Heute ist das angekündigte Schreiben vom Bauamt des Landkreises eingetroffen. Und wir haben nun noch mehr Fragezeichen über dem Kopf als zuvor.
Wie bereits angekündigt verlangt das Schreiben fehlende Unterlagen: den Nachweis der Zugänglichkeit des Grundstückes und die nachbarlichen Zustimmungen der Besitzer von fünf benachbarten Grundstücken im Norden. Das mit der Zugänglichkeit verstehen wir ja noch. Aber leider steht in dem Schreiben keine Erklärung, warum wir die nachbarlichen Zustimmungen einholen sollen. Zudem wird gefordert, dass die Nachbarn bei ihrer Zustimmung auf den mitgesendeten Plänen ebenfalls unterschreiben sollen. Da uns alle Pläne des Bauantrages (Lagepläne, Außenansichten des Hauses und vor allem auch Grundrisse) zurückgeschickt wurden, fragen wir uns:
Warum sollen unsere Nachbarn der Lage unserer Toiletten im geplanten Haus zustimmen?
Und vor allem:
Warum und wofür müssen wir dieses unseren Nachbarn offenbaren? Wie könnte es unsere Nachbarn beeinträchtigen/stören, wie wir das Haus im Inneren gestalten?
Dem Schreiben waren dann noch Vordrucke für die Erfassung der Zustimmungen beigefügt. Hier fragen wir uns: Welchen tollen Paragraphen sollen wir denn nun auf dem Formular ankreuzen? Und vor allem: Warum kann man einen Paragraphen ankreuzen, der seit Anfang des Jahres nicht mehr gültig ist?
Der Brief enthielt dann noch den weiteren Hinweis, dass unser Bauvorhaben derzeit nicht prüf- und genehmigungsfähig sei. Was soll das denn nun wieder bedeuten?
Das ganze Schreiben wurde dann noch mit dem Passus abgerundet: Wenn wir die geforderten Unterlagen nicht bis zum 14.11.2012 in 2-facher Ausführung vorgelegt haben, wird unser Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen....
Suuuuper!!!
Also haben wir erst einmal unseren Architekten Herrn N. angerufen und gefragt, was diese ganzen Punkte überhaupt bedeuten. Dieser konnte sich auch nicht erklären, warum plötzlich nachbarliche Zustimmungen notwendig wären und warum die Nachbarn auf allen Plänen unterschreiben sollten. Die anderen netten Floskeln des Schreibens erkannte er als Standard-Amts-Geplänkel.
Alle nachfolgenden Anrufe, die unser Anwalt und wir beim Bauamt des Landkreises tätigten, um weitere Informationen zu erhalten, blieben leider unbeantwortet.
Des Weiteren haben wir nochmals bei unserem Notar Herrn G. angerufen und nachgefragt, was für den Nachweis der Zugänglichkeit ausreichen würde. Dieser sagte uns, dass der Kaufvertrag eigentlich ausreichen und in den kommenden Tagen die Auflassungsvormerkung für uns im Grundbuch stehen würde. Diese wäre sogar noch besser als die Kaufverträge. Er sagte uns, dass wir unseren Sachbearbeiter vom Bauamt notfalls direkt zu ihm "schicken" sollten. Hoffentlich reicht das Herrn B. aus...
Aber das wird sich leider erst alles klären, wenn endlich jemand vom Bauamt ans Telefon geht. :-(
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