Dienstag, 29. Januar 2013

Antwort vom Architekten und natürlich keine Nachricht von Herrn R.

Heute hat unser Architekt zurückgerufen und uns Antworten bezüglich der "§34 vs. Bauanzeige"-Frage gegeben.

Bei einem gültigen B-Plan wäre wirklich eine Bauanzeige an das Bauamt der Gemeinde möglich. Hierbei müsste jedoch alles exakt dem B-Plan entsprechen. Für jede Abweichung wäre eine Ausnahmegenehmigung über das Bauamt des Landkreises einzuholen. Und da wir auf jeden Fall für die lange Zufahrt eine Ausnahmegenehmigung bräuchten, würde die Bearbeitung somit wohl kaum schneller gehen. Und zudem müssten wir den aktuellen Bauantrag zurückziehen wodurch wir die bisherige Wartezeit auf Null setzen würden.

Also bringt diese Idee leider keine Beschleunigung für uns. Schade.

Unser Architekt will auch nochmals Herrn W. des Bauamtes anrufen und klar stellen, dass, da der Fehler mit dem B-Plan eindeutig beim Bauamt liegt, eigentlich unser Antrag bevorzugt bearbeitet werden müsste.
Schaden kann so ein Anruf bestimmt nicht, aber wir sind skeptisch ob es was bewirkt.

Herr R. hatte zwar zugesichert, uns bis heute Informationen bezüglich der Eintragung des Leitungsrechtes zu liefern, aber natürlich hat er sich wieder nicht gemeldet! :-T
Da er telefonisch nicht zu erreichen war, haben wir erneut eine Erinnerungs-Mail verschickt. So langsam kommen wir uns etwas verschaukelt vor.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen