Aber das war heute leider noch nicht die schlimmste Nachricht. Denn Herr B. eröffnete uns am Telefon, dass unser Bauantrag derzeit aus zwei Gründen nicht genehmigt werden könne:
- Wir müssten noch die Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, etc.) unseres Grundstücks sicherstellten: Wir erklärten Herrn B., dass wir entsprechend der Angaben des Maklers ein erschlossenes Grundstück erworben haben und auf unserem Grundstück auch bereits Abwasserschächte vorhanden sind. Die nette Antwort von Herrn B. hierauf war, dass ihn die physikalischen Gegebenheiten vor Ort für die Baugenehmigung nicht interessieren würden. Er benötige für die Baugenehmigung von uns ein eingetragenes Leitungsrecht auf der westlichen Zufahrt, die nicht öffentlich sondern in Privatbesitz ist. Soweit wir uns an die Gespräche mit den Nachbarn erinnern, war diese in Besitz der Stiftung. Also werden wir wohl gleich mal bei Frau K.-P. und Herrn R. anrufen. Wir fragen uns nur gerade, warum dieser Fakt nicht unserem Architekten Herrn N. aufgefallen ist???
- Bei unserem Grundstück handelt es sich NICHT um ein §34 Baugebiet. Da der damalige Bebauungsplan nicht gültig geworden ist, ist der vorherige Bebauungsplan vor 1996 wieder in Kraft getreten. Und dieser erlaubt auf unserem Grundstück nur DIE ERRICHTUNG EINES SPIELPLATZES!!!!!!!! Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir dieses erfahren haben. Da hat ja Herr W. vom Bauamt der Gemeinde uns und unserem Architekten mehrfach Murks erzählt (aber leider nie schriftlich :-T). Und basierend auf diesen Falschinformationen haben wir unsere gesamte Planung aufgebaut!!! Und die Verkäufer unseres Grundstücks haben uns sogar im Kaufvertrag die Bebaubarkeit zugesichert. Auch das Exposé des Maklers pries das Grundstück als letzte Baulücke an, auf der Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet werden können.
Als ich am Telefon im Affekt fragte, warum erst nach über 2 Monaten auffällt, dass der B-Plan nur einen Spielplatz zulässt, lief Herr B. richtig warm. Er fragte mich, ob ich keine Zeitung lesen würde und nicht wüsste, wie viele Leute derzeit bauen wollen. Er hätte so viel zu tun und wüsste nicht wohin.... ständig E-Mails und Anrufe.... usw....
Nach meinem "Faux pas" musste ich erst einmal mit Engelszungen Herrn B. beschwichtigen, damit unser Bauantrag nicht gaaaaaanz nach unten in den Bearbeitungsstapel wandert. Man ist ja den Ämtern und Sacharbeitern irgendwie auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und will es sich nicht mit seinen Gönnern verscherzen. :-T
Damit wir nun die Glücksburg auf unserem Grundstück bauen können bzw. dürfen ist eine Änderung des Bebauungsplanes oder ein neuer Bebauungsplan notwendig. Und die motivierende Information von Herrn B. war: das offizielle Verfahren für einen neuen Bebauungsplan dauert mind. 6 Monate!!! Erster Gedanke unsererseits: ab April müssen wir Bereitstellungszinsen blechen und dann noch so lange weiter Miete zahlen... wer kommt für unseren finanziellen Schaden auf??? Da müssen wir wohl nochmal zum Anwalt...
Herr B. sagte noch am Telefon, dass er sich am Nachmittag mit Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde treffen wolle, um über die Situation zu sprechen.
Nachdem das Gespräch mit Herrn B. beendet war, riefen wir sofort unseren Architekten an und schilderten ihm die Situation. Dieser bestätigte uns leider, dass, wenn ein neuer B-Plan notwendig ist, dieser aufgrund von offiziellen Regularien (Veröffentlichungsfristen, Bearbeitungszeiten, etc.) mind. 6 Monate bräuchte. Wir waren am Boden zerstört. :-(
Anschließend kontaktierten wir Frau K.-P. von der Stiftung und fragten der Situation entsprechend ungehalten, warum uns ein Grundstück verkauft wurde, dass nicht bebaut werden kann. Diese beteuerte am Telefon, dass ihnen derartiges nicht bekannt war und dass die ganze Situation von den Bauämtern ein Unding wäre. Sie wollte die Situation an den Bürgermeister der Gemeinde herantragen und über ihn politischen Druck für unsere Situation aufbauen. Wir glauben zwar nicht, dass es die Bearbeitung beschleunigt, aber schaden kann es ja nicht. Dann fragten wir Frau K.-P., ob die Stiftung für uns auf dem Privatweg ein Leitungsrecht eintragen lassen könnte, damit wir eine Baugenehmigung erhalten. Frau K.-P. sagte uns zu, dass sie das Leitungsrecht eintragen. Von Seiten der Stiftung wäre es auch akzeptabel wenn der Privatweg an die Gemeinde überschrieben und somit der Weg öffentlich wird. Wir erklärten Frau K.-P., dass es von unserer Seite aus vollkommen egal wäre, solange wir endlich unsere Baugenehmigung erhalten.
Zu guter Letzt riefen wir Frau S. von Danhaus an und schilderten ihr die Situation. Sie konnte sich am Telefon kaum halten und regte sich zusammen mit uns mächtig auf (das war sehr aufbauend :-)). Da wir eine extreme Verzögerung der Baumaßnahmen befürchteten, fragten wir Frau S. ob eine Verlängerung der Preisbindung für unser Haus möglich wäre. Sie sicherte uns Unterstützung zu und will in den nächsten Tagen ein gutes Wort für uns bei Herrn P. von Danhaus einlegen.
Am Abend rief uns sogar noch Herr W. vom Bauamt zurück zu einer Zeit, die für Amtsmitarbeiter doch eher ungewöhnlich ist. Er schilderte uns zusätzliche Hintergründe, die Ergebnisse der Gespräche mit Herrn B. und das weitere geplante Vorgehen.
Unsere vier Nachbarn im Süden haben damals wohl schon in Hinblick auf den neuen B-Plan eine Baugenehmigung erhalten, obwohl der B-Plan noch nicht rechtskräftig war. Somit ist deren Baugenehmigung nicht rechtens gewesen und die Gebäude wurden widerrechtlich errichtet. Dieses wussten die Nachbarn jedoch nicht und es ist ihnen auch nicht anzulasten. Laut Herrn W. wollte Herr B. die Nachbarn im Süden sogar sanktionieren (was auch immer das bedeuten mag). Gott sei Dank wurde das von Herrn W. abgewendet. Das wäre sonst echt super geworden: der Erste Eindruck von uns als neue Nachbarn ist eine Sanktion durch das Bauamt, die durch unseren Bauantrag ausgelöst wurde....
Bezüglich der Sicherung der Ver- und Entsorgung unseres Grundstückes müssten wir laut Herrn W. wohl ein Leitungsrecht eintragen lassen. Die Umschreibung auf die Gemeinde würde nicht ausreichen und damit der Weg öffentlich würde, wäre ein neuer B-Plan notwendig, der zu lange dauert. Bezüglich diesem Punkt will Herr B. dann direkt Frau K.-P. von der Stiftung kontaktieren.
Laut Herrn B. wird nun ein vereinfachtes Verfahren nach §13 BauBG eingesetzt, um den derzeit gültigen B-Plan nur für unser Grundstück abzuändern. Dieses Verfahren soll dann wohl NUR (!!) 3 anstatt 6 Monate dauern. Für dieses Verfahren soll direkt morgen das Planungsbüro beauftragt werden, um die entsprechenden Planänderungen auszuarbeiten. Herr B. sagte, dass der Änderungsantrag dann wohl Ende Januar bis Anfang Februar nächsten Jahres durch die Gremien gegangen sein wird. Herr B. vom Bauamt des Landkreises soll entsprechend in der Zwischenzeit unseren Bauantrag weiter prüfen und dann nur noch auf den neuen B-Plan warten. Danach steht laut Herrn W. der Genehmigung nichts mehr im Wege.
Also diesen Aussagen glauben wir nun überhaupt nicht mehr! Die nächsten Tage rufen wir nochmal Herrn B. an und lassen uns die Situation von einem weiteren Blickwinkel beschreiben. Wir sind gespannt, ob es Parallelen gibt... :-T
Dieses war ein echt schwarzer Tag für unser Bauvorhaben :-((((
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