Laut Herrn R. waren ihm und Herrn S. vom verstorbenen Eigentümer des Grundstückes bekannt, dass dort ein B-Plan existieren würde und er verwies auf die vier bereits gebauten Gebäude unserer Nachbarn, um dieses zu belegen. Er sagte, dass sie als Verkäufer zu keinem Zeitpunkt daran gezweifelt hatten, dass das von uns gekaufte Grundstück baugenehmigungsfähig wäre.
Er schrieb jedoch nicht, dass sie irgendwann ihrer Pflicht nachgekommen sind, vor dem Verkauf des Grundstücks die Bebaubarkeit durch Nachfragen beim Bauamt überprüfen zu lassen.
Bezüglich des Leitungsrechtes schrieb Herr R., dass sie grundsätzlich keine Hemmnisse sehen, dieses jedoch vorab mit der Gemeinde besprechen wollen. Wenn diese keine Einwände hat, wollen sie die Eintragung veranlassen. Die Kosten dafür sollten natürlich WIR tragen. Ich glaube es hackt!!!
Wir haben dann prompt Herrn R. eine Mail zurückgeschrieben, dass wir laut Angaben des Maklers das Grundstück als erschlossen gekauft hatten und wir es unpassend fänden, diese Kosten nun auch noch zu tragen. Wir haben dann in der Mail nochmals schön alle Punkte aufgelistet, die bislang mit dem Grundstück nicht ganz koscher waren und außerdem Fakten aufgezeigt, die uns aufgrund von Fehlinformationen seitens Herrn R. und Herrn S. ordentliche Mehrkosten verursachen:
- Makler versichert, dass keine Rechte auf dem Grundstück lasten --> plötzlich tauchten vier Wege- und Leitungsrechte in den Kaufvertragsentwürfen auf --> Anpassungen der Kaufverträge
- Nach Aussagen des Maklers und Altlastenregisters sollten keine Lasten auf dem Grundstück vorhanden sein --> Bodenuntersuchung förderten eine Schicht von 60-70cm Bauschutt zu tage --> Mehrkosten für Erdarbeiten, Bodenentsorgung und Fundamentlegung
- Bebaubarkeit des Grundstücks wurde zugesichert --> war auch nicht der Fall, da der gültige B-Plan dieses nicht ermöglicht --> Mehrkosten durch Bereitstellungszinsen und ungeplante Mietzahlungen
- Grundstück wurde als erschlossen verkauft --> nun benötigen wir noch ein Leitungsrecht --> weitere Mehrkosten???
Wir haben dann auch nochmals auf den Passus der "Zusicherung der Bebaubarkeit" in unserem Kaufvertrag hingewiesen und dargelegt, dass wir die Verkäufer somit in der Verpflichtung sehen uns zumindest den finanziellen Schaden, der uns durch die Wartezeit auf den neuen B-Plan entstanden ist, zu ersetzen.
Wir sind auf die Antwort gespannt...
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