Nachdem sich Herr W. vom Bauamt der Gemeinde nicht selber meldet, haben wir heute hinter ihm hertelefoniert.
Als wir ihn erreichten, fragten wir direkt, wie der aktuelle Status der B-Plan-Änderung sei. Er erklärte, dass der B-Plan derzeit öffentlich ausliegt und nach der Veröffentlichungsphase in der Ratssitzung der Gemeinde beschlossen werden soll. Doch leider verschiebt sich wohl die Ratssitzung von Anfang Februar auf den 14.3.!! Also wieder einen Monat mehr Wartezeit, es kann echt nicht wahr sein... :-(((
Herr W. meinte am Telefon, dass er Herrn B. nochmals ansprechen will, ob nicht doch eine parallele Weiterprüfung unseres Bauantrages möglich ist. Er erklärte auch, dass Herr B. in Gesprächen erwähnte, dass derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bauanträgen im Landkreis 5 Monate beträgt (oha!). Wir hoffen inständigst, dass nach der Absegnung des neuen B-Plans und der Weiterprüfung unseres Antrages das ganze Verfahren nicht noch weitere 5 Monate braucht!!
Da wir derzeit schon ca. 5 Monate auf unsere Baugenehmigung warten und es wohl noch mind. 2 weitere werden, haben wir uns erkundigt, welche Rechtsmittel man als Bürger überhaupt gegenüber einer derartig langen Bearbeitungszeit der Ämter hat. Unseren Recherchen zu folge, ist ein Bauamt verpflichtet nach 3 Monaten eine Entscheidung bezüglich des Bauvorhabens zu fällen (Genehmigung ODER Ablehnung). Hält das Bauamt diese Zeitspanne nicht ein und hat man vorher selber dem Bauamt schriftlich auf die Frist aufmerksam gemacht, kann man beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage einreichen. Diese 3 Monats-Frist beginnt jedoch erst, wenn alle Unterlagen für den Bauantrag vollständig vorliegen.
Da unsere Sachbearbeiter bei den Ämtern uns jedoch alle 3-4 Wochen ein neues Schreiben zukommen lassen, in denen sie neue fehlende Dokumente anfordern, anstatt dieses auf einen Schlag zu machen, können sie die Frist wunderbar nach hinten hinauszögern.
Für uns heißt das: Wenn evtl. mit dem neuen B-Plan alle Dokumente für den Bauantrag vorliegen, dann könnten sich unsere Sachbearbeiter noch schön 3 Monate Zeit lassen, ohne dass wir etwas auf dem Rechtswege dagegen machen könnten... :-((
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