Freitag, 8. Juni 2012

Informationen zum Grundstück II

Nachdem wir Frau S. von Danhaus kontaktiert haben, hat diese sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt.
Kurze Zeit später hatten wir einen Vorort-Termin mit dem für uns evtl. zuständigen Bauleiter beim ausgesuchten Grundstück. Dieser hat die lange Zufahrt und das Grundstück begutachtet und uns versichert, dass die Baufahrzeuge ohne Mehrkosten auf das Grundstück fahren können, sofern die Zufahrt befestigt und die angrenzenden Bäume und Sträucher entsprechend zurechtgestutzt werden. Nach seiner Meinung sollte die Glücksburg auch auf das Gelände passen.
Hierzu hat Frau S. dann sogar noch den Architekten (Herrn N.) von Danhaus scharf gemacht. Dieser hat als erstes anhand der ihm geschickten Liegenschaftskarten überprüfte ob die Glücksburg platz-technisch auf das Grundstück passt und anschließend beim Bauamt der Gemeinde nach dem gültigen Bebauungsplan nachgefragt. Herr N. hat von Herrn W. der Gemeinde die Aussage bekommen, dass der damalige Bebauungsplan aufgrund einer zu kurzen Veröffentlichung nicht rechtskräftig wurde und somit kein gültiger Bebauungsplan für das Grundstück existiere. Somit sei laut Herrn N. und Herrn W. das Grundstück ein sog. §34 Baugebiet  und die Bebauung mit der Glücksburg möglich, da sich diese in die Nachbarbebauung eingliedert.

Also, nach Aussagen des Architekten, des Bauleiters und des Bauamtes der Gemeinde: 
=> Zufahrt mit Baufahrzeugen und Bebauung mit Glücksburg möglich!

In der Zwischenzeit haben wir von unserem Markler Liegenschaftskarten, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Auszüge aus dem Grundbüchern erhalten. Und es gab leider böse Überraschungen:
  • Für ein Flurstück existieren nun doch entgegen der anfänglichen Aussage des Marklers Wege- und Leitungsrechte für vier (!!!) Parteien.
  • Die Gesamtfläche des Grundstückes ist laut den Grundbüchern nicht ca. 880 m² sondern genau 868 m²! Da wurde wohl leider großzügig und nicht nachvollziehbar nach oben gerundet...
Falls wir das Grundstück kaufen sollten, brauchen wir wohl auf jeden Fall nochmal einen Anwalt, der über die Kaufverträge schaut. Zwar bedeutet dies Kosten, die wir bislang nicht eingeplant haben, aber irgendwie sagt uns eine innere Stimme, dass es besser wäre. 

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