Seit dem 9.11. versuchen wir vergeblich einen Gesprächstermin mit dem Testamentsvollstrecker Herrn S. zu bekommen (die Sekretärinnen haben ihm wohl immer eine Information hinterlassen, er hat jedoch nie zurückgerufen :-( ). Daher haben wir heute Herrn R. von der Stiftung per Mail gebeten, uns eine schriftliche Stellungnahme von ihm und Herrn S. (also beiden verkaufenden Parteien) bezüglich der Bebaubarkeit unseres Grundstückes zum Zeitpunkt des Verkaufes zukommen zu lassen. Wir wollten direkt wissen, ob sie existierende B-Pläne kannten und wenn ja, welchen sie als gültigen erachteten.
In der gleichen Mail haben wir Herrn R. nochmals gebeten, für uns auf dem privaten Zuweg ein Leitungsrecht eintragen zu lassen, damit wir eine Baugenehmigung bekommen.
Wir sind auf die Antworten gespannt...
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