Folgende Punkte fehlten in den Entwürfen bzw. waren überflüssig/nachteilig und wurden geändert (der Notar hat wohl eine All-Round-Vorlage genommen und sich nicht die Arbeit einer exakten Anpassung gemacht):
- Der lange nördliche Zuweg wird über einen separaten Kaufvertrag erstanden und soll die Zufahrt werden. Jedoch war in beiden Kauvertragsentwürfen keine Kopplung der Verträge vermerkt. D.h. wir hätten im ungünstigen Fall, wenn einer der beiden Verträge nicht zustande kommen würde, einen Weg ohne Grundstück oder noch viel besser: ein Grundstück ohne Zufahrt. Somit wurde eine Präambel in beide Verträge hinzugefügt, die die Bedingung enthält, dass jeder Kaufvertrag nur gültig ist, sofern der andere Kaufvertrag zustande kommt.
- In den Vertragsentwürfen wurde festgehalten, dass die Wege- und Leitungsrechte (welche übrigens unseren vier Nachbarn im Süd-Westen gehören) gelöscht werden sollen. Die hierbei auftretenden Kosten hat der Verkäufer zu tragen.
- Es wurde ein Absatz hinzugefügt, in welchem die Verkäufer uns zusichern, dass das Grundstück bebaut werden kann.
- Es wurde ein Satz bezüglich eines Energieausweises gelöscht, da das Grundstück ja noch unbebaut ist.
- Die Fälligkeit der Zahlung wurde anstatt des vorher festgelegten Termins auf die Mitteilung durch den Notar nach der Auflassungvormerkung abgeändert.
- Es wurde die Räumung (Entfernung der Sträucher bei der Zufahrt und der ganzen Strauchreste im nördlichen Bereich) des Grundstückes mit in den Vertrag aufgenommen.
- Die Maklerklausel wurde aus dem Vertrag gelöscht.
Zudem hat uns unsere Anwältin geraten, nochmals persönlich beim Altlastenregister bezüglich evtl. Lasten auf dem Grundstück nachzufragen. Auf eine Zusicherung durch den Makler und den Testamentsvollstrecker (Verkäufer) möchte die Anwältin nicht vertrauen.
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