Donnerstag, 31. Januar 2013

Wieder keine Rückmeldung von Herrn R.

Und täglich grüßt das Murmeltier: wieder keine Rückmeldung von Herrn R.

Also: Angerufen, keinen erreicht, Mail geschrieben.

So langsam nervt das ganze tierisch... :-((

Mittwoch, 30. Januar 2013

Antwort von Herrn R.

Herr R. hat sich nun endlich zurückgemeldet. Aber leider nur mit einer weiteren Vertröstung. Angeblich hat er heute noch eine Sitzung mit dem beauftragten Notar, der übrigens der Testamentsvollstrecker/Verkäufer Herr S. ist, und will dort entsprechende Informationen erfragen.

Dienstag, 29. Januar 2013

Antwort vom Architekten und natürlich keine Nachricht von Herrn R.

Heute hat unser Architekt zurückgerufen und uns Antworten bezüglich der "§34 vs. Bauanzeige"-Frage gegeben.

Bei einem gültigen B-Plan wäre wirklich eine Bauanzeige an das Bauamt der Gemeinde möglich. Hierbei müsste jedoch alles exakt dem B-Plan entsprechen. Für jede Abweichung wäre eine Ausnahmegenehmigung über das Bauamt des Landkreises einzuholen. Und da wir auf jeden Fall für die lange Zufahrt eine Ausnahmegenehmigung bräuchten, würde die Bearbeitung somit wohl kaum schneller gehen. Und zudem müssten wir den aktuellen Bauantrag zurückziehen wodurch wir die bisherige Wartezeit auf Null setzen würden.

Also bringt diese Idee leider keine Beschleunigung für uns. Schade.

Unser Architekt will auch nochmals Herrn W. des Bauamtes anrufen und klar stellen, dass, da der Fehler mit dem B-Plan eindeutig beim Bauamt liegt, eigentlich unser Antrag bevorzugt bearbeitet werden müsste.
Schaden kann so ein Anruf bestimmt nicht, aber wir sind skeptisch ob es was bewirkt.

Herr R. hatte zwar zugesichert, uns bis heute Informationen bezüglich der Eintragung des Leitungsrechtes zu liefern, aber natürlich hat er sich wieder nicht gemeldet! :-T
Da er telefonisch nicht zu erreichen war, haben wir erneut eine Erinnerungs-Mail verschickt. So langsam kommen wir uns etwas verschaukelt vor.

Montag, 28. Januar 2013

§34 wenn der neue B-Plan da ist?

Heute haben wir uns gefragt: Wenn demnächst endlich der neue B-Plan beschlossen und rechtskräftig ist, müssen wir dann überhaupt noch einen Bauantrag nach §34 an das Bauamt des Landkreises stellen? Oder würde dann nicht sogar eine Bauanzeige an das Bauamt der Gemeinde ausreichen und evtl. schneller zu einer Baugenehmigung führen?

Diese Fragen haben wir per Mail unserem Architekten und Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde gestellt.
Wir sind auf die Antworten gespannt.

Mittwoch, 23. Januar 2013

Wieder selber hinter Informationen herlaufen

Da sich Herr R. bis heute wieder nicht von selbst gemeldet hat, haben wir mal wieder hinterher telefoniert (das nervt!).

Als wir ihn erreicht haben, erklärte er uns dass der Notar, der für die Eintragung der Rechte beauftragt wurde, bis Montag den 28.1. im Urlaub sei und seine Sekretärin noch weitere 2 Wochen. :-T
Er will uns entsprechend kommenden Dienstag weitere Informationen liefern.
Wir sind gespannt!

Dienstag, 22. Januar 2013

Es existieren keine Eintragungen für uns im Grundbuch!!!

Da wir bezüglich des notwendigen Leitungsrechtes schon wieder ohne jegliche Informationen da stehen, sind wir heute morgen zu unserem zuständigen Amtsgericht gegangen, um Einblick in das Grundbuch zu erlangen.
Und da erwarteten uns leider schon wieder schlechte Nachrichten: Es war kein Leitungsrecht für uns und wir noch nicht mal als Eigentümer unseres Grundstückes eingetragen, obwohl wir das Grundstück bereits vor einem halben Jahr gekauft hatten!! Es existierten noch nicht einmal Beauftragungen für diese beiden relevanten Punkte!?! Wer hat denn nun schon wieder seinen Job nicht richtig gemacht??

Um das herauszufinden, haben wir als erstes unseren Notar Herrn G. angerufen. Leider war nur eine Sachbearbeiterin da, die nicht wirklich viel zu unserem Fall sagen konnte. Sie schaute kurz in unsere Akte und teilte uns mit, dass die Umtragung unseres Grundstückes auf unseren Namen noch nicht vollzogen wurde, da die Wege- und Leitungsrechte der Nachbarn noch nicht gelöscht wurden. Es wäre wohl ein Schreiben mit einer entsprechenden Aufforderung am 17.1. an Herrn R. von der Stiftung geschickt worden.
Aber wir hatten doch bereits Ende letzten Jahres unseren Notar mit der Umschreibung beauftragt, da wir nicht auf das langwierige Löschen der Rechte warten wollten wegen der Baugenehmigung??!!?? Anscheinend muss man bei jedem ständig über die Schulter schauen und die Peitsche schwingen, damit man zeitnah an das Ziel kommt, zu dessen Erreichung man den Personen eigentlich bereits ein horrendes Gehalt bezahlt hat. *seufz*

Da weder die Sachbearbeiterin noch unser Notar zugegen waren, entschieden wir uns später noch einmal anzurufen.

Anschließend klingelten wir bei Herrn R. durch. Als wir diesen am Rohr hatten, versicherte er uns, dass die Eintragung des Leitungsrechtes Anfang Januar beauftragt wurde. Sein Wort in Gottes Gehörgang....
Er wollte direkt nachforschen, wo das Problem liegt und warum noch keine Beauftragung beim Amtsgericht eingegangen ist.
Die Problematik mit der Löschung der Wege- und Leitungsrechte haben wir gar nicht erst angesprochen. Die scheinen ja schon mit einer Aufgabe überfordert zu sein... :-T

Am Nachmittag riefen wir nochmals bei unserem Notar an und wurden dann auch gleich durchgestellt. Nach ein paar knappen klaren Wortwechseln beantragt er nun für uns (hoffentlich) morgen früh die Umschreibung  für unser Grundstück. Wird ja auch Zeit ... :-T

Die Umschreibung und die Rechte-Löschung hatten wir neben den ganzen anderen Problemen mit dem Bauantrag total aus den Augen verloren... :-(

Ratssitzung verschoben :-(

Nachdem sich Herr W. vom Bauamt der Gemeinde nicht selber meldet, haben wir heute hinter ihm hertelefoniert.
Als wir ihn erreichten, fragten wir direkt, wie der aktuelle Status der B-Plan-Änderung sei. Er erklärte, dass der B-Plan derzeit öffentlich ausliegt und nach der Veröffentlichungsphase in der Ratssitzung der Gemeinde beschlossen werden soll. Doch leider verschiebt sich wohl die Ratssitzung von Anfang Februar auf den 14.3.!! Also wieder einen Monat mehr Wartezeit, es kann echt nicht wahr sein... :-(((

Herr W. meinte am Telefon, dass er Herrn B. nochmals ansprechen will, ob nicht doch eine parallele Weiterprüfung unseres Bauantrages möglich ist. Er erklärte auch, dass Herr B. in Gesprächen erwähnte, dass derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Bauanträgen im Landkreis 5 Monate beträgt (oha!). Wir hoffen inständigst, dass nach der Absegnung des neuen B-Plans und der Weiterprüfung unseres Antrages das ganze Verfahren nicht noch weitere 5 Monate braucht!!

Da wir derzeit schon ca. 5 Monate auf unsere Baugenehmigung warten und es wohl noch mind. 2 weitere werden, haben wir uns erkundigt, welche Rechtsmittel man als Bürger überhaupt gegenüber einer derartig langen Bearbeitungszeit der Ämter hat. Unseren Recherchen zu folge, ist ein Bauamt verpflichtet nach 3 Monaten eine Entscheidung bezüglich des Bauvorhabens zu fällen (Genehmigung ODER Ablehnung). Hält das Bauamt diese Zeitspanne nicht ein und hat man vorher selber dem Bauamt schriftlich auf die Frist aufmerksam gemacht, kann man beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage einreichen. Diese 3 Monats-Frist beginnt jedoch erst, wenn alle Unterlagen für den Bauantrag vollständig vorliegen.
Da unsere Sachbearbeiter bei den Ämtern uns jedoch alle 3-4 Wochen ein neues Schreiben zukommen lassen, in denen sie neue fehlende Dokumente anfordern, anstatt dieses auf einen Schlag zu machen, können sie die Frist wunderbar nach hinten hinauszögern.
Für uns heißt das: Wenn evtl. mit dem neuen B-Plan alle Dokumente für den Bauantrag vorliegen, dann könnten sich unsere Sachbearbeiter noch schön 3 Monate Zeit lassen, ohne dass wir etwas auf dem Rechtswege dagegen machen könnten... :-((

Montag, 21. Januar 2013

Antwort vom Wasserverband

Heute haben wir eine Antwort vom Wasserverband bezüglich des Zählers für unseren Außenwasserhahn erhalten.
Es ist möglich einen Zwischenzähler einzusetzen, der von einer beliebigen Installationsfirma eingebaut werden kann. Diese Firma muss dem Wasserverband nur den ordnungsgemäßen Einbau schriftlich bestätigen. Kosten des Einbaus tragen wir aber von seiten des Wasserverbandes kommen keine weiteren Kosten auf uns zu.
Wenn der Einbau des Zählers gemeldet wurde erfasst der Wasserverband entsprechende Verbrauchswerte und würde hierfür keine Schmutzwasserentgelte zahlen müssen.

Das klingt nach einem guten Plan.

Sonntag, 20. Januar 2013

Statusabfrage B-Plan Änderung

Leider haben wir noch keine weiteren Informationen bezüglich der B-Plan Änderung von irgendeiner Seite erhalten. Daher schrieben wir heute eine Mail an Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde, um den Status abzufragen. 
Hoffentlich läuft alles nach Plan.

Freitag, 18. Januar 2013

Frage an Wasserverband

Heute haben wir den Wasserverband gefragt, ob wir für unseren Außenwasserhahn einen separaten Wasserzähler einbauen lassen könnten, damit wir für die Bewässerung des Gartens nicht die Abwassergebühren bezahlen müssen. Wir fragten außerdem, was ein zweiter Zähler für die Anschluss- und laufenden Kosten bedeuten würde.

Montag, 14. Januar 2013

Schreiben an Bauamt kam ohne Kommentar zurück

Heute fanden wir im Briefkasten unser Schreiben mit den nachbarlichen Zustimmungen, dass wir vor einer Woche an das Bauamt des Landkreises geschickt hatten. Unser Anschreiben hatte zwar einen Eingangsstempel, aber ansonsten war keine sonstige Information angegeben, warum uns die Unterlagen zurückgeschickt wurden.
Einen Anruf bei Herrn B. später waren wir leider auch nicht schlauer. Er hatte die Dokumente nie erhalten und konnte uns auch nicht sagen, warum wir sie wieder zurück bekommen haben. Nach Herrn B. hätten die Dokumente nicht zurückgeschickt werden dürfen...
Wir vermuten, dass das externe Briefzentrum des Landkreises für uns ungünstig gearbeitet hat. Denn wir hatten zwar auf dem Umschlag als Empfänger "Bauamt, z.H. Herrn B." geschrieben, aber auf dem Anschreiben "Bauamt" vergessen.. :-T
Wenn man nicht alles hundertprozentig macht, funktioniert es also überhaupt nicht. Sehr Kunden-/Bürgerfreundlich :-(

Dienstag, 8. Januar 2013

Knappe Antwort von Herrn B.

Heute erhielten wir eine schnelle, aber sehr Knappe Antwort von Herrn B. vom Bauamt: "Uns liegt nichts Neues vor."
Kurz und sehr informativ :-T
Wir glauben, dass er unsere Mail gar nicht richtig gelesen hatte.

Montag, 7. Januar 2013

Brief an Bauamt des Landkreises verschickt und endlich Antwort von Herrn R.

Heute haben wir die eingeholten nachbarlichen Zustimmungen eingetütet und an Herrn B. vom Bauamt geschickt. Es sind nun insgesamt 11 (!!) notwendige Zustimmungen geworden.

Außerdem haben wir heute endlich eine Rückmeldung bezüglich des Leitungsrechtes von Herrn R. erhalten. Die kurze E-Mail sagte uns: "die Eintragung des Leitungsrechtes ist in Auftrag gegeben worden". Endlich einen Schritt weiter...
Das haben wir dann gleich per Mail an Herrn B. vom Bauamt weitergegeben. In der Mail fragten wir auch gleich, ob ihm diese Information ausreichen würde oder ob er noch Bescheinigungen brächte und wenn ja welche?

Sonntag, 6. Januar 2013

Mail an Herrn R. wegen Leitungsrechten

Da wir immer noch nichts bezüglich der für unseren Bauantrag nötigen Leitungsrechte gehört haben, schrieben wir heute wieder mal eine Mail an Herrn R. und baten ihn dringlichst um die Eintragung bzw. Beauftragung.
Hoffentlich wird das bald mal was...

Freitag, 4. Januar 2013

Hoffentlich letzten nachbarlichen Zustimmungen eingetroffen

Heute sind per Post die letzten beiden fehlenden Unterschriften auf dem Lageplan eingetroffen. Hoffentlich haben wir nun endlich alle Zusammen.

Leider haben wir von Frau K.-P. keine weiteren Informationen bezüglich des Leitungsrechtes erhalten. Also wieder hinterherlaufen...