Heute haben wir uns gefragt: Wenn demnächst endlich der neue B-Plan beschlossen und rechtskräftig ist, müssen wir dann überhaupt noch einen Bauantrag nach §34 an das Bauamt des Landkreises stellen? Oder würde dann nicht sogar eine Bauanzeige an das Bauamt der Gemeinde ausreichen und evtl. schneller zu einer Baugenehmigung führen?
Diese Fragen haben wir per Mail unserem Architekten und Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde gestellt.
Wir sind auf die Antworten gespannt.
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