Montag, 18. Juni 2012

Probleme mit Kaufvertragsentwurf für Grundstück

Es war ein turbulentes Wochenende...

Am Freitag Nachmittag erhielten wir den Kaufvertragsentwurf für unser Grundstück von unserem Makler per Mail zugesandt und wir sind beim Durchlesen aus allen Wolken gefallen!

In dem Vertragsentwurf für den Hauptteil des Grundstückes, welches aus drei Flurstücken besteht, waren plötzlich Leitungs- und Wegerechte für vier (!!!) Parteien auf einem Flurstück eingetragen! Jeweils nur mit Verweisen auf die entsprechenden Grundbuchblätter von denen uns natürlich keines vorlag. Des Weiteren war für den Weg, den wir mit erwerben wollen, in Abteilung II noch die Last der Testamentsvollstreckung erwähnt! Was soll das nun bedeuten? Was hat uns unser Makler hier verschwiegen? Natürlich alles mit herrlichen Formulierungen, wie "Die Rechte [...] werden soweit erforderlich übernommen" und wunderbar uneindeutigen Angaben wie "Durch die Zerlegung des Flurstücks 58/130 in die Flurstücke 58/146 und 58/147 dürften auf dem verkauften Flurstück 58/146 keine Wege- und Leitungsrechte verlaufen.". Heißt das nun ja oder nein? :-T

Und dann taucht plötzlich im Vertrag ein Satz auf der besagt "Die Baulast für die Wasserleitung und deren Lage ist bekannt.". Was soll das nun wieder heißen? Hat uns unser Makler noch was verschwiegen?
Also haben wir erst einmal unseren Makler angerufen und ihn gefragt, was das alles zu bedeuten hat und warum er uns zuvor mehrfach versicherte, dass das Grundstück frei von Lasten sei, was ja wie es scheint eindeutig nicht der Wahrheit entspricht! Er konnte uns am Telefon auch nicht erklären, für wen diese Wege- und Leitungsrechte seien und vermutete, dass wahrscheinlich die Gemeinde Inhaber der Rechte sei (da hat er sich ja wunderbar vorbereitet...). Auch mit der Angabe der Baulast konnte er nichts anfangen. Ebenfalls konnte er uns nicht sagen, ob bereits Leitungen unterhalb des Flurstücks mit den Wege- und Leitungsrechten existieren (Na toll! Was weiß der eigentlich über sein Verkaufsobjekt?). Zumindest konnte er uns etwas über die Testamentsvollstreckung erzählen (Wenigstens was): das Hauptgrundstück ist vom verstorbenen Eigentümer einer Stiftung überschrieben worden, die entsprechend auch Verkäufer ist. Die Zufahrt hingegen wurde an seine Kinder vererbt und die Testamentsvollstreckung angeblich vergessen (aha!) aus dem Grundbuch zu löschen.

Einen Rückruf vom Makler später, waren wir etwas schlauer: Leitungen verlaufen nicht auf unserem Grundstück. Aber bezüglich der Wege- und Leitungsrechte konnte er uns immer noch nichts erzählen und wir (!) mussten unserem Makler am Telefon erklären, dass diese wahrscheinlich den vier angrenzenden Nachbarn im Süd-Westen unseres Grundstück gehören.Bei der Frage, warum er uns diese Lasten nicht bereits vorher mitteilte, hielt sich der Makler bedeckt.

Anschließend riefen wir den Notar Herrn G. an, der den Kaufvertragsentwurf erarbeitet hatte. Bei diesem Anruf klärte sich zumindest, dass die Passage mit der Baulast der Wasserleitung im Vertragsentwurf ein Copy&Paste-Fehler sei (Wie professionell... :-T). Jedoch konnte er uns auch nicht sagen, für wen genau die bestehenden Wege- und Leitungsrechte sind.

Also riefen wir nochmals unseren Makler an und forderten diesen auf, herauszufinden wer genau Inhaber der Rechte sind und ob diese gelöscht werden können. Wir stellten klar, dass wir das Grundstück nur kaufen werden, wenn diese Rechte gelöscht sind.

Nach diesem hin und her steht für uns eines auf jeden Fall fest: WIR BRAUCHEN EINEN ANWALT FÜR DEN KAUFVERTRAG!!!

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