundstück vorhanden sein --> Bodenuntersuchung förderten eine Schicht von 60-70cm Bauschutt zu tage --> Mehrkosten für Erdarbeiten, Bodenentsorgung und Fundamentlegung
- Bebaubarkeit des Grundstücks wurde zugesichert --> war auch nicht der Fall, da der gültige B-Plan dieses nicht ermöglicht --> Mehrkosten durch Bereitstellungszinsen und ungeplante Mietzahlungen
- Grundstück wurde als erschlossen verkauft --> nun benötigen wir noch ein Leitungsrecht --> weitere Mehrkosten???
Wir haben dann auch nochmals auf den Passus der "Zusicherung der Bebaubarkeit" in unserem Kaufvertrag hingewiesen und dargelegt, dass wir die Verkäufer somit in der Verpflichtung sehen uns zumindest den finanziellen Schaden, der uns durch die Wartezeit auf den neuen B-Plan entstanden ist, zu ersetzen.
Wir sind auf die Antwort gespannt...
Samstag, 17. November 2012
Festpreisgarantie verlängert und Vollmachten für Erdsondenbohrung
Heute haben wir ein Schreiben von Danhaus erhalten. In diesem wurde uns mitgeteilt, dass die Festpreisgarantie netterweise um ein halbes Jahr verlängert wurde: bis 17.6.2014. Das sollte hoffentlich reichen.
Außerdem waren dem Schreiben Vollmachten für das Antragswesen der Erdsondenbohrung beigefügt. Die wurden gleich unterschrieben und wieder zur Post gebracht.
Wir hatten Herrn P. gestern mit wenig Hoffnung nochmals per Mail gefragt, ob die Produktion der Hauselemente evtl. nicht doch vor dem Vorliegen der Baugenehmigung beginnen könnte. Wie erwartet verneinte Herr P. dieses. Schade, schade....
Außerdem waren dem Schreiben Vollmachten für das Antragswesen der Erdsondenbohrung beigefügt. Die wurden gleich unterschrieben und wieder zur Post gebracht.
Wir hatten Herrn P. gestern mit wenig Hoffnung nochmals per Mail gefragt, ob die Produktion der Hauselemente evtl. nicht doch vor dem Vorliegen der Baugenehmigung beginnen könnte. Wie erwartet verneinte Herr P. dieses. Schade, schade....
Donnerstag, 15. November 2012
Verkäufer um schriftliche Stellungnahme gebeten
Seit dem 9.11. versuchen wir vergeblich einen Gesprächstermin mit dem Testamentsvollstrecker Herrn S. zu bekommen (die Sekretärinnen haben ihm wohl immer eine Information hinterlassen, er hat jedoch nie zurückgerufen :-( ). Daher haben wir heute Herrn R. von der Stiftung per Mail gebeten, uns eine schriftliche Stellungnahme von ihm und Herrn S. (also beiden verkaufenden Parteien) bezüglich der Bebaubarkeit unseres Grundstückes zum Zeitpunkt des Verkaufes zukommen zu lassen. Wir wollten direkt wissen, ob sie existierende B-Pläne kannten und wenn ja, welchen sie als gültigen erachteten.
In der gleichen Mail haben wir Herrn R. nochmals gebeten, für uns auf dem privaten Zuweg ein Leitungsrecht eintragen zu lassen, damit wir eine Baugenehmigung bekommen.
Wir sind auf die Antworten gespannt...
In der gleichen Mail haben wir Herrn R. nochmals gebeten, für uns auf dem privaten Zuweg ein Leitungsrecht eintragen zu lassen, damit wir eine Baugenehmigung bekommen.
Wir sind auf die Antworten gespannt...
Mittwoch, 14. November 2012
Kein Angebot vom Danhaus Tiefbauer für dieses Jahr
Nach unseren ganzen Vorarbeiten möchte uns aufgrund der nun anstehenden langen Verzögerung durch die notwendige B-Plan-Änderung der Tiefbauer von Danhaus leider kein Angebot zukommen lassen. Herr S. von der Tiefbaufirma meinte, dass die aktuellen Preise für nächstes Jahr nicht mehr gelten würden und somit ein realistisches Angebot nicht abgegeben werden kann.
Somit haben wir leider immer noch kein gescheites Vergleich-Angebot. :-(
Somit haben wir leider immer noch kein gescheites Vergleich-Angebot. :-(
Mittwoch, 7. November 2012
Wir dürfen nur einen Spielplatz bauen!!!!!
Laut Beleg wurde unser kostbares Schreiben mit den Unterschriften am 5.11. beim Bauamt des Landkreises abgeliefert. Daher haben wir heute nochmals beim Bauamt angerufen und nachgefragt, ob die geschickten Dokumente angekommen sind. Ratet was die Antwort war: Der Eingang eines derartigen Schreibens ist nicht im System verzeichnet (AAAAARGG!). Herr B. des Amtes meinte, dass es evtl. noch irgendwo bei der externen Poststelle hängen könnte. Suuuuper Sache.
Aber das war heute leider noch nicht die schlimmste Nachricht. Denn Herr B. eröffnete uns am Telefon, dass unser Bauantrag derzeit aus zwei Gründen nicht genehmigt werden könne:
- Wir müssten noch die Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, etc.) unseres Grundstücks sicherstellten: Wir erklärten Herrn B., dass wir entsprechend der Angaben des Maklers ein erschlossenes Grundstück erworben haben und auf unserem Grundstück auch bereits Abwasserschächte vorhanden sind. Die nette Antwort von Herrn B. hierauf war, dass ihn die physikalischen Gegebenheiten vor Ort für die Baugenehmigung nicht interessieren würden. Er benötige für die Baugenehmigung von uns ein eingetragenes Leitungsrecht auf der westlichen Zufahrt, die nicht öffentlich sondern in Privatbesitz ist. Soweit wir uns an die Gespräche mit den Nachbarn erinnern, war diese in Besitz der Stiftung. Also werden wir wohl gleich mal bei Frau K.-P. und Herrn R. anrufen. Wir fragen uns nur gerade, warum dieser Fakt nicht unserem Architekten Herrn N. aufgefallen ist???
- Bei unserem Grundstück handelt es sich NICHT um ein §34 Baugebiet. Da der damalige Bebauungsplan nicht gültig geworden ist, ist der vorherige Bebauungsplan vor 1996 wieder in Kraft getreten. Und dieser erlaubt auf unserem Grundstück nur DIE ERRICHTUNG EINES SPIELPLATZES!!!!!!!! Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir dieses erfahren haben. Da hat ja Herr W. vom Bauamt der Gemeinde uns und unserem Architekten mehrfach Murks erzählt (aber leider nie schriftlich :-T). Und basierend auf diesen Falschinformationen haben wir unsere gesamte Planung aufgebaut!!! Und die Verkäufer unseres Grundstücks haben uns sogar im Kaufvertrag die Bebaubarkeit zugesichert. Auch das Exposé des Maklers pries das Grundstück als letzte Baulücke an, auf der Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet werden können.
Als ich am Telefon im Affekt fragte, warum erst nach über 2 Monaten auffällt, dass der B-Plan nur einen Spielplatz zulässt, lief Herr B. richtig warm. Er fragte mich, ob ich keine Zeitung lesen würde und nicht wüsste, wie viele Leute derzeit bauen wollen. Er hätte so viel zu tun und wüsste nicht wohin.... ständig E-Mails und Anrufe.... usw....
Nach meinem "Faux pas" musste ich erst einmal mit Engelszungen Herrn B. beschwichtigen, damit unser Bauantrag nicht gaaaaaanz nach unten in den Bearbeitungsstapel wandert. Man ist ja den Ämtern und Sacharbeitern irgendwie auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und will es sich nicht mit seinen Gönnern verscherzen. :-T
Damit wir nun die Glücksburg auf unserem Grundstück bauen können bzw. dürfen ist eine Änderung des Bebauungsplanes oder ein neuer Bebauungsplan notwendig. Und die motivierende Information von Herrn B. war: das offizielle Verfahren für einen neuen Bebauungsplan dauert mind. 6 Monate!!! Erster Gedanke unsererseits: ab April müssen wir Bereitstellungszinsen blechen und dann noch so lange weiter Miete zahlen... wer kommt für unseren finanziellen Schaden auf??? Da müssen wir wohl nochmal zum Anwalt...
Herr B. sagte noch am Telefon, dass er sich am Nachmittag mit Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde treffen wolle, um über die Situation zu sprechen.
Nachdem das Gespräch mit Herrn B. beendet war, riefen wir sofort unseren Architekten an und schilderten ihm die Situation. Dieser bestätigte uns leider, dass, wenn ein neuer B-Plan notwendig ist, dieser aufgrund von offiziellen Regularien (Veröffentlichungsfristen, Bearbeitungszeiten, etc.) mind. 6 Monate bräuchte. Wir waren am Boden zerstört. :-(
Anschließend kontaktierten wir Frau K.-P. von der Stiftung und fragten der Situation entsprechend ungehalten, warum uns ein Grundstück verkauft wurde, dass nicht bebaut werden kann. Diese beteuerte am Telefon, dass ihnen derartiges nicht bekannt war und dass die ganze Situation von den Bauämtern ein Unding wäre. Sie wollte die Situation an den Bürgermeister der Gemeinde herantragen und über ihn politischen Druck für unsere Situation aufbauen. Wir glauben zwar nicht, dass es die Bearbeitung beschleunigt, aber schaden kann es ja nicht. Dann fragten wir Frau K.-P., ob die Stiftung für uns auf dem Privatweg ein Leitungsrecht eintragen lassen könnte, damit wir eine Baugenehmigung erhalten. Frau K.-P. sagte uns zu, dass sie das Leitungsrecht eintragen. Von Seiten der Stiftung wäre es auch akzeptabel wenn der Privatweg an die Gemeinde überschrieben und somit der Weg öffentlich wird. Wir erklärten Frau K.-P., dass es von unserer Seite aus vollkommen egal wäre, solange wir endlich unsere Baugenehmigung erhalten.
Zu guter Letzt riefen wir Frau S. von Danhaus an und schilderten ihr die Situation. Sie konnte sich am Telefon kaum halten und regte sich zusammen mit uns mächtig auf (das war sehr aufbauend :-)). Da wir eine extreme Verzögerung der Baumaßnahmen befürchteten, fragten wir Frau S. ob eine Verlängerung der Preisbindung für unser Haus möglich wäre. Sie sicherte uns Unterstützung zu und will in den nächsten Tagen ein gutes Wort für uns bei Herrn P. von Danhaus einlegen.
Am Abend rief uns sogar noch Herr W. vom Bauamt zurück zu einer Zeit, die für Amtsmitarbeiter doch eher ungewöhnlich ist. Er schilderte uns zusätzliche Hintergründe, die Ergebnisse der Gespräche mit Herrn B. und das weitere geplante Vorgehen.
Unsere vier Nachbarn im Süden haben damals wohl schon in Hinblick auf den neuen B-Plan eine Baugenehmigung erhalten, obwohl der B-Plan noch nicht rechtskräftig war. Somit ist deren Baugenehmigung nicht rechtens gewesen und die Gebäude wurden widerrechtlich errichtet. Dieses wussten die Nachbarn jedoch nicht und es ist ihnen auch nicht anzulasten. Laut Herrn W. wollte Herr B. die Nachbarn im Süden sogar sanktionieren (was auch immer das bedeuten mag). Gott sei Dank wurde das von Herrn W. abgewendet. Das wäre sonst echt super geworden: der Erste Eindruck von uns als neue Nachbarn ist eine Sanktion durch das Bauamt, die durch unseren Bauantrag ausgelöst wurde....
Bezüglich der Sicherung der Ver- und Entsorgung unseres Grundstückes müssten wir laut Herrn W. wohl ein Leitungsrecht eintragen lassen. Die Umschreibung auf die Gemeinde würde nicht ausreichen und damit der Weg öffentlich würde, wäre ein neuer B-Plan notwendig, der zu lange dauert. Bezüglich diesem Punkt will Herr B. dann direkt Frau K.-P. von der Stiftung kontaktieren.
Laut Herrn B. wird nun ein vereinfachtes Verfahren nach §13 BauBG eingesetzt, um den derzeit gültigen B-Plan nur für unser Grundstück abzuändern. Dieses Verfahren soll dann wohl NUR (!!) 3 anstatt 6 Monate dauern. Für dieses Verfahren soll direkt morgen das Planungsbüro beauftragt werden, um die entsprechenden Planänderungen auszuarbeiten. Herr B. sagte, dass der Änderungsantrag dann wohl Ende Januar bis Anfang Februar nächsten Jahres durch die Gremien gegangen sein wird. Herr B. vom Bauamt des Landkreises soll entsprechend in der Zwischenzeit unseren Bauantrag weiter prüfen und dann nur noch auf den neuen B-Plan warten. Danach steht laut Herrn W. der Genehmigung nichts mehr im Wege.
Also diesen Aussagen glauben wir nun überhaupt nicht mehr! Die nächsten Tage rufen wir nochmal Herrn B. an und lassen uns die Situation von einem weiteren Blickwinkel beschreiben. Wir sind gespannt, ob es Parallelen gibt... :-T
Dieses war ein echt schwarzer Tag für unser Bauvorhaben :-((((
Samstag, 3. November 2012
Brief an Bauamt verschickt
So, heute haben wir die letzte nachbarliche Zustimmung erhalten. Wir sind froh, dass unser Architekt mit seiner Befürchtung nicht Recht behalten hatte. Promt alles eingetütet und ab zum Bauamt des Landkreises geschickt. Natürlich mit Einschreiben...
Freitag, 2. November 2012
Anruf beim Bauamt und Ergebnisse der Bodenanalyse
Wir haben nun bis auf drei alle Unterschriften für die nachbarlichen Zustimmungen von den betreffenden Grundstückseigentümern einholen können. Heute riefen wir nochmals bei Herrn B. vom Bauamt des Landkreises an und fragten, ob wir auch die Unterschriften der Erbpächtern benötigen, oder ob die Unterschriften der Eigentümer ausreichen würden. Laut Herrn B. benötigen wir nur die Unterschriften der Eigentümer. Bei der Gelegenheit haben wir Herrn B. auch gleich mitgeteilt, dass wir wahrscheinlich die Frist bis zum 14.11. einhalten werden, baten jedoch jetzt schon um eine Verlängerung.
Nach Gesprächen mit dem Tiefbauer von Danhaus haben wir eine Analyse unseres Grundstücksbodens durchführen lassen. Herr S. von der Tiefbaufirma hatte uns geraten das Geld in eine Analyse zu investieren, um die Entsorgung der doch enormen Erdmassen günstiger zu bekommen und somit unterm Strich zu sparen. Die Ergebnisse der Bodenanalyse förderten Gott sei Dank keinerlei schwerwiegende Belastungen zutage.
Nach Gesprächen mit dem Tiefbauer von Danhaus haben wir eine Analyse unseres Grundstücksbodens durchführen lassen. Herr S. von der Tiefbaufirma hatte uns geraten das Geld in eine Analyse zu investieren, um die Entsorgung der doch enormen Erdmassen günstiger zu bekommen und somit unterm Strich zu sparen. Die Ergebnisse der Bodenanalyse förderten Gott sei Dank keinerlei schwerwiegende Belastungen zutage.
Donnerstag, 1. November 2012
Stromleitung für den Vorgarten
Wir hatten uns überlegt, dass es doch sehr praktisch wäre, für zukünftige Stromverbraucher im Vorgarten und Garten (z.B. eine nette Party-Hütte zum Doko zocken und Fussi gucken :-) ) gleich beim Bau eine abschaltbare Stromleitung in den Vorgarten gen Süden legen zu lassen.
Also prompt per Mail bei unserem Sachbearbeiter Herrn P. von Danhaus nachgefragt.
Dieser konnte uns ad hoc leider keine Bepreisungen nennen, sagte aber, dass dieses auf jeden Fall möglich sei. Er leitete unsere Anfrage an das entsprechende Fachunternehmen, dass diese Arbeiten während der Bauphase durchführen würde, weiter. Dieses würde sich dann wohl 2-3 Wochen vor dem Richttermin mit uns in Verbindung setzen.
Sonntag, 28. Oktober 2012
Angebote Tiefbauer
Wir haben in den letzten Tagen bei acht Tiefbauern aus der Region bezüglich eines Angebotes für unsere Erdarbeiten nachgefragt. Bis auf ein Angebot haben wir nur Absagen, wegen zu voller Auftragsbücher erhalten (schön für die Tiefbauer, ungünstig für uns). Im letzten Quartal des Jahres müssen wohl alle Gemeinden die letzten Gelder verschleudern und die Löcher stopfen, die das ganze Jahr über bestanden. Ein Tiefbauer wollte uns sogar nur ein Angebot zukommen lassen, wenn wir bereits für dieses bezahlen... :-° sehr ungewöhnliches Geschäftsgebaren...
Da wir mit einem Angebot noch keinen Vergleich ziehen können, haben wir bei der Tiefbau-Firma, die Danhaus uns empfohlen hat, nachgefragt. Nun warten wir auf ein Vergleichsangebot...
Da wir mit einem Angebot noch keinen Vergleich ziehen können, haben wir bei der Tiefbau-Firma, die Danhaus uns empfohlen hat, nachgefragt. Nun warten wir auf ein Vergleichsangebot...
Samstag, 27. Oktober 2012
Sanitärobjekte
Nachdem wir uns durch etliche Web-Seiten mit Sanitärobjekten gewühlt haben, ist unsere Entscheidung nun auf folgendes gefallen:
Duschbad im Erdgeschoss:
Duschbad im Erdgeschoss:
- Handwaschbecken Derby Style (50x36) mit Clivia Armatur
- Wandhängende Toilette von Derby (Flachspüler)
- Aufputzbrausebatterie von Clivia
- Möbelwaschtisch Derby Style (80x49) mit Clivia Armatur
- Wandhängende Toilette von Derby (Flachspüler) wie im Duschbad
- Duscharmatur von Clivia mit Thermostat
- Körperform-Wanne 1700m x 750m von Derby
- Standard-Badebatterie von Clivia mit Standfüssen
Hier ein paar Bilder zu den gewählten Sanitärobjekten und Armaturen:
Freitag, 26. Oktober 2012
Diverses
Gestern hat unser Notar unserem Sachbearbeiter Herrn B. vom Bauamt des Landkreises eine E-Mail geschrieben, dass für uns die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde. Wir hoffen, dass ihm dieses genügt und er sich an seine Aussage vom 23.10. hält.
Heute morgen hatten wir einen Termin mit Herrn R. von der Stiftung, um von ihm Unterschriften für die nachbarlichen Zustimmungen zu erhalten. Denn die Stiftung ist ebenfalls Inhaber der Erbpacht unserer Nachbarn im Südosten und somit die offiziellen Besitzer. Es war gar nicht so einfach, alle Besitzer der Grundstücke ausfindig zu machen. Derzeit haben wir uns alleinig auf die Aussagen der Nachbarn verlassen. Da wir das Grundstück von der Stiftung als Bauland gekauft haben und diese uns im Kaufvertrag die Bebauung zusicherten, war der Erhalt der Unterschriften kein Problem.
Während der Gespräche mit Herrn R. haben wir auch die Altlasten durch den Bauschutt erwähnt und gefragt, ob der Stiftung dieses bekannt gewesen ist. Wir haben auch die Aussagen der Nachbarn erwähnt. Herr R. zog sich auf die Position zurück, dass er im Altlastenregister angefragt habe. Er sicherte jedoch netterweise mündlich eine Entschädigung zu. Herr R. will zudem nochmals mit seinen Anwälten prüfen lassen, ob ein versteckter Mangel vorliegt.
Wir sind gespannt, ob Herr R. sein Wort hält....
Zudem haben wir heute bei Herrn P. von Danhaus angerufen und über die ungünstig gelaufene Sanitär-Bemusterung gesprochen. Wir haben uns mit Herrn P. geeinigt, dass er uns entsprechende Listen mit Sanitärobjekten und Amaturen zukommen lässt, die im Standard Danhaus-Programm ohne Mehrkosten drin sind, und wir dann selber die Bemusterung unter Zuhilfenahme des Internet durchführen. Unsere Wünsche sollen wir dann Herrn P. zukommen lassen, der uns wiederum ein entsprechendes Angebot zur Prüfung schickt. Die Aussagen von unserem Sachbearbeiter bei der Bemusterung bezüglich der notwendigen Abmauerungen und der Bad-Amaturen auf dem Podest waren laut Herrn P., wie vermutet, Humbug!
Also heißt es nun: Sanitärobjekte incl. deren Preise googeln....
Heute morgen hatten wir einen Termin mit Herrn R. von der Stiftung, um von ihm Unterschriften für die nachbarlichen Zustimmungen zu erhalten. Denn die Stiftung ist ebenfalls Inhaber der Erbpacht unserer Nachbarn im Südosten und somit die offiziellen Besitzer. Es war gar nicht so einfach, alle Besitzer der Grundstücke ausfindig zu machen. Derzeit haben wir uns alleinig auf die Aussagen der Nachbarn verlassen. Da wir das Grundstück von der Stiftung als Bauland gekauft haben und diese uns im Kaufvertrag die Bebauung zusicherten, war der Erhalt der Unterschriften kein Problem.
Während der Gespräche mit Herrn R. haben wir auch die Altlasten durch den Bauschutt erwähnt und gefragt, ob der Stiftung dieses bekannt gewesen ist. Wir haben auch die Aussagen der Nachbarn erwähnt. Herr R. zog sich auf die Position zurück, dass er im Altlastenregister angefragt habe. Er sicherte jedoch netterweise mündlich eine Entschädigung zu. Herr R. will zudem nochmals mit seinen Anwälten prüfen lassen, ob ein versteckter Mangel vorliegt.
Wir sind gespannt, ob Herr R. sein Wort hält....
Zudem haben wir heute bei Herrn P. von Danhaus angerufen und über die ungünstig gelaufene Sanitär-Bemusterung gesprochen. Wir haben uns mit Herrn P. geeinigt, dass er uns entsprechende Listen mit Sanitärobjekten und Amaturen zukommen lässt, die im Standard Danhaus-Programm ohne Mehrkosten drin sind, und wir dann selber die Bemusterung unter Zuhilfenahme des Internet durchführen. Unsere Wünsche sollen wir dann Herrn P. zukommen lassen, der uns wiederum ein entsprechendes Angebot zur Prüfung schickt. Die Aussagen von unserem Sachbearbeiter bei der Bemusterung bezüglich der notwendigen Abmauerungen und der Bad-Amaturen auf dem Podest waren laut Herrn P., wie vermutet, Humbug!
Also heißt es nun: Sanitärobjekte incl. deren Preise googeln....
Mittwoch, 24. Oktober 2012
Sanitärbemusterung
Heute hatten wir die Bemusterung unserer Sanitärobjekte. Das ganze ist ziemlich unbefriedigend für uns gelaufen. Obwohl wir vorher extra telefonisch einen Bemusterungstermin mit der Angabe "Danhaus" gemacht haben (dieser prangte auch mit unserem Namen + Danhaus auf einem riesigen Fernseher im Eingangsbereich), musste der Berater erst einmal gefühlte 15-Minuten in Ordnern rumwühlen, um herauszufinden was über die Leistungsbeschreibung alles an Elementen abgedeckt sei. Da wir wieder unseren Kleinen dabei hatten, war diese Wartezeit natürlich sehr anstrengend und vor allem vermeidbar.
Der Berater hat uns anschließend nur sehr ungenau gezeigt, welche Objekte wir aus dem Standard-Katalog von Danhaus ohne Mehrkosten wählen können. Auch mussten wir unsere Wünsche ständig gegenüber dem Berater verteidigen, der uns irgendwie seinen Geschmack verkaufen wollte. Dreimal mussten wir darauf bestehen, dass wir einen normalen Bodenablauf für die Dusche wollen und nicht, wie er gerne hätte, eine Ablaufrinne. Das Naturstein-Mosaik im Duschbereich wollte er uns ebenfalls ausreden (wollten wir heute nicht Sanitärobjekte aussuchen???). Sehr anstrengend fanden wir es auch, dass der Berater uns eigentlich keine Preise nennen wollte, da er diese angeblich nicht genau bestimmen könne. Als wir ihn jedoch darauf hingewiesen haben, dass wir ohne genaue Preisangaben keine Entscheidung für die verschiedenen Sanitärobjekte treffen können, kramter er eine allgemeine Preisliste heraus. Anschließend wollte er uns vermitteln, dass wir die Armatur der Badewanne nicht auf dem Podest unterbringen können. Es wäre wohl nur eine sog. 3-Loch-Armatur möglich, die nach seinen Angaben mind. 1.200 EUR kosten würde. Er bot uns mit seiner Fachkenntnis anschließend eine Unterputzamatur für das Bad an, die er gerne direkt unter dem Fensterbrett anbringen wollte. Suuuuper Idee... :-T
Anschließend faselte er etwas von einer notwendigen Abmauerung für den Unterputzspülkasten und dass diese Abmauerung ja am besten die ganze Wand lang geführt werden sollte. Nur bei der Dusche müsse man angeblich wegen der Tür genau planen.... Hier wurden wir zum ersten mal richtig stutzig... sollte der Unterputzspülkasten nicht in die Wand integriert sein? Wir fragten nach. Der Sachbearbeiter lamentierte irgendetwas von: zu aufwendig da ein Loch zu stemmen, etc.. Wir unterbrachen ihn und erklärten dem guten Herren, dass Danhaus nur Fertighäuser mit Holzständerbauweise anbietet. Der Berater meinte anschließend: Ach so, mit Fertighäusern kenne er sich nicht so gut aus, habe aber viele Jahre Berufserfahrung. Hier sei nochmals erwähnt, dass wir zuvor telefonisch extra einen Bemusterungstermin mit der Angabe "Danhaus" gemacht haben. Wir wurden sehr unsicher (war im Musterhaus auch eine Abmauerung??) und entschlossen uns anschließend spontan nochmals im Musterhauspark vorbeizufahren, obwohl der Kleine schon ziemlich kaputt war. Den Berater ließen wir seine schnell hingekritzelten Notizen fertig schreiben, nahmen dankend ein paar Prospekte entgegen und machten uns schleunigst vom Acker.
Im Bad des Glücksburg-Musterhauses angekommen fanden wir natürlich KEINE Abmauerung, die unser Sanitärberater so vehement haben wollte. Frau S. war zwar leider gerade nicht im Musterhaus, aber ein freundlicher Danhaus-Mitarbeiter rief sie für uns an. Sie konnte es am Telefon auch kaum fassen, wie die Bemusterung gelaufen ist, entschuldigte sich dafür vielmals und riet uns entsprechende Erfahrungen direkt unserem Sachbearbeiter von Danhaus Herrn P. mitzuteilen.
Das werden wir dann die nächsten Tage gleich in Angriff nehmen...
Heute Abend haben wir auch noch drei weitere Unterschriften von unseren Nachbarn im Süd-Osten erhalten. Diese sind zwar nur Erbpächter, aber zur Sicherheit haben wir von ihnen trotzdem eine Unterschrift eingeholt. In netten Gesprächen haben wir erfahren, dass wohl damals Bauschutt LKW-weise auf unser Grundstück gefahren und mit Rüttel-Maschinen verdichtet wurde. Interessante Informationen.... ob das auch unsere Verkäufer wussten???
Der Berater hat uns anschließend nur sehr ungenau gezeigt, welche Objekte wir aus dem Standard-Katalog von Danhaus ohne Mehrkosten wählen können. Auch mussten wir unsere Wünsche ständig gegenüber dem Berater verteidigen, der uns irgendwie seinen Geschmack verkaufen wollte. Dreimal mussten wir darauf bestehen, dass wir einen normalen Bodenablauf für die Dusche wollen und nicht, wie er gerne hätte, eine Ablaufrinne. Das Naturstein-Mosaik im Duschbereich wollte er uns ebenfalls ausreden (wollten wir heute nicht Sanitärobjekte aussuchen???). Sehr anstrengend fanden wir es auch, dass der Berater uns eigentlich keine Preise nennen wollte, da er diese angeblich nicht genau bestimmen könne. Als wir ihn jedoch darauf hingewiesen haben, dass wir ohne genaue Preisangaben keine Entscheidung für die verschiedenen Sanitärobjekte treffen können, kramter er eine allgemeine Preisliste heraus. Anschließend wollte er uns vermitteln, dass wir die Armatur der Badewanne nicht auf dem Podest unterbringen können. Es wäre wohl nur eine sog. 3-Loch-Armatur möglich, die nach seinen Angaben mind. 1.200 EUR kosten würde. Er bot uns mit seiner Fachkenntnis anschließend eine Unterputzamatur für das Bad an, die er gerne direkt unter dem Fensterbrett anbringen wollte. Suuuuper Idee... :-T
Anschließend faselte er etwas von einer notwendigen Abmauerung für den Unterputzspülkasten und dass diese Abmauerung ja am besten die ganze Wand lang geführt werden sollte. Nur bei der Dusche müsse man angeblich wegen der Tür genau planen.... Hier wurden wir zum ersten mal richtig stutzig... sollte der Unterputzspülkasten nicht in die Wand integriert sein? Wir fragten nach. Der Sachbearbeiter lamentierte irgendetwas von: zu aufwendig da ein Loch zu stemmen, etc.. Wir unterbrachen ihn und erklärten dem guten Herren, dass Danhaus nur Fertighäuser mit Holzständerbauweise anbietet. Der Berater meinte anschließend: Ach so, mit Fertighäusern kenne er sich nicht so gut aus, habe aber viele Jahre Berufserfahrung. Hier sei nochmals erwähnt, dass wir zuvor telefonisch extra einen Bemusterungstermin mit der Angabe "Danhaus" gemacht haben. Wir wurden sehr unsicher (war im Musterhaus auch eine Abmauerung??) und entschlossen uns anschließend spontan nochmals im Musterhauspark vorbeizufahren, obwohl der Kleine schon ziemlich kaputt war. Den Berater ließen wir seine schnell hingekritzelten Notizen fertig schreiben, nahmen dankend ein paar Prospekte entgegen und machten uns schleunigst vom Acker.
Im Bad des Glücksburg-Musterhauses angekommen fanden wir natürlich KEINE Abmauerung, die unser Sanitärberater so vehement haben wollte. Frau S. war zwar leider gerade nicht im Musterhaus, aber ein freundlicher Danhaus-Mitarbeiter rief sie für uns an. Sie konnte es am Telefon auch kaum fassen, wie die Bemusterung gelaufen ist, entschuldigte sich dafür vielmals und riet uns entsprechende Erfahrungen direkt unserem Sachbearbeiter von Danhaus Herrn P. mitzuteilen.
Das werden wir dann die nächsten Tage gleich in Angriff nehmen...
Heute Abend haben wir auch noch drei weitere Unterschriften von unseren Nachbarn im Süd-Osten erhalten. Diese sind zwar nur Erbpächter, aber zur Sicherheit haben wir von ihnen trotzdem eine Unterschrift eingeholt. In netten Gesprächen haben wir erfahren, dass wohl damals Bauschutt LKW-weise auf unser Grundstück gefahren und mit Rüttel-Maschinen verdichtet wurde. Interessante Informationen.... ob das auch unsere Verkäufer wussten???
Dienstag, 23. Oktober 2012
Termin beim Bauamt und nachbarliche Zustimmungen
Heute ist unser Architekt extra zwei Stunden zum Bauamt der Gemeinde gefahren, um mit uns den Besprechungstermin mit Herrn W. wahrzunehmen. Es fing wunderbar mit einer Verschiebung des Termins von 15 Minuten an.
Als Herr W. endlich im Amt eingetroffen und die Besprechung begonnen hatte, hat unser Architekt nochmals die Situation mit dem nicht gültigen Bebauungsplan und den zugesandten alten B-Plan von 1976 ohne jegliches Schreiben angesprochen. Uns wurde von Herrn W. nochmals die Geschichte mit der zu kurzen Veröffentlichungszeit des geplanten Bebauungsplanes erzählt und erneut erklärt, dass aufgrund der Vorkommnisse nun der Bauantrag ein §34 Fall sei. Der zugesandte B-Plan sollte nur einen Anhaltspunkt für die Planung darstellen.
Als unser Architekt die von Herrn B. vom Landkreis geforderte Notwendigkeit der nachbarlichen Zustimmungen ansprach, rätselte Herr W. zunächst. Dann vermutete er, dass es an der langen Zufahrt liegt.Um dieses abzuklären zog Herr W. unseren Sachbearbeiter Herrn B. vom Bauamt des Landkreises per Telefon für eine Konferenz hinzu (komischerweise war dieser diesmal sofort zu erreichen :-T).
Herr B. bestätigte am Telefon, dass wir die nachbarlichen Zustimmungen wegen unserer langen Zufahrt benötigen. Denn nach einer Klage gegen das Bauamt im Landkreis, die das Amt verloren hatte, müssen nun alle Nachbarn, die an einer langen Zufahrt zu einem geplanten privaten Stellplatz wohnen, dem Bauvorhaben zustimmen. Denn sie könnten sich ja von dem durchfahrendem "Verkehr" zum Stellplatz gestört fühlen ... :-T
Stimmt ein Nachbar nicht zu, so wird das gesamte Bauvorhaben nicht genehmigt (so die prompte Aussage von Herrn B. auf unsere Nachfrage)! Unser Architekt ermutigte uns auch gleich mit der Vermutung, dass es sehr schwierig werden wird die Zustimmung von allen Nachbarn zu erhalten. :-(
Auf die Nachfrage, warum die Nachbarn auf unseren Grundrissen unterschreiben und diesen zustimmen sollen, antwortete Herr B.: Fehler vom Amt. Diese Pläne hätten nicht mitgeschickt werden dürfen (naaaaa, toll!!). Es werden nur die Unterschriften auf dem Lageplan benötigt.
Bezüglich des Nachweises der Zugänglichkeit unseres Grundstückes wünscht Herr B. die endgültige Umschreibung im Grundbuch (da sagte unser Notar aber was anderes...). Gnädigerweise würde ihm bei uns diesmal eine E-Mail vom Notar mit der Bestätigung der Umschreibungs-Beauftragung reichen.
Also haben wir direkt nach dem Termin im Bauamt unseren Notar angerufen und ihn gebeten Herrn B. eine entsprechende E-Mail zu schreiben. Er konnte zwar nicht verstehen, warum unser Sachbearbeiter nicht mit dem Kaufvertrag zufrieden war, wollte die Mail aber schicken.
Wir haben dann auch gleich angefangen die notwendigen Unterschriften der betreffenden Nachbarn einzuholen. Zwei habe wir schon. Fehlen nur noch mind. 3... :-T
Während der Gespräche mit den Nachbarn haben wir erfahren, dass damals ein Spielplatz auf unserem Grundstück war, der jedoch nur kurz von den Kindern des Ortes genutzt wurde. Danach verfiel er und wurde abgerissen.
Von unserer Nachbarin im Nord-Osten haben wir noch etwas viel interessanteres erfahren. Da wir ja nun die neuen Besitzer des Grundstückes sind, haben wir wohl auch für zwei Nachbargrundstücke Rückkaufsrechte erworben. D.h. wenn wir es wollten, könnten wir zwei unserer Nachbarn rechtskräftig zwingen 1,5m ihres Grundstückes an uns zu verkaufen, um unsere Zufahrt zu verbreitern. Wir fragen uns, wann unsere Verkäufer uns das mitteilen wollten? Oder ob diese das überhaupt wissen???
Dieser grandiose Tag wurde dann noch von einem Anruf von Frau K.-P. von der Stiftung gekrönt: Das Geld für den Grundstückskauf wurde auf ein falsches Konto überwiesen!!! Es war aber nicht unser Fehler, sondern die Stiftung hatte im Kaufvertrag eine falsche Kontonummer angegeben. Gott sei dank war eine korrigierende Umbuchung bei der betreffenden Bank möglich, um diesen Fehler zu beheben.
WAS FÜR EIN CHAOS!!!!
Als Herr W. endlich im Amt eingetroffen und die Besprechung begonnen hatte, hat unser Architekt nochmals die Situation mit dem nicht gültigen Bebauungsplan und den zugesandten alten B-Plan von 1976 ohne jegliches Schreiben angesprochen. Uns wurde von Herrn W. nochmals die Geschichte mit der zu kurzen Veröffentlichungszeit des geplanten Bebauungsplanes erzählt und erneut erklärt, dass aufgrund der Vorkommnisse nun der Bauantrag ein §34 Fall sei. Der zugesandte B-Plan sollte nur einen Anhaltspunkt für die Planung darstellen.
Als unser Architekt die von Herrn B. vom Landkreis geforderte Notwendigkeit der nachbarlichen Zustimmungen ansprach, rätselte Herr W. zunächst. Dann vermutete er, dass es an der langen Zufahrt liegt.Um dieses abzuklären zog Herr W. unseren Sachbearbeiter Herrn B. vom Bauamt des Landkreises per Telefon für eine Konferenz hinzu (komischerweise war dieser diesmal sofort zu erreichen :-T).
Herr B. bestätigte am Telefon, dass wir die nachbarlichen Zustimmungen wegen unserer langen Zufahrt benötigen. Denn nach einer Klage gegen das Bauamt im Landkreis, die das Amt verloren hatte, müssen nun alle Nachbarn, die an einer langen Zufahrt zu einem geplanten privaten Stellplatz wohnen, dem Bauvorhaben zustimmen. Denn sie könnten sich ja von dem durchfahrendem "Verkehr" zum Stellplatz gestört fühlen ... :-T
Stimmt ein Nachbar nicht zu, so wird das gesamte Bauvorhaben nicht genehmigt (so die prompte Aussage von Herrn B. auf unsere Nachfrage)! Unser Architekt ermutigte uns auch gleich mit der Vermutung, dass es sehr schwierig werden wird die Zustimmung von allen Nachbarn zu erhalten. :-(
Auf die Nachfrage, warum die Nachbarn auf unseren Grundrissen unterschreiben und diesen zustimmen sollen, antwortete Herr B.: Fehler vom Amt. Diese Pläne hätten nicht mitgeschickt werden dürfen (naaaaa, toll!!). Es werden nur die Unterschriften auf dem Lageplan benötigt.
Bezüglich des Nachweises der Zugänglichkeit unseres Grundstückes wünscht Herr B. die endgültige Umschreibung im Grundbuch (da sagte unser Notar aber was anderes...). Gnädigerweise würde ihm bei uns diesmal eine E-Mail vom Notar mit der Bestätigung der Umschreibungs-Beauftragung reichen.
Also haben wir direkt nach dem Termin im Bauamt unseren Notar angerufen und ihn gebeten Herrn B. eine entsprechende E-Mail zu schreiben. Er konnte zwar nicht verstehen, warum unser Sachbearbeiter nicht mit dem Kaufvertrag zufrieden war, wollte die Mail aber schicken.
Wir haben dann auch gleich angefangen die notwendigen Unterschriften der betreffenden Nachbarn einzuholen. Zwei habe wir schon. Fehlen nur noch mind. 3... :-T
Während der Gespräche mit den Nachbarn haben wir erfahren, dass damals ein Spielplatz auf unserem Grundstück war, der jedoch nur kurz von den Kindern des Ortes genutzt wurde. Danach verfiel er und wurde abgerissen.
Von unserer Nachbarin im Nord-Osten haben wir noch etwas viel interessanteres erfahren. Da wir ja nun die neuen Besitzer des Grundstückes sind, haben wir wohl auch für zwei Nachbargrundstücke Rückkaufsrechte erworben. D.h. wenn wir es wollten, könnten wir zwei unserer Nachbarn rechtskräftig zwingen 1,5m ihres Grundstückes an uns zu verkaufen, um unsere Zufahrt zu verbreitern. Wir fragen uns, wann unsere Verkäufer uns das mitteilen wollten? Oder ob diese das überhaupt wissen???
Dieser grandiose Tag wurde dann noch von einem Anruf von Frau K.-P. von der Stiftung gekrönt: Das Geld für den Grundstückskauf wurde auf ein falsches Konto überwiesen!!! Es war aber nicht unser Fehler, sondern die Stiftung hatte im Kaufvertrag eine falsche Kontonummer angegeben. Gott sei dank war eine korrigierende Umbuchung bei der betreffenden Bank möglich, um diesen Fehler zu beheben.
WAS FÜR EIN CHAOS!!!!
Montag, 22. Oktober 2012
Endlich jemanden erreicht
Unser Architekt hat nun endlich jemanden beim Bauamt erreicht, um die Punkte aus dem Schreiben vom 18.10. erleuchten zu können. Jedoch nicht beim Bauamt des Landkreises sondern beim Bauamt der Gemeinde bei Herrn W.
Morgen um 12:00 Uhr werden wir nun hoffentlich erfahren, was es damit auf sich hat.
Morgen um 12:00 Uhr werden wir nun hoffentlich erfahren, was es damit auf sich hat.
Freitag, 19. Oktober 2012
Auflassungsvormerkung
Der erste Schritt für die Umtragung der Flurstücke im Grundbuch wurden wohl nun endlich gemacht. Damit wurden wir nun auch aufgefordert gaaaaanz viel Geld zu überweisen.
Allen Anrufen zum trotz haben unser Architekt und wir leider immer noch niemanden beim Bauamt des Landkreises erreichen können... :-(
Allen Anrufen zum trotz haben unser Architekt und wir leider immer noch niemanden beim Bauamt des Landkreises erreichen können... :-(
Donnerstag, 18. Oktober 2012
Schreiben vom Bauamt des Landkreises
Heute ist das angekündigte Schreiben vom Bauamt des Landkreises eingetroffen. Und wir haben nun noch mehr Fragezeichen über dem Kopf als zuvor.
Wie bereits angekündigt verlangt das Schreiben fehlende Unterlagen: den Nachweis der Zugänglichkeit des Grundstückes und die nachbarlichen Zustimmungen der Besitzer von fünf benachbarten Grundstücken im Norden. Das mit der Zugänglichkeit verstehen wir ja noch. Aber leider steht in dem Schreiben keine Erklärung, warum wir die nachbarlichen Zustimmungen einholen sollen. Zudem wird gefordert, dass die Nachbarn bei ihrer Zustimmung auf den mitgesendeten Plänen ebenfalls unterschreiben sollen. Da uns alle Pläne des Bauantrages (Lagepläne, Außenansichten des Hauses und vor allem auch Grundrisse) zurückgeschickt wurden, fragen wir uns:
Warum sollen unsere Nachbarn der Lage unserer Toiletten im geplanten Haus zustimmen?
Und vor allem:
Warum und wofür müssen wir dieses unseren Nachbarn offenbaren? Wie könnte es unsere Nachbarn beeinträchtigen/stören, wie wir das Haus im Inneren gestalten?
Dem Schreiben waren dann noch Vordrucke für die Erfassung der Zustimmungen beigefügt. Hier fragen wir uns: Welchen tollen Paragraphen sollen wir denn nun auf dem Formular ankreuzen? Und vor allem: Warum kann man einen Paragraphen ankreuzen, der seit Anfang des Jahres nicht mehr gültig ist?
Der Brief enthielt dann noch den weiteren Hinweis, dass unser Bauvorhaben derzeit nicht prüf- und genehmigungsfähig sei. Was soll das denn nun wieder bedeuten?
Das ganze Schreiben wurde dann noch mit dem Passus abgerundet: Wenn wir die geforderten Unterlagen nicht bis zum 14.11.2012 in 2-facher Ausführung vorgelegt haben, wird unser Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen....
Suuuuper!!!
Also haben wir erst einmal unseren Architekten Herrn N. angerufen und gefragt, was diese ganzen Punkte überhaupt bedeuten. Dieser konnte sich auch nicht erklären, warum plötzlich nachbarliche Zustimmungen notwendig wären und warum die Nachbarn auf allen Plänen unterschreiben sollten. Die anderen netten Floskeln des Schreibens erkannte er als Standard-Amts-Geplänkel.
Alle nachfolgenden Anrufe, die unser Anwalt und wir beim Bauamt des Landkreises tätigten, um weitere Informationen zu erhalten, blieben leider unbeantwortet.
Des Weiteren haben wir nochmals bei unserem Notar Herrn G. angerufen und nachgefragt, was für den Nachweis der Zugänglichkeit ausreichen würde. Dieser sagte uns, dass der Kaufvertrag eigentlich ausreichen und in den kommenden Tagen die Auflassungsvormerkung für uns im Grundbuch stehen würde. Diese wäre sogar noch besser als die Kaufverträge. Er sagte uns, dass wir unseren Sachbearbeiter vom Bauamt notfalls direkt zu ihm "schicken" sollten. Hoffentlich reicht das Herrn B. aus...
Aber das wird sich leider erst alles klären, wenn endlich jemand vom Bauamt ans Telefon geht. :-(
Wie bereits angekündigt verlangt das Schreiben fehlende Unterlagen: den Nachweis der Zugänglichkeit des Grundstückes und die nachbarlichen Zustimmungen der Besitzer von fünf benachbarten Grundstücken im Norden. Das mit der Zugänglichkeit verstehen wir ja noch. Aber leider steht in dem Schreiben keine Erklärung, warum wir die nachbarlichen Zustimmungen einholen sollen. Zudem wird gefordert, dass die Nachbarn bei ihrer Zustimmung auf den mitgesendeten Plänen ebenfalls unterschreiben sollen. Da uns alle Pläne des Bauantrages (Lagepläne, Außenansichten des Hauses und vor allem auch Grundrisse) zurückgeschickt wurden, fragen wir uns:
Warum sollen unsere Nachbarn der Lage unserer Toiletten im geplanten Haus zustimmen?
Und vor allem:
Warum und wofür müssen wir dieses unseren Nachbarn offenbaren? Wie könnte es unsere Nachbarn beeinträchtigen/stören, wie wir das Haus im Inneren gestalten?
Dem Schreiben waren dann noch Vordrucke für die Erfassung der Zustimmungen beigefügt. Hier fragen wir uns: Welchen tollen Paragraphen sollen wir denn nun auf dem Formular ankreuzen? Und vor allem: Warum kann man einen Paragraphen ankreuzen, der seit Anfang des Jahres nicht mehr gültig ist?
Der Brief enthielt dann noch den weiteren Hinweis, dass unser Bauvorhaben derzeit nicht prüf- und genehmigungsfähig sei. Was soll das denn nun wieder bedeuten?
Das ganze Schreiben wurde dann noch mit dem Passus abgerundet: Wenn wir die geforderten Unterlagen nicht bis zum 14.11.2012 in 2-facher Ausführung vorgelegt haben, wird unser Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen....
Suuuuper!!!
Also haben wir erst einmal unseren Architekten Herrn N. angerufen und gefragt, was diese ganzen Punkte überhaupt bedeuten. Dieser konnte sich auch nicht erklären, warum plötzlich nachbarliche Zustimmungen notwendig wären und warum die Nachbarn auf allen Plänen unterschreiben sollten. Die anderen netten Floskeln des Schreibens erkannte er als Standard-Amts-Geplänkel.
Alle nachfolgenden Anrufe, die unser Anwalt und wir beim Bauamt des Landkreises tätigten, um weitere Informationen zu erhalten, blieben leider unbeantwortet.
Des Weiteren haben wir nochmals bei unserem Notar Herrn G. angerufen und nachgefragt, was für den Nachweis der Zugänglichkeit ausreichen würde. Dieser sagte uns, dass der Kaufvertrag eigentlich ausreichen und in den kommenden Tagen die Auflassungsvormerkung für uns im Grundbuch stehen würde. Diese wäre sogar noch besser als die Kaufverträge. Er sagte uns, dass wir unseren Sachbearbeiter vom Bauamt notfalls direkt zu ihm "schicken" sollten. Hoffentlich reicht das Herrn B. aus...
Aber das wird sich leider erst alles klären, wenn endlich jemand vom Bauamt ans Telefon geht. :-(
Mittwoch, 17. Oktober 2012
E-Mail vom Bauamt des Landkreises
Heute haben wir eine sehr demotivierende Antwort-E-Mail von Herrn B. vom Bauamt des Landkreises erhalten. Die Mail fing an mit "wir prüfen gerade ob das Vorhaben überhaupt zulässig ist." :-(((
Na, dass klingt ja schon mal sehr grandios.
Und auf diesen netten Anfang folgend dann noch zwei weitere "schöne" Puntke:
Na, dass klingt ja schon mal sehr grandios.
Und auf diesen netten Anfang folgend dann noch zwei weitere "schöne" Puntke:
- Wir sollten doch das Überfahrtsrecht für unsere lange Zufahrt im Norden belegen. (???) Wir dachten, wir haben den Weg gekauft und unser Notar hat die Umschreibung beauftragt!?! Also müssen wir wohl nochmals hinter unserem Notar hinterher telefonieren... :-T
- Des Weiteren sollen wir nun nachbarliche Zustimmungen der Eigentümer von 5 (!) Nachbargrundstücken zu unserem Bauvorhaben einholen. Interessant ... warum denn das nun? Wir bauen doch mit genügend Abstand zu den Nachbarn und nicht so hoch, dass wir irgendwem das Sonnenlicht nehmen...???
In der Mail wurde uns angekündigt, dass ein entsprechendes Schreiben heute an uns verschickt wurde. Dann sind wir ja mal gespannt, was uns da erwartet.
Dienstag, 16. Oktober 2012
Baum im Bereich der Einfahrt
Direkt an der Zufahrt zu unserem Grundstück steht eine große Kastanie, deren Äste weit in die Einfahrt hineinragen. Erst hatten wir vermutet, dass dieser Baum unseren Nachbarn gehört. Diese sagten uns jedoch, dass der Baum wohl auf einem Bereich der Gemeinde stehen würde, ansonsten hätten Sie ihn schon längst gefällt. Also haben wir einige Tage bei den Ämtern der Gemeinde (unter anderem Bauamt) herumtelefoniert, bis diese sagten: Nö, ist nicht unser Baum.
Also haben wir die Nachbarin nochmals über diese Tatsache informiert und uns von ihr die Genehmigung für die Stutzung des Baumes eingeholt.
Somit werden wir innerhalb der nächsten Wochen die Säge auspacken, damit die Baufahrzeuge auch ungehindert auf unser Grundstück kommen.
Also haben wir die Nachbarin nochmals über diese Tatsache informiert und uns von ihr die Genehmigung für die Stutzung des Baumes eingeholt.
Somit werden wir innerhalb der nächsten Wochen die Säge auspacken, damit die Baufahrzeuge auch ungehindert auf unser Grundstück kommen.
Montag, 15. Oktober 2012
Mail an Bauamt des Landkreises
Da wir telefonisch Herrn B. vom Bauamt des Landkreises nicht erreichen können, haben wir heute eine Mail an ihn geschrieben. In dieser haben wir ihn höflichst gefragt, ob noch Dokumente fehlen und wie der Status des Antrages ist: "... Daher
wollten wir mit dieser Mail fragen, ob wir Sie hierbei noch irgendwie mit der
Bereitstellung von Informationen und weiteren notwendigen Unterlagen
unterstützen können...."
Haben auch gleich noch all unsere Telefonnummern übermittelt, damit er sich bei Rückfragen bei uns melden kann.
Wir sind gespannt....
Haben auch gleich noch all unsere Telefonnummern übermittelt, damit er sich bei Rückfragen bei uns melden kann.
Wir sind gespannt....
Dienstag, 9. Oktober 2012
Schreiben vom Bauamt und Fliesenbemusterung
Heute haben wir ein Schreiben vom Bauamt des Landkreises bekommen, dass unser Bauantrag nun in der Prüfung bei einem Herrn B. sei. Wir dachten, dass dieser schon seit über einem Monat bearbeitet wird!?! Ich glaube wir müssen dringend Herrn B. kontaktieren und uns bezüglich des Bearbeitungsstatus erkundigen.
Heute haben wir auch die Fliesenbemusterung bei Raab Karcher durchgeführt. Unser Berater war sehr kompetent und kannte sein Fliesensortiment perfekt. Und er hat es auch super hinbekommen, dass wir die Fliesenauswahl auch mit dem Kleinen am Hacken gut durchführen konnten. Jedoch waren die Preise für die Fliesen, die uns gefielen, doch recht gesalzen (obwohl sie nicht viel anders aussahen als die aus dem Baumarkt). Evtl. mag die Qualität besser sein, jedoch waren die Abrieb- und Rutschhemmungswerte gleich. Doch leider dürfen wir wegen der Gewährleistung von Danhaus keine Fliesen aus dem Baumarkt verwenden. Auch die Verlegung wird wohl wegen den größeren Fliesenformaten teurer. Wir haben jetzt Fliesen ausgewählt, die Preislich noch einigermaßen akzeptabel für uns waren, jedoch nicht ganz unseren Wunschvorstellungen entsprechen. Wir sind auf die Kostenaufstellung vom Danhaus-Fliesenleger gespannt. Notfalls nehmen wir das Fliesengewerk aus dem Portfolio raus und suchen uns wo anders schönere Fliesen zu einem geringeren Preis.
Heute haben wir auch die Fliesenbemusterung bei Raab Karcher durchgeführt. Unser Berater war sehr kompetent und kannte sein Fliesensortiment perfekt. Und er hat es auch super hinbekommen, dass wir die Fliesenauswahl auch mit dem Kleinen am Hacken gut durchführen konnten. Jedoch waren die Preise für die Fliesen, die uns gefielen, doch recht gesalzen (obwohl sie nicht viel anders aussahen als die aus dem Baumarkt). Evtl. mag die Qualität besser sein, jedoch waren die Abrieb- und Rutschhemmungswerte gleich. Doch leider dürfen wir wegen der Gewährleistung von Danhaus keine Fliesen aus dem Baumarkt verwenden. Auch die Verlegung wird wohl wegen den größeren Fliesenformaten teurer. Wir haben jetzt Fliesen ausgewählt, die Preislich noch einigermaßen akzeptabel für uns waren, jedoch nicht ganz unseren Wunschvorstellungen entsprechen. Wir sind auf die Kostenaufstellung vom Danhaus-Fliesenleger gespannt. Notfalls nehmen wir das Fliesengewerk aus dem Portfolio raus und suchen uns wo anders schönere Fliesen zu einem geringeren Preis.
Montag, 24. September 2012
Grundbuch, Rechte-Löschung und Bauantrag
Da wir noch keinerlei Nachrichten über eine Eintragung im Grundbuch erhalten hatten, haben wir heute nochmals unseren Notar kontaktiert. Dieser teilte uns mit, dass die Umschreibung im Grundbuch noch nicht beantragt wurde, da die Wege- und Leitungsrechte der Nachbarn auf unserem Grundstück noch nicht gelöscht wurden.
Also haben wir postwendend bei Frau K.-P. der Stiftung angerufen und nachgefragt, wann es denn nun endlich in diesem Punkt vorangeht. Diese konnte uns jedoch keine genaue Aussage geben und verwies auf ihren Chef Herrn R. Diesen haben wir dann auch direkt angerufen. Im Gespräch mit Herrn R. einigten wir uns darauf, dass wir die Grundstücksumschreibung und die Löschung unabhängig voneinander abwickeln wollen. Er versicherte uns auch nochmals, dass er zeitnah die betreffenden Nachbarn kontaktieren möchte. Diese Information haben wir im Anschluss dann unserem Notar mitgeteilt und ihn gebeten, die Umschreibung zu beantragen. Uns war es wichtiger, eine Baugenehmigung zu bekommen anstatt auf die Löschung der Wege- und Leitungsrechte zu warten.
Des Weiteren haben wir heute ein Schreiben (vom 13.9.!!) vom Bauamt des Landkreises erhalten, dass unser Bauantrag am 10.9. im Bauamt eingegangen sei und nun bearbeitet werde. Hier haben wir uns sehr gewundert, da uns der Sachbearbeiter am 12.9. am Telefon sagte, dass der Antrag noch nicht da sei :-°
Auch schön fanden wir den Satz im Brief, in dem wir gebeten wurden, zunächst von Rückfragen Abstand zu halten.
Also haben wir postwendend bei Frau K.-P. der Stiftung angerufen und nachgefragt, wann es denn nun endlich in diesem Punkt vorangeht. Diese konnte uns jedoch keine genaue Aussage geben und verwies auf ihren Chef Herrn R. Diesen haben wir dann auch direkt angerufen. Im Gespräch mit Herrn R. einigten wir uns darauf, dass wir die Grundstücksumschreibung und die Löschung unabhängig voneinander abwickeln wollen. Er versicherte uns auch nochmals, dass er zeitnah die betreffenden Nachbarn kontaktieren möchte. Diese Information haben wir im Anschluss dann unserem Notar mitgeteilt und ihn gebeten, die Umschreibung zu beantragen. Uns war es wichtiger, eine Baugenehmigung zu bekommen anstatt auf die Löschung der Wege- und Leitungsrechte zu warten.
Des Weiteren haben wir heute ein Schreiben (vom 13.9.!!) vom Bauamt des Landkreises erhalten, dass unser Bauantrag am 10.9. im Bauamt eingegangen sei und nun bearbeitet werde. Hier haben wir uns sehr gewundert, da uns der Sachbearbeiter am 12.9. am Telefon sagte, dass der Antrag noch nicht da sei :-°
Auch schön fanden wir den Satz im Brief, in dem wir gebeten wurden, zunächst von Rückfragen Abstand zu halten.
Freitag, 21. September 2012
Informationen von Danhaus
Heute haben wir die Information von Herrn P. von Danhaus bekommen, dass wir uns bezüglich des zweiten Wasserzählers mit der Heizungs-/Sanitärfirma von Danhaus abstimmen sollen (haben aber leider derzeit noch gar keine Kontaktdaten). Aber da haben wir ja hoffentlich noch etwas Zeit.
Von Herrn P. haben wir dann leider erfahren, dass die bei Danhaus vorliegende Zahlungsgarantie nur eine Kopie sei. Jetzt müssen wir nochmals eine neue von der Volksbank besorgen, da wir das Original nirgends finden können. :-(
Dienstag, 18. September 2012
Schreiben von Danhaus
Heute haben wir ein Schreiben von Danhaus mit der aktuellen Gesamtkostenaufstellung und der noch einzureichenden Dokumente bekommen. Das war eine ganz schön lange Liste (Finanzierungsnachweis, Versicherungsscheine, Trinkwasserversorgungspläne, Schmutz- und Regenwasserentsorgungspläne, Stromanschluss, Telekommunikation, Abfall....). Also haben wir alle Dokumente, die wir schon hatten zusammengerafft und an Herrn P. von Danhaus geschickt. Hoffentlich reichen die.
Wir haben auch gleich gefragt, ob wir einen extra Wasserzähler für unseren Außenwasserhahn einbauen lassen könnten und wie teuer dieses käme. Mit einem separaten Zähler für das Wasser draußen könnte man dann günstig den Garten bewässern, ohne die horrenden Kosten für die Entsorgung zu zahlen.
Wir haben auch gleich gefragt, ob wir einen extra Wasserzähler für unseren Außenwasserhahn einbauen lassen könnten und wie teuer dieses käme. Mit einem separaten Zähler für das Wasser draußen könnte man dann günstig den Garten bewässern, ohne die horrenden Kosten für die Entsorgung zu zahlen.
Mittwoch, 12. September 2012
Bauantrag noch nicht beim Landkreis
Da unser Bauantrag entsprechend §34 BauGB gestellt wurde, wird er obwohl er über die Gemeinde läuft letztendlich vom Landkreis bearbeitet. Aber bis heute hatten wir nach ca. 3 Wochen außer der Zuteilung der Hausnummer (was jedoch durch ein anders Amt geschieht) noch nichts von unserem Bauantrag gehört. Noch nicht einmal ein offizielles Schreiben, dass der Bauantrag eingegangen ist!
Also haben wir dort heute angerufen. Der Sachbearbeiter vom Bauamt des Landkreises meinte am Telefon jedoch, dass unser Bauantrag noch nicht vorliegen würde!!! Also die Eingangsbestätigung des Postboten beim Bauamt der Gemeinde haben wir. Jetzt stellt sich die Frage: in welcher Ecke liegt nun der Antrag? Beim Bauamt der Gemeinde oder doch schon in den Katakomben des Bauamts des Landkreises.
Da müssen wir wohl mal recherchieren....
Dienstag, 11. September 2012
Versicherungen und Schreiben vom Wasserverband
Heute haben wir die für den Bau nötigen Versicherungen abgeschlossen. Echt unglaublich, was man dort alles Versichern muss:
Des Weiteren haben wir vom Wasserverband ein Schreiben mit der Auftragsbestätigung für den Trinkwasseranschluss und die Erteilung der Entwässerungsgenehmigung erhalten. Der Wasserverband will nun leider eine andere Rohrführung als unser Architekt es vorgesehen hatte. Hoffentlich reicht das Rohrgefälle aus. Auch der vom Wasserverband eingezeichnete Ort für den Wasserzähler ist unterhalb des Stromkastens leider ungeeignet. Hier müssen wir wohl nochmal nachfragen.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Feuerrohbauversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Des Weiteren haben wir vom Wasserverband ein Schreiben mit der Auftragsbestätigung für den Trinkwasseranschluss und die Erteilung der Entwässerungsgenehmigung erhalten. Der Wasserverband will nun leider eine andere Rohrführung als unser Architekt es vorgesehen hatte. Hoffentlich reicht das Rohrgefälle aus. Auch der vom Wasserverband eingezeichnete Ort für den Wasserzähler ist unterhalb des Stromkastens leider ungeeignet. Hier müssen wir wohl nochmal nachfragen.
Trinkwasseranschluss nach Wünschen des Wasserverbandes
Entwässerungsplan nach Wünschen des Wasserverbandes
Montag, 10. September 2012
Eintragung in das Liegenschaftskataster
Heute haben wir ein Schreiben vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen bekommen mit der Information, dass unser Grundstück nun in das Liegenschaftskataster eingetragen wurde und dem Fortführungsnachweis mit der Eintragung der Hausnummer.
Haben auch nochmal bei Frau K.-P. von der Stiftung angerufen: Immer noch keine Neuigkeiten bezüglich der Löschung der Wege- und Leitungsrechte.
Haben auch nochmal bei Frau K.-P. von der Stiftung angerufen: Immer noch keine Neuigkeiten bezüglich der Löschung der Wege- und Leitungsrechte.
Freitag, 7. September 2012
Ausstattungsbemusterung Danhaus
Heute haben wir zusammen mit Frau S. von Danhaus im Musterhauspark die Bemusterung der Ausstattung unseres neuen Hauses durchgeführt. Mann, waren das viele Sachen zum auswählen!!
Aber mit leckerem Kaffee und Gebäck haben wir es mit etwas Unterbrechungen durch den Lütten schnell über die Bühne bekommen.
- Beplankung der Aussen-, Innenwände und Decken --> einfach Fermacell
- Fensterbänke --> Kunststein creme weiß
- Fensterelemente --> Kunststoff, weiß
- Sprossen --> aufgesetzt ohne Steg
- Sprosseneinteilung --> deutsche Sprosse
- Ornamentglas für das Duschbad --> Silvit weiß
- Glasisolierung --> UG 0,6
- Glassicherheit --> ohne
- Fensterbeschläge und Fenstergriffe
- Außentür Hauswirtschaftsraum --> weißer Kunststoff
- Haustür --> Holmis 13 mit Seitenteil und klarer Verglasung
- Drückerganitur für Haustür
- Dachfenster --> Schwingfenster, weißer Kunststoff
- Innentüren --> Optima 10, weiß lakiert
- Innentürgriffe --> Gent
- Glas für Innentüren --> W2 Compacta LÖ, Satinovo
- Treppe --> DerStappen Wangentreppe, eine Wange an der Wand, Holzart: Buche weiß, Wendelung, Stufenausführung, Geländerstäbe: Edelstahl, Pfosten, Pfostenkopf, Handlauf, Stufenprofil, Distanzverschraubung
- Fassadenverblendung --> Terca Kastanie WDF152110, Fugenfarbe: grau
- Farbe der Hölzer --> Sand, Endbehandlung für Hölzer
- Fensterbänke außen --> Rollschicht aus Verblendstein
- Ziegel --> Doppel S Star matt, Farbe: granit
- Dachrinnen --> Zink
- Größe Warmwasserspeicher --> 160l
- Vorbereitung Photovoltaik
- Lüftungssystem --> Lunos Be- und Entlüftungsanlage
Aber mit leckerem Kaffee und Gebäck haben wir es mit etwas Unterbrechungen durch den Lütten schnell über die Bühne bekommen.
Donnerstag, 6. September 2012
Hausnummer
Heute haben wir ein Schreiben von der Gemeinde mit unserer neuen Hausnummer bekommen. Es wird die -39- sein. :-)
Montag, 3. September 2012
Wege- und Leitungsrechte (Status)
Heute nochmals bei Frau K.-P. von der Stiftung angerufen: bezüglich der Löschung immer noch nichts Neues von den Nachbarn *seufz*.
Uns schwant, dass wir irgendwann noch selber hinterherlaufen müssen.... :-T
Des Weiteren wurde entsprechend des Post-Rückscheines unser Bauantrag am 28.8.2012 von einem Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde entgegengenommen. Wir sind gespannt, wie lange die Ämter für die Baugenehmigung brauchen. Drückt die Daumen, dass es schnell geht....
Uns schwant, dass wir irgendwann noch selber hinterherlaufen müssen.... :-T
Des Weiteren wurde entsprechend des Post-Rückscheines unser Bauantrag am 28.8.2012 von einem Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde entgegengenommen. Wir sind gespannt, wie lange die Ämter für die Baugenehmigung brauchen. Drückt die Daumen, dass es schnell geht....
Montag, 27. August 2012
Bauantrag eingereicht
Heute haben wir unseren Bauantrag, den Antrag auf Trinkwasserversorgung und den Antrag auf Schmutz- und Regenwasserentsorgung an die Gemeinde geschickt. Diesen hatten wir von unserem Architekten vor zwei Tagen zugesendet bekommen und nochmals genau geprüft.
Promt nach den Bauantragsunterlagen kam einen Tag später auch gleich die erste fünfstellige Rechnung von Danhaus. In diesem Punkt sind die Jungs schon mal sehr fix. Wir hoffen, dass es alle anderen Punkte beim Hausbau auch betrifft.
Promt nach den Bauantragsunterlagen kam einen Tag später auch gleich die erste fünfstellige Rechnung von Danhaus. In diesem Punkt sind die Jungs schon mal sehr fix. Wir hoffen, dass es alle anderen Punkte beim Hausbau auch betrifft.
Freitag, 24. August 2012
Wege- und Leitungsrechte (aktueller Status)
Heute haben wir Frau K.-P. von der Stiftung angerufen und nachgefragt, ob nun alle Nachbarn aus dem Urlaub sind und wie der aktuelle Stand bezüglich der Löschung der Wege- und Leitungsrechte sei.
Antwort: Sie haben wohl noch niemanden erreicht und somit ist eine Löschung noch nicht möglich.
Eine weitere Info haben wir dann doch noch aus ihr herausgekitzelt: Ein Nachbar würde der Löschung der Rechte wohl nur zustimmen, wenn wir auf die Zufahrt über den Privatweg der Stiftung im Westen verzichten würden. Diesen Kompromiss müssten wir uns nochmal stark überlegen. Wir könnten auf unser Recht der Durchfahrt pochen, wenn dieses endlich im Grundbuch eingetragen ist. Sein Wegerecht auf unserem Grundstück ist bislang eigentlich gegenstandslos, da wir ihm die Überfahrt/Durchgang über unseren Privatweg im Norden verwehren könnten und somit eigentlich kein Durchgang zu seinem Grundstück über unseres möglich ist. Wir sind mal gespannt, wie die Position der anderen Nachbarn so ist.
Antwort: Sie haben wohl noch niemanden erreicht und somit ist eine Löschung noch nicht möglich.
Eine weitere Info haben wir dann doch noch aus ihr herausgekitzelt: Ein Nachbar würde der Löschung der Rechte wohl nur zustimmen, wenn wir auf die Zufahrt über den Privatweg der Stiftung im Westen verzichten würden. Diesen Kompromiss müssten wir uns nochmal stark überlegen. Wir könnten auf unser Recht der Durchfahrt pochen, wenn dieses endlich im Grundbuch eingetragen ist. Sein Wegerecht auf unserem Grundstück ist bislang eigentlich gegenstandslos, da wir ihm die Überfahrt/Durchgang über unseren Privatweg im Norden verwehren könnten und somit eigentlich kein Durchgang zu seinem Grundstück über unseres möglich ist. Wir sind mal gespannt, wie die Position der anderen Nachbarn so ist.
Dienstag, 21. August 2012
Endgültige Zeichnung unseres Hauses für den Bauantrag und weiteres
Heute haben wir die endgültige Bauzeichnung unseres Hauses für den Bauantrag erhalten. Wir haben keine Fehler mehr gefunden und diese so unterschrieben an Danhaus zurückgesandt, damit es weitergehen kann.
In der Zwischenzeit hatten wir uns noch mit unserem Architekten bezüglich des geplanten Carports auseinandergesetzt. Eigentlich wollten wir diesen auch gleich mit dem aktuellen Bauantrag abfrühstücken. Jedoch hat unser Architekt von Herrn W. aus dem Bauamt unserer Gemeinde die Information erhalten, dass wohl für unser Gebiet ein neuer B-Plan erstellt werden wird und wir daher den Antrag für den Carport nächstes Jahr stellen sollten. Der Bauantrag für unser Haus kann wohl aber nach den Aussagen von Herrn W. vom Bauamt und unserem Architekten eingereicht werden.
Außerdem haben wir von Danhaus die Aufstellung der Zusatzkosten wegen dem vorhandenen Bauschutt erhalten:
In der Zwischenzeit hatten wir uns noch mit unserem Architekten bezüglich des geplanten Carports auseinandergesetzt. Eigentlich wollten wir diesen auch gleich mit dem aktuellen Bauantrag abfrühstücken. Jedoch hat unser Architekt von Herrn W. aus dem Bauamt unserer Gemeinde die Information erhalten, dass wohl für unser Gebiet ein neuer B-Plan erstellt werden wird und wir daher den Antrag für den Carport nächstes Jahr stellen sollten. Der Bauantrag für unser Haus kann wohl aber nach den Aussagen von Herrn W. vom Bauamt und unserem Architekten eingereicht werden.
Außerdem haben wir von Danhaus die Aufstellung der Zusatzkosten wegen dem vorhandenen Bauschutt erhalten:
- Das Außenfundament muss statt 40x80cm nun 40x100cm und
- das Innenfundament 40x40cm statt 30x40cm sein.
Das bedeutet seitens Danhaus bereits ca. 800 EUR Mehrkosten. Dazu kommen dann noch die Mehrkosten vom Tiefbauer für den tieferen Aushub und die größere Menge an Boden zum entsorgen. Mal schauen ob wir von unseren Verkäufern evtl. einen Teil davon erstattet bekommen. Wir sind da aber leider sehr skeptisch...
Während der Wartezeit auf den Bauantrag haben wir auch nochmal bezüglich der von unseren Verkäufern vertraglich zugesicherten Löschung der Wege- und Leitungsrechte nachgefragt. Nachdem wir unseren Notar kontaktiert haben, hat dieser nochmals die Verkäufer aufgefordert entsprechende Schritte einzuleiten. Als wir einige Tage später Frau K. von der verkaufenden Stiftung anriefen, berichtete sie, dass sie bislang nur Rückmeldungen von zwei der vier Nachbarn haben. Die anderen seien wohl noch im Urlaub. Allgemeine Aussage von ihr: generell sei die Löschung wohl möglich, jedoch müssten noch Gespräche geführt werden. Das kann ja nun alles heißen. Müssen wir wohl erst einmal die Ferienzeit abwarten und dann nochmals nachhaken...
Hier ein paar Bilder von den endgültigen Planungen:
Der Lageplan
Die Aussenansichten
Die Grundrisse
Donnerstag, 9. August 2012
Bahn frei für Baustraße
Die lange Zufahrt im Norden wurde wohl damals als Zugang zum ehemaligen Spielplatz genutzt, denn er war zur Hälfte gepflastert. Wir wussten jedoch nicht, für welche Belastung diese Pflasterung ausgelegt ist und zudem war die andere Hälfte des Weges überhaupt nicht befestigt. Da wir nicht wollten, dass die Transportfahrzeuge und vor allem nicht der 40-Tonner mit den Hausteilen mitten auf dem Weg feststecken bleiben oder sogar umkippen, hatten wir uns entschlossen, die komplette Pflasterung vom Weg zu entfernen und für eine spätere Nutzung auf unserem Grundstück zu lagern.
Daher habe ich mit freundlicher Unterstützung von Benni und meinem Dad die letzten Wochen nach der Arbeit mit Spitzhacke, Schubkarre, Schaufel und Stemmeisen ca. 15 Tonnen Steine von A nach B geschleppt.
War eine ganz schöne Plackerei und man hatte ordentlichen Muskelkater in den Unterarmen. Aber dafür braucht man nicht ins Fitness-Studio, die Tiefbauer können nun einfacher eine schöne neue Baustraße fertigen und wir haben gleich Material für spätere Pflasterarbeiten. :-)
Hier ein paar Impressionen von den Arbeiten, bei denen man mit netten Aussichten auf den Abendhimmel vom geplanten Standort unseres Hauses belohnt wurde:
Daher habe ich mit freundlicher Unterstützung von Benni und meinem Dad die letzten Wochen nach der Arbeit mit Spitzhacke, Schubkarre, Schaufel und Stemmeisen ca. 15 Tonnen Steine von A nach B geschleppt.
War eine ganz schöne Plackerei und man hatte ordentlichen Muskelkater in den Unterarmen. Aber dafür braucht man nicht ins Fitness-Studio, die Tiefbauer können nun einfacher eine schöne neue Baustraße fertigen und wir haben gleich Material für spätere Pflasterarbeiten. :-)
Hier ein paar Impressionen von den Arbeiten, bei denen man mit netten Aussichten auf den Abendhimmel vom geplanten Standort unseres Hauses belohnt wurde:
Montag, 6. August 2012
Küchenplanung
Heute haben wir von Danhaus die Eingangsbestätigung unserer Küchenplanung erhalten. Wir wollen vorerst unsere alte Küche mit ins neue Haus mitnehmen. Teu teu teu, dass sie dann nachher auch reinpasst...
Freitag, 27. Juli 2012
Anfrage beim Baulastenverzeichnis
Haben heute beim Baulastenverzeichnis nachgefragt. Laut Frau S. vom Fachdienst Bauordnung - Raumordnung des Landkreises sind unsere Flurstücke frei von Baulasten. Dann hat uns hier unser Makler wenigstens mal die richtigen Auskünfte gegeben.
1. Zeichnung von Danhaus erhalten
Gestern haben wir die erste Zeichnung unserer Glücksburg von Danhaus erhalten. Leider hatten sich ein paar kleine und ein großer Fehler eingeschlichen.
Die kleinen Fehler (Positionierung von Türen im Erd- und Dachgeschoss, Größe des Hauswirtschaftsraumes, Positionen der Sanitärobjekte im oberen Bad, ...) konnten wir schnell und ohne Probleme mit unserem Sachbearbeiter von Danhaus Herrn S. abklären. Der größere Fehler (ein Sattel- anstatt eines Walmdaches für die Gaube) machte uns anfangs mehr sorgen. Diese Angabe hatten wir bei der Vertragsbestätigung mit der Checkliste übersehen und laut Herrn S. wäre zwar eine Änderung jederzeit möglich aber wahrscheinlich mit Mehrkosten verbunden.
Da wir jedoch von Anfang an ein Walmdach wollten, haben wir umgehend nochmals unsere Danhaus Verkäuferin Frau S. kontaktiert. Ihr war beim Anblick der Zeichnung auch direkt dieser Fehler aufgefallen und sie hat nach unserer Mail direkt Herrn S. kontaktiert. Dank ihres Einsatzes bekommen wir nun unsere Gaube doch mit Walmdach und das ohne Zusatzkosten. :-)
Die kleinen Fehler (Positionierung von Türen im Erd- und Dachgeschoss, Größe des Hauswirtschaftsraumes, Positionen der Sanitärobjekte im oberen Bad, ...) konnten wir schnell und ohne Probleme mit unserem Sachbearbeiter von Danhaus Herrn S. abklären. Der größere Fehler (ein Sattel- anstatt eines Walmdaches für die Gaube) machte uns anfangs mehr sorgen. Diese Angabe hatten wir bei der Vertragsbestätigung mit der Checkliste übersehen und laut Herrn S. wäre zwar eine Änderung jederzeit möglich aber wahrscheinlich mit Mehrkosten verbunden.
Da wir jedoch von Anfang an ein Walmdach wollten, haben wir umgehend nochmals unsere Danhaus Verkäuferin Frau S. kontaktiert. Ihr war beim Anblick der Zeichnung auch direkt dieser Fehler aufgefallen und sie hat nach unserer Mail direkt Herrn S. kontaktiert. Dank ihres Einsatzes bekommen wir nun unsere Gaube doch mit Walmdach und das ohne Zusatzkosten. :-)
Donnerstag, 26. Juli 2012
Anruf beim Bauamt der Gemeinde
Heute haben wir beim Bauamt in Vechelde bei Herrn W. angerufen, um noch ein paar offene Fragen zu klären. Herr W. hatte uns auf unsere Mail mit Fragen geben direkt anzurufen. Am Telefon wurde uns nochmals bestätigt, dass der damalige Bebauungsplan nicht rechtskräftig wurde und es sich somit um einen §34 Fall handelt. Eine Ortssatzung soll nach Herrn W. auch nicht existieren. Bezüglich evtl. vorhandener Baulasten oder Grunddienstbarkeiten konnte er uns nichts sagen. Also fragen wir lieber nochmal beim Baulastenverzeichnis nach ...
Montag, 23. Juli 2012
Bauschutt auf unserem Grundstück!!
Heute haben wir das Bodengutachten für die Tragfähigkeitsuntersuchung unseres Grundstücksbodens bekommen. Leider ist der Boden des Baubereiches in der oberen Schicht (60 bis 70 cm) durch Bauschutt, Bausand, Kies usw. gestört!!! :-(
Laut dem Gutachter wurde wohl öfters Material aufgetragen und durch LKW Reifen festgefahren. Um unser Haus auf diesem Bereich bauen zu können, muss nun leider dieser gestörte Erdbereich abgetragen und wieder aufgefüllt werden. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand und nicht einkalkulierte und derzeit noch nicht ganz klare Zusatzkosten für unser Bauvorhaben....
Wir fragen uns gerade, warum es eigentlich ein Altlastenregister gibt, wenn dort solche Sachen nicht eingetragen sind? Ob wohl die Verkäufer unseres Grundstückes oder evtl. der Makler von diesem Bauschutt wussten? :-T
Wir werden mal ganz dezent nachfragen....
Laut dem Gutachter wurde wohl öfters Material aufgetragen und durch LKW Reifen festgefahren. Um unser Haus auf diesem Bereich bauen zu können, muss nun leider dieser gestörte Erdbereich abgetragen und wieder aufgefüllt werden. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand und nicht einkalkulierte und derzeit noch nicht ganz klare Zusatzkosten für unser Bauvorhaben....
Wir fragen uns gerade, warum es eigentlich ein Altlastenregister gibt, wenn dort solche Sachen nicht eingetragen sind? Ob wohl die Verkäufer unseres Grundstückes oder evtl. der Makler von diesem Bauschutt wussten? :-T
Wir werden mal ganz dezent nachfragen....
Donnerstag, 19. Juli 2012
Erste Lagepläne und endgültiger Fertighausvertrag
Heute haben wir den ersten Lageplan für unser Haus auf dem Grundstück erhalten.Der Parkplatz, der Erker und die Terrasse passen noch nicht, aber es ist schon mal schön zu sehen, wie es aussehen könnte.
Außerdem haben wir heute den endgültigen Fertighausvertrag von Danhaus mit den Ergänzungen zur Standard-Baubeschreibung und einer langen Checkliste erhalten. Nun ist nochmals eine genaue Prüfung angesagt.
Außerdem haben wir heute den endgültigen Fertighausvertrag von Danhaus mit den Ergänzungen zur Standard-Baubeschreibung und einer langen Checkliste erhalten. Nun ist nochmals eine genaue Prüfung angesagt.
Donnerstag, 12. Juli 2012
erster Termin mit Architekt auf Grundstück
Heute hatten wir unseren ersten Termin mit unserem Architekten auf dem Grundstück. Mit ihm haben wir die Lage des Hauses auf dem Gelände besprochen und auch gleich bei strömendem Regen die Höhenvermessung des relevanten Geländebereiches durchgeführt. Die maximalen Höhenunterschiede zwischen den einzelnen Eckpunkten des Hauses betragen zum Glück nur 15 cm. Also ist kein Auffüllen des Geländes notwendig.
Als wir mit der Vermessung fertig waren hörte passenderweise der Regen auf und unser Bodengutachter gesellte sich zu uns und löste den Architekten ab. Dieser bohrte seine Löcher aber ohne unsere Hilfe. Wir sind auf die Ergebnisse gespannt.
Als wir mit der Vermessung fertig waren hörte passenderweise der Regen auf und unser Bodengutachter gesellte sich zu uns und löste den Architekten ab. Dieser bohrte seine Löcher aber ohne unsere Hilfe. Wir sind auf die Ergebnisse gespannt.
Mittwoch, 11. Juli 2012
Die ersten Rechnungen trudeln ein
Heute trudelten bereits die Rechnungen vom Makler und Notar ein. Ganz schön fix die beiden und ihr Honorar ist gar nicht mal gering :-T.
Aber wenigstens wurde schon die Auflassungsvormerkung vom Notar beantragt.
Aber wenigstens wurde schon die Auflassungsvormerkung vom Notar beantragt.
Freitag, 6. Juli 2012
Bodengutachten
Haben heute ein Bodengutachten für die Tragfähigkeit unseres Grundstück-Bodens in Auftrag gegeben. Die Untersuchung heißt "Rammkernsondierung"... ein tolles Wort :-)
Mittwoch, 4. Juli 2012
Unterschrift Darlehensverträge und Kaufverträge Grundstück
Sooooo! Verträge wurden heute morgen unterschrieben!
Nun haben wir "Verbindlichkeiten" bei der Volksbank :-( und sind aber dafür zukünftige Eigentümer eines Grundstücks in der Schleusenstraße :-)
Eine Änderung wurde bei den Kaufverträgen nach der Überarbeitung durch unsere Anwältin noch gemacht: Die Verkäufer wollen bzw. können sich nicht vertraglich verpflichten die Wege- und Leitungsrechte zu löschen, da diese anderen "gehören". Sie haben sich nun nur verpflichtet, eine Löschung zu forcieren (also die Nachbarn ganz lieb zu fragen :-T) und entsprechend die Kosten für die nötigen amtlichen Verfahren zu tragen. Wir sind mal gespannt, ob das so funktioniert, wie wir uns das vorstellen.
Nun haben wir "Verbindlichkeiten" bei der Volksbank :-( und sind aber dafür zukünftige Eigentümer eines Grundstücks in der Schleusenstraße :-)
Eine Änderung wurde bei den Kaufverträgen nach der Überarbeitung durch unsere Anwältin noch gemacht: Die Verkäufer wollen bzw. können sich nicht vertraglich verpflichten die Wege- und Leitungsrechte zu löschen, da diese anderen "gehören". Sie haben sich nun nur verpflichtet, eine Löschung zu forcieren (also die Nachbarn ganz lieb zu fragen :-T) und entsprechend die Kosten für die nötigen amtlichen Verfahren zu tragen. Wir sind mal gespannt, ob das so funktioniert, wie wir uns das vorstellen.
Mittwoch, 27. Juni 2012
Altlastenregister
Wir haben nun nochmals beim Altlastenregister angefragt:
Keine Eintragungen, jedoch wird von der Förderung und Nutzung des Grundwassers abgeraten, da vor Jahren in der weitläufigen Umgebung Kies abgebaut und die Abbaustellen mit Abfällen verfüllt wurden.
Haben uns nochmal im Netz und bei den Nachbarn erkundigt: die alte Kiesgrube wurde wohl teilweise mit Bauschutt gefüllt und ist ca. 100m Luftlinie von unserem Grundstück entfernt. Dazwischen liegen noch 6 weitere Nachbarn.
Da wir derzeit keinen Brunnen planen, ist dieses also noch OK für uns.
Keine Eintragungen, jedoch wird von der Förderung und Nutzung des Grundwassers abgeraten, da vor Jahren in der weitläufigen Umgebung Kies abgebaut und die Abbaustellen mit Abfällen verfüllt wurden.
Haben uns nochmal im Netz und bei den Nachbarn erkundigt: die alte Kiesgrube wurde wohl teilweise mit Bauschutt gefüllt und ist ca. 100m Luftlinie von unserem Grundstück entfernt. Dazwischen liegen noch 6 weitere Nachbarn.
Da wir derzeit keinen Brunnen planen, ist dieses also noch OK für uns.
Donnerstag, 21. Juni 2012
Überarbeitung der Kaufverträge durch Anwältin
Nach Gesprächen mit unserer Anwältin haben wir nun die überarbeiteten Verträge für den Grundstückskauf an unseren Notar und Makler weitergeleitet. Es war sehr überraschend, wie viele verbesserungswürdige Punkte unsere Anwältin in den Vertragsentwürfen fand. Wir dachten immer, dass ein Notar auch die Käuferseite gut vertreten sollte.
Folgende Punkte fehlten in den Entwürfen bzw. waren überflüssig/nachteilig und wurden geändert (der Notar hat wohl eine All-Round-Vorlage genommen und sich nicht die Arbeit einer exakten Anpassung gemacht):
Folgende Punkte fehlten in den Entwürfen bzw. waren überflüssig/nachteilig und wurden geändert (der Notar hat wohl eine All-Round-Vorlage genommen und sich nicht die Arbeit einer exakten Anpassung gemacht):
- Der lange nördliche Zuweg wird über einen separaten Kaufvertrag erstanden und soll die Zufahrt werden. Jedoch war in beiden Kauvertragsentwürfen keine Kopplung der Verträge vermerkt. D.h. wir hätten im ungünstigen Fall, wenn einer der beiden Verträge nicht zustande kommen würde, einen Weg ohne Grundstück oder noch viel besser: ein Grundstück ohne Zufahrt. Somit wurde eine Präambel in beide Verträge hinzugefügt, die die Bedingung enthält, dass jeder Kaufvertrag nur gültig ist, sofern der andere Kaufvertrag zustande kommt.
- In den Vertragsentwürfen wurde festgehalten, dass die Wege- und Leitungsrechte (welche übrigens unseren vier Nachbarn im Süd-Westen gehören) gelöscht werden sollen. Die hierbei auftretenden Kosten hat der Verkäufer zu tragen.
- Es wurde ein Absatz hinzugefügt, in welchem die Verkäufer uns zusichern, dass das Grundstück bebaut werden kann.
- Es wurde ein Satz bezüglich eines Energieausweises gelöscht, da das Grundstück ja noch unbebaut ist.
- Die Fälligkeit der Zahlung wurde anstatt des vorher festgelegten Termins auf die Mitteilung durch den Notar nach der Auflassungvormerkung abgeändert.
- Es wurde die Räumung (Entfernung der Sträucher bei der Zufahrt und der ganzen Strauchreste im nördlichen Bereich) des Grundstückes mit in den Vertrag aufgenommen.
- Die Maklerklausel wurde aus dem Vertrag gelöscht.
Zudem hat uns unsere Anwältin geraten, nochmals persönlich beim Altlastenregister bezüglich evtl. Lasten auf dem Grundstück nachzufragen. Auf eine Zusicherung durch den Makler und den Testamentsvollstrecker (Verkäufer) möchte die Anwältin nicht vertrauen.
Montag, 18. Juni 2012
Sicherung der Darlehenszinsen und Kontaktaufnahme zu Anwalt
Heute morgen haben wir uns bei unserer Sachbearbeiterin der Volksbank einen herrlich niedrigen Darlehenszins sichern können. Neben den bereits günstigen KfW-Darlehen einen Zinssatz für das Vorausdarlehen von 2,35% und den anschließenden Bausparvertrag von 2,95% für die gesamte Darlehens-Zeit! JIPI :-)
Zudem haben wir nun die Anwältin Frau C. zur Prüfung des Grundstück-Kaufvertrages eingeschaltet und ihr die zweite Version der Kaufverträge zugesendet, die wir heute morgen von Notar Herrn G. erhalten haben. In drei Tagen haben wir bei ihr kurzfristig einen Beratungstermin erhalten.
Wir sind gespannt...
Zudem haben wir nun die Anwältin Frau C. zur Prüfung des Grundstück-Kaufvertrages eingeschaltet und ihr die zweite Version der Kaufverträge zugesendet, die wir heute morgen von Notar Herrn G. erhalten haben. In drei Tagen haben wir bei ihr kurzfristig einen Beratungstermin erhalten.
Wir sind gespannt...
Probleme mit Kaufvertragsentwurf für Grundstück
Es war ein turbulentes Wochenende...
Am Freitag Nachmittag erhielten wir den Kaufvertragsentwurf für unser Grundstück von unserem Makler per Mail zugesandt und wir sind beim Durchlesen aus allen Wolken gefallen!
In dem Vertragsentwurf für den Hauptteil des Grundstückes, welches aus drei Flurstücken besteht, waren plötzlich Leitungs- und Wegerechte für vier (!!!) Parteien auf einem Flurstück eingetragen! Jeweils nur mit Verweisen auf die entsprechenden Grundbuchblätter von denen uns natürlich keines vorlag. Des Weiteren war für den Weg, den wir mit erwerben wollen, in Abteilung II noch die Last der Testamentsvollstreckung erwähnt! Was soll das nun bedeuten? Was hat uns unser Makler hier verschwiegen? Natürlich alles mit herrlichen Formulierungen, wie "Die Rechte [...] werden soweit erforderlich übernommen" und wunderbar uneindeutigen Angaben wie "Durch die Zerlegung des Flurstücks 58/130 in die Flurstücke 58/146 und 58/147 dürften auf dem verkauften Flurstück 58/146 keine Wege- und Leitungsrechte verlaufen.". Heißt das nun ja oder nein? :-T
Und dann taucht plötzlich im Vertrag ein Satz auf der besagt "Die Baulast für die Wasserleitung und deren Lage ist bekannt.". Was soll das nun wieder heißen? Hat uns unser Makler noch was verschwiegen?
Also haben wir erst einmal unseren Makler angerufen und ihn gefragt, was das alles zu bedeuten hat und warum er uns zuvor mehrfach versicherte, dass das Grundstück frei von Lasten sei, was ja wie es scheint eindeutig nicht der Wahrheit entspricht! Er konnte uns am Telefon auch nicht erklären, für wen diese Wege- und Leitungsrechte seien und vermutete, dass wahrscheinlich die Gemeinde Inhaber der Rechte sei (da hat er sich ja wunderbar vorbereitet...). Auch mit der Angabe der Baulast konnte er nichts anfangen. Ebenfalls konnte er uns nicht sagen, ob bereits Leitungen unterhalb des Flurstücks mit den Wege- und Leitungsrechten existieren (Na toll! Was weiß der eigentlich über sein Verkaufsobjekt?). Zumindest konnte er uns etwas über die Testamentsvollstreckung erzählen (Wenigstens was): das Hauptgrundstück ist vom verstorbenen Eigentümer einer Stiftung überschrieben worden, die entsprechend auch Verkäufer ist. Die Zufahrt hingegen wurde an seine Kinder vererbt und die Testamentsvollstreckung angeblich vergessen (aha!) aus dem Grundbuch zu löschen.
Einen Rückruf vom Makler später, waren wir etwas schlauer: Leitungen verlaufen nicht auf unserem Grundstück. Aber bezüglich der Wege- und Leitungsrechte konnte er uns immer noch nichts erzählen und wir (!) mussten unserem Makler am Telefon erklären, dass diese wahrscheinlich den vier angrenzenden Nachbarn im Süd-Westen unseres Grundstück gehören.Bei der Frage, warum er uns diese Lasten nicht bereits vorher mitteilte, hielt sich der Makler bedeckt.
Anschließend riefen wir den Notar Herrn G. an, der den Kaufvertragsentwurf erarbeitet hatte. Bei diesem Anruf klärte sich zumindest, dass die Passage mit der Baulast der Wasserleitung im Vertragsentwurf ein Copy&Paste-Fehler sei (Wie professionell... :-T). Jedoch konnte er uns auch nicht sagen, für wen genau die bestehenden Wege- und Leitungsrechte sind.
Also riefen wir nochmals unseren Makler an und forderten diesen auf, herauszufinden wer genau Inhaber der Rechte sind und ob diese gelöscht werden können. Wir stellten klar, dass wir das Grundstück nur kaufen werden, wenn diese Rechte gelöscht sind.
Nach diesem hin und her steht für uns eines auf jeden Fall fest: WIR BRAUCHEN EINEN ANWALT FÜR DEN KAUFVERTRAG!!!
Am Freitag Nachmittag erhielten wir den Kaufvertragsentwurf für unser Grundstück von unserem Makler per Mail zugesandt und wir sind beim Durchlesen aus allen Wolken gefallen!
In dem Vertragsentwurf für den Hauptteil des Grundstückes, welches aus drei Flurstücken besteht, waren plötzlich Leitungs- und Wegerechte für vier (!!!) Parteien auf einem Flurstück eingetragen! Jeweils nur mit Verweisen auf die entsprechenden Grundbuchblätter von denen uns natürlich keines vorlag. Des Weiteren war für den Weg, den wir mit erwerben wollen, in Abteilung II noch die Last der Testamentsvollstreckung erwähnt! Was soll das nun bedeuten? Was hat uns unser Makler hier verschwiegen? Natürlich alles mit herrlichen Formulierungen, wie "Die Rechte [...] werden soweit erforderlich übernommen" und wunderbar uneindeutigen Angaben wie "Durch die Zerlegung des Flurstücks 58/130 in die Flurstücke 58/146 und 58/147 dürften auf dem verkauften Flurstück 58/146 keine Wege- und Leitungsrechte verlaufen.". Heißt das nun ja oder nein? :-T
Und dann taucht plötzlich im Vertrag ein Satz auf der besagt "Die Baulast für die Wasserleitung und deren Lage ist bekannt.". Was soll das nun wieder heißen? Hat uns unser Makler noch was verschwiegen?
Also haben wir erst einmal unseren Makler angerufen und ihn gefragt, was das alles zu bedeuten hat und warum er uns zuvor mehrfach versicherte, dass das Grundstück frei von Lasten sei, was ja wie es scheint eindeutig nicht der Wahrheit entspricht! Er konnte uns am Telefon auch nicht erklären, für wen diese Wege- und Leitungsrechte seien und vermutete, dass wahrscheinlich die Gemeinde Inhaber der Rechte sei (da hat er sich ja wunderbar vorbereitet...). Auch mit der Angabe der Baulast konnte er nichts anfangen. Ebenfalls konnte er uns nicht sagen, ob bereits Leitungen unterhalb des Flurstücks mit den Wege- und Leitungsrechten existieren (Na toll! Was weiß der eigentlich über sein Verkaufsobjekt?). Zumindest konnte er uns etwas über die Testamentsvollstreckung erzählen (Wenigstens was): das Hauptgrundstück ist vom verstorbenen Eigentümer einer Stiftung überschrieben worden, die entsprechend auch Verkäufer ist. Die Zufahrt hingegen wurde an seine Kinder vererbt und die Testamentsvollstreckung angeblich vergessen (aha!) aus dem Grundbuch zu löschen.
Einen Rückruf vom Makler später, waren wir etwas schlauer: Leitungen verlaufen nicht auf unserem Grundstück. Aber bezüglich der Wege- und Leitungsrechte konnte er uns immer noch nichts erzählen und wir (!) mussten unserem Makler am Telefon erklären, dass diese wahrscheinlich den vier angrenzenden Nachbarn im Süd-Westen unseres Grundstück gehören.Bei der Frage, warum er uns diese Lasten nicht bereits vorher mitteilte, hielt sich der Makler bedeckt.
Anschließend riefen wir den Notar Herrn G. an, der den Kaufvertragsentwurf erarbeitet hatte. Bei diesem Anruf klärte sich zumindest, dass die Passage mit der Baulast der Wasserleitung im Vertragsentwurf ein Copy&Paste-Fehler sei (Wie professionell... :-T). Jedoch konnte er uns auch nicht sagen, für wen genau die bestehenden Wege- und Leitungsrechte sind.
Also riefen wir nochmals unseren Makler an und forderten diesen auf, herauszufinden wer genau Inhaber der Rechte sind und ob diese gelöscht werden können. Wir stellten klar, dass wir das Grundstück nur kaufen werden, wenn diese Rechte gelöscht sind.
Nach diesem hin und her steht für uns eines auf jeden Fall fest: WIR BRAUCHEN EINEN ANWALT FÜR DEN KAUFVERTRAG!!!
Donnerstag, 14. Juni 2012
Entscheidung für Grundstück und Darlehen
Wir haben uns nun entschieden das Grundstück zu kaufen und parallel begonnen nach einem geeigneten Darlehen für den Grundstücks- und Hauskauf zu suchen.
Beim Darlehen haben wir bei der lokalen Volksbank, die uns super beraten hat, das beste Angebot gefunden und auch gleich zugeschlagen.
Sonntag, 10. Juni 2012
Variante Glücksburg
Nach sehr angenehmen Gesprächen mit Frau S. von Danhaus im Musterhauspark über Ausstattungs- und Heizungsvarianten der Glücksburg und deren Preise haben wir uns nun grob festgelegt:
Es soll eine Glücksburg mit den Maßen 8 x 12 m werden mit vorerst folgenden Punkten:
Es soll eine Glücksburg mit den Maßen 8 x 12 m werden mit vorerst folgenden Punkten:
- 40° Dachneigung
- Verblendmauerwerk
- Bodenplatte/keinen Keller
- Erdwärmepumpe mit Tiefenbohrung
- Fußbodenheizung im Erd- und Dachgeschoss
- 3-fach-Verglasung
- passiver Be- und Entlüftung
- einfache Beplankung mit Fermacell
- Gaube
- kleiner Erker
- Endanstrich der Außenhölzer
- Weiße Innentreppe
- Sprossenfenster
- Vorbereitung für Fotovoltaik
Wir haben lange hin- und herüberlegt, ob wir nicht die um einiges günstigere Acalor Direktwärmepumpe nehmen, haben uns aber wegen mehrerer Punkte dagegen entschieden:
- Wir wollten ungern die nicht gerade super hübsche Wärmepumpe im Garten stehen haben.
- Wir hatten Bedenken bezüglich der Lärmbelästigung für die direkt angrenzenden Nachbarn und uns durch die Wärmepumpe. Da wir ja unser neues Haus mitten zwischen die Nachbarn bauen, wollten wir kein Gerät mit störenden Tieftönen aufstellen.
- Wir wollten uns den Luxus gönnen, die Temperatur in jedem Raum einzeln regeln zu können. Bei der Acalor müsste man bereits zum Zeitpunkt des Einbaus bestimmen, welche Wärmedifferenz die Räume bezüglich eines Referenzraumes haben sollen. Anschließend ist nur eine Erwärmung bzw. Abkühlung des gesamten Systems möglich. Das fanden wir doch sehr unkomfortabel.
- Würde man die Acalor nehmen, dann würde im Heizkreislauf Butan statt Wasser und Kupfer- statt Plastik-Rohre eingesetzt. Wir hatten jetzt nicht Bedenken bezüglich der oft beschworenen aber nicht bestehenden Gefahr einer Explosion. Jedoch kann man, wenn man die Heizung wechseln möchte, nur wiederum eine Direktwärmepumpe auf Butan-Basis einsetzen. Hier ist der Markt im Vergleich zu Fußbodenheizungssystemen auf Wasserbasis doch sehr klein.
Da bei Danhaus eine Erdwärmepumpe mit Erdkollektoren genauso teuer ist wie mit einer Tiefenbohrung haben wir die Bohrung genommen. Diese ist nicht so störanfällig (z.B. ist ein Wegbaggern der Leitungen beim Teichbau nicht so wahrscheinlich ;-) ) und beim Bau muss nicht der ganze Garten umgegraben werden.
Freitag, 8. Juni 2012
Informationen zum Grundstück II
Nachdem wir Frau S. von Danhaus kontaktiert haben, hat diese sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt.
Kurze Zeit später hatten wir einen Vorort-Termin mit dem für uns evtl. zuständigen Bauleiter beim ausgesuchten Grundstück. Dieser hat die lange Zufahrt und das Grundstück begutachtet und uns versichert, dass die Baufahrzeuge ohne Mehrkosten auf das Grundstück fahren können, sofern die Zufahrt befestigt und die angrenzenden Bäume und Sträucher entsprechend zurechtgestutzt werden. Nach seiner Meinung sollte die Glücksburg auch auf das Gelände passen.
Hierzu hat Frau S. dann sogar noch den Architekten (Herrn N.) von Danhaus scharf gemacht. Dieser hat als erstes anhand der ihm geschickten Liegenschaftskarten überprüfte ob die Glücksburg platz-technisch auf das Grundstück passt und anschließend beim Bauamt der Gemeinde nach dem gültigen Bebauungsplan nachgefragt. Herr N. hat von Herrn W. der Gemeinde die Aussage bekommen, dass der damalige Bebauungsplan aufgrund einer zu kurzen Veröffentlichung nicht rechtskräftig wurde und somit kein gültiger Bebauungsplan für das Grundstück existiere. Somit sei laut Herrn N. und Herrn W. das Grundstück ein sog. §34 Baugebiet und die Bebauung mit der Glücksburg möglich, da sich diese in die Nachbarbebauung eingliedert.
Also, nach Aussagen des Architekten, des Bauleiters und des Bauamtes der Gemeinde:
=> Zufahrt mit Baufahrzeugen und Bebauung mit Glücksburg möglich!
In der Zwischenzeit haben wir von unserem Markler Liegenschaftskarten, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Auszüge aus dem Grundbüchern erhalten. Und es gab leider böse Überraschungen:
- Für ein Flurstück existieren nun doch entgegen der anfänglichen Aussage des Marklers Wege- und Leitungsrechte für vier (!!!) Parteien.
- Die Gesamtfläche des Grundstückes ist laut den Grundbüchern nicht ca. 880 m² sondern genau 868 m²! Da wurde wohl leider großzügig und nicht nachvollziehbar nach oben gerundet...
Falls wir das Grundstück kaufen sollten, brauchen wir wohl auf jeden Fall nochmal einen Anwalt, der über die Kaufverträge schaut. Zwar bedeutet dies Kosten, die wir bislang nicht eingeplant haben, aber irgendwie sagt uns eine innere Stimme, dass es besser wäre.
Montag, 21. Mai 2012
Informationen zum Grundstück I
Nach Rücksprache mit unserem Markler haben wir nun weiterführende Informationen zu dem Grundstück erhalten:
- Der Boden soll gewachsen sein und ist nicht aufgeschüttet.
- Es sollen keine Altlasten existieren.
- Zufahrt zum Grundstück soll über beide Wege möglich sein.
- Es sollen keine Wege- oder Leitungsrechte auf den betreffenden Flurstücken lasten.
- Weitere Lasten sollen für das Grundstück ebenfalls nicht existieren.
- Das Grundstück soll schon erschlossen sein.
Auszüge aus den Grundbüchern sollen uns demnächst zugesandt werden.
Soweit so gut.
Im Exposé wurde uns jedoch ein Bebauungsplan ausgehändigt, der nur rote Ziegel und rote Klinker erlaubt und noch weitere Einschränkungen beinhaltet, die nicht zu unserem gewünschten Danhaus passen. Daher haben wir unsere Beraterin von Danhaus (Frau S.) kontaktiert mit der Bitte um Prüfung, ob die von uns gewünschte Glücksburg auf das gefundene Grundstück gebaut werden kann (Platz, Fassade und Erreichbarkeit für Baufahrzeuge). Unser Makler will hier auch noch entsprechende Informationen einholen.
Dienstag, 15. Mai 2012
Potentielles Grundstück in Sicht
Die Suche nach einem Grundstück hat eine schöne Baulücke in einem ruhigen Örtchen 2 km vor den Grenzen des Landkreises der Stadt und 10 km vom Zentrum entfernt zu Tage gefördert. Laut Exposé des Marklers eine Baulücke in einem allgemeinen Wohngebiet für offene Bauweise von Einzel- und Doppelhäusern mit ca. 880 m² plus einer langen Zufahrt von 3,5 m x 45 m. Alle Nachbargrundstücke sind bereits bebaut, sodass man direkt sieht was einen erwartet und einen die Sicht nicht unerwartet verbaut wird.
Die Besichtigung vor Ort war schon einmal vielversprechend. Schöne große Hecken im Norden des Grundstückes und bereits zwei Abwasserschächte auf dem Grundstück. Jedoch war die Sachbearbeiterin nur eine Vertretung und konnte uns nicht alle Informationen zum Grundstück geben, die wir gerne gehabt hätten. Also nochmals eine Mail mit den Fragen schreiben.
Hier ein paar Impressionen vom Exposé:
Die Besichtigung vor Ort war schon einmal vielversprechend. Schöne große Hecken im Norden des Grundstückes und bereits zwei Abwasserschächte auf dem Grundstück. Jedoch war die Sachbearbeiterin nur eine Vertretung und konnte uns nicht alle Informationen zum Grundstück geben, die wir gerne gehabt hätten. Also nochmals eine Mail mit den Fragen schreiben.
Hier ein paar Impressionen vom Exposé:
Samstag, 12. Mai 2012
Suche nach Grundstück
Die Suche nach einem passenden Grundstück für unser Danhaus läuft auf Hochtouren. Wir würden eigentlich gerne im Stadtgebiet bauen, jedoch sind die Wartelisten für die innerhalb der nächsten zwei Jahre verfügbaren Neubaugebiete bereits extrem überfüllt. Somit würden für einen Baubeginn vor 2015 nur noch Baulücken bleiben, die derzeit nicht gerade preiswert sind.
Also heißt es: die Suche auf angrenzende Landkreise ausdehnen...
Also heißt es: die Suche auf angrenzende Landkreise ausdehnen...
Dienstag, 1. Mai 2012
Die Entscheidung steht...
... wir wollen ein Haus bauen!!!
Mein Schwiegervater hat uns zwar aufgrund seiner schlechten Erfahrung bei seinem Hausbau mit einem Augenzwinkern davon abgeraten, aber wir wollen es trotzdem versuchen.
Ein schöner Garten, wo der Lütte gefahrlos laufen und spielen kann, ist eine schöne Vorstellung im Vergleich zur derzeitigen vierspurigen Straße vor der Haustür.
Nach Internetrecherchen und Besuchen in einigen Musterhaus-Parks ist auch schon die Entscheidung für einen Hausbauer und das gewünschte Traum-Haus gefallen:
Es soll die Glücksburg von Danhaus werden!
Etwas modifiziert, aber im Großen und Ganzen fast wie das Modell in der Fertighauswelt bei Hannover-Langenhagen (ohne Carport). Dieses posiert auch für das Hausmodell im Katalog von Danhaus und sieht so aus:
Vertrag ist noch nicht unterschrieben, denn es muss erst einmal ein passendes Grundstück her.
Mein Schwiegervater hat uns zwar aufgrund seiner schlechten Erfahrung bei seinem Hausbau mit einem Augenzwinkern davon abgeraten, aber wir wollen es trotzdem versuchen.
Ein schöner Garten, wo der Lütte gefahrlos laufen und spielen kann, ist eine schöne Vorstellung im Vergleich zur derzeitigen vierspurigen Straße vor der Haustür.
Nach Internetrecherchen und Besuchen in einigen Musterhaus-Parks ist auch schon die Entscheidung für einen Hausbauer und das gewünschte Traum-Haus gefallen:
Es soll die Glücksburg von Danhaus werden!
Etwas modifiziert, aber im Großen und Ganzen fast wie das Modell in der Fertighauswelt bei Hannover-Langenhagen (ohne Carport). Dieses posiert auch für das Hausmodell im Katalog von Danhaus und sieht so aus:
Vertrag ist noch nicht unterschrieben, denn es muss erst einmal ein passendes Grundstück her.
Montag, 30. April 2012
Der Baublog wird gestartet
Moin Allerseits!
An dieser Stelle werden wir demnächst unsere bereits gemachten und kommenden Erfahrungen mit unserem Hausbau mit euch teilen.
An dieser Stelle werden wir demnächst unsere bereits gemachten und kommenden Erfahrungen mit unserem Hausbau mit euch teilen.
Donnerstag, 1. März 2012
Impressum
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Angaben gemäß § 5 TMG
Markus Wagner
Schleusenstraße 39
38159 Wedtlenstedt
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Vertreten durch:
Markus Wagner
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Kontakt:
Telefon: 0179-7460055
E-Mail: markus.wagner@tu-bs.de
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Verantwortlich für den Inhalt nach § 55
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Markus Wagner
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