Heute ist unser Architekt extra zwei Stunden zum Bauamt der Gemeinde gefahren, um mit uns den Besprechungstermin mit Herrn W. wahrzunehmen. Es fing wunderbar mit einer Verschiebung des Termins von 15 Minuten an.
Als Herr W. endlich im Amt eingetroffen und die Besprechung begonnen hatte, hat unser Architekt nochmals die Situation mit dem nicht gültigen Bebauungsplan und den zugesandten alten B-Plan von 1976 ohne jegliches Schreiben angesprochen. Uns wurde von Herrn W. nochmals die Geschichte mit der zu kurzen Veröffentlichungszeit des geplanten Bebauungsplanes erzählt und erneut erklärt, dass aufgrund der Vorkommnisse nun der Bauantrag ein §34 Fall sei. Der zugesandte B-Plan sollte nur einen Anhaltspunkt für die Planung darstellen.
Als unser Architekt die von Herrn B. vom Landkreis geforderte Notwendigkeit der nachbarlichen Zustimmungen ansprach, rätselte Herr W. zunächst. Dann vermutete er, dass es an der langen Zufahrt liegt.Um dieses abzuklären zog Herr W. unseren Sachbearbeiter Herrn B. vom Bauamt des Landkreises per Telefon für eine Konferenz hinzu (komischerweise war dieser diesmal sofort zu erreichen :-T).
Herr B. bestätigte am Telefon, dass wir die nachbarlichen Zustimmungen wegen unserer langen Zufahrt benötigen. Denn nach einer Klage gegen das Bauamt im Landkreis, die das Amt verloren hatte, müssen nun alle Nachbarn, die an einer langen Zufahrt zu einem geplanten privaten Stellplatz wohnen, dem Bauvorhaben zustimmen. Denn sie könnten sich ja von dem durchfahrendem "Verkehr" zum Stellplatz gestört fühlen ... :-T
Stimmt ein Nachbar nicht zu, so wird das gesamte Bauvorhaben nicht genehmigt (so die prompte Aussage von Herrn B. auf unsere Nachfrage)! Unser Architekt ermutigte uns auch gleich mit der Vermutung, dass es sehr schwierig werden wird die Zustimmung von allen Nachbarn zu erhalten. :-(
Auf die Nachfrage, warum die Nachbarn auf unseren Grundrissen unterschreiben und diesen zustimmen sollen, antwortete Herr B.: Fehler vom Amt. Diese Pläne hätten nicht mitgeschickt werden dürfen (naaaaa, toll!!). Es werden nur die Unterschriften auf dem Lageplan benötigt.
Bezüglich des Nachweises der Zugänglichkeit unseres Grundstückes wünscht Herr B. die endgültige Umschreibung im Grundbuch (da sagte unser Notar aber was anderes...). Gnädigerweise würde ihm bei uns diesmal eine E-Mail vom Notar mit der Bestätigung der Umschreibungs-Beauftragung reichen.
Also haben wir direkt nach dem Termin im Bauamt unseren Notar angerufen und ihn gebeten Herrn B. eine entsprechende E-Mail zu schreiben. Er konnte zwar nicht verstehen, warum unser Sachbearbeiter nicht mit dem Kaufvertrag zufrieden war, wollte die Mail aber schicken.
Wir haben dann auch gleich angefangen die notwendigen Unterschriften der betreffenden Nachbarn einzuholen. Zwei habe wir schon. Fehlen nur noch mind. 3... :-T
Während der Gespräche mit den Nachbarn haben wir erfahren, dass damals ein Spielplatz auf unserem Grundstück war, der jedoch nur kurz von den Kindern des Ortes genutzt wurde. Danach verfiel er und wurde abgerissen.
Von unserer Nachbarin im Nord-Osten haben wir noch etwas viel interessanteres erfahren. Da wir ja nun die neuen Besitzer des Grundstückes sind, haben wir wohl auch für zwei Nachbargrundstücke Rückkaufsrechte erworben. D.h. wenn wir es wollten, könnten wir zwei unserer Nachbarn rechtskräftig zwingen 1,5m ihres Grundstückes an uns zu verkaufen, um unsere Zufahrt zu verbreitern. Wir fragen uns, wann unsere Verkäufer uns das mitteilen wollten? Oder ob diese das überhaupt wissen???
Dieser grandiose Tag wurde dann noch von einem Anruf von Frau K.-P. von der Stiftung gekrönt: Das Geld für den Grundstückskauf wurde auf ein falsches Konto überwiesen!!! Es war aber nicht unser Fehler, sondern die Stiftung hatte im Kaufvertrag eine falsche Kontonummer angegeben. Gott sei dank war eine korrigierende Umbuchung bei der betreffenden Bank möglich, um diesen Fehler zu beheben.
WAS FÜR EIN CHAOS!!!!
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