Freitag, 30. November 2012

Rückmeldung von Herrn R. und Schreiben vom Bauamt des Landkreises

Heute haben wir endlich eine Rückmeldung von Herrn R. der Stiftung erhalten. Er schrieb, dass er wohl nächste Woche erst einen Termin mit der Gemeinde haben wir, um die Eintragung des Leitungsrechtes abzuklären. Anschließend wolle er uns informieren. Erwähnte Herr R. nicht vor 11 Tagen, dass er dieses "zeitnah" erledigen wolle? Vielleicht haben wir da irgendwie eine konträre Vorstellung von zeitnah :-T
Aber wenigstens versicherte uns Herr R. in seiner Mail, dass wir uns bezüglich unseres "entstandenen Schadens gütlich einigen werden".
Wir sind gespannt, ob dieses Versprechen eingelöst wird und in welchem Umfang...

Heute haben wir auch das angekündigte Schreiben vom Bauamt erhalten. Natürlich wieder am Freitag Nachmittag!! Wir glauben langsam, dass das Taktik ist...
Es sind nochmals 5 (!!) weitere Unterschriften die wir nun brauchen. Und leider nicht nur von den Erbpächtern, sondern auch von den Kindern des verstorbenen Besitzers unseres Grundstücks. Wenn wir jetzt nur wüssten, wo die wohnen und wie wir sie kontaktieren können?
Vielleicht kann uns da jemand von der Stiftung weiterhelfen. Die können wir aber natürlich erst wieder am Montag kontaktieren...

Donnerstag, 29. November 2012

Nochmals nachhaken bei Stiftung

Da wir gestern natürlich keine Nachricht von Frau K.-P. erhielten, haben wir heute nochmals eine Mail an Herrn R. verfasst. Hoffentlich meldet er sich bald.

Montag, 26. November 2012

Anruf beim Bauamt und Statusabfrage bezüglich des Leitungsrechtes bei der Stiftung

Heute haben wir bei Herrn B. im Bauamt des Landkreises angerufen, um zu fragen, was das Schreiben vom Samstag bedeuten sollte.
Der gewünschte Gesprächstermin im Amt ist nach diesem Telefonat nun also nicht mehr notwendig, denn Herr B. wollte uns bei diesem nur die Fakten mitteilen, die uns bereits vor 19 Tagen (!!!) von Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde telefonisch dargelegt wurden. Ein schönes Beispiel wie schnell die Mühlen der Ämter doch so mahlen ...
Leider teilte uns Herr B. am Telefon mit, dass er den Bauantrag in der Zwischenzeit NICHT weiter bearbeiten wird. Erst wenn der neue B-Plan beschlossen, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und mit Siegel versehen von der Gemeinde an den Landkreis geschickt wurde, wird Herr B. den Antrag weiter prüfen. Naaaaaa, suuuper :-(
D.h. erst ewig auf den neuen B-Plan warten und dann anschließend noch weiter auf die "fixe" Prüfung im Bauamt des Landkreises. Mit ganz viel Glück findet Herr B. dann in 3-4 Monaten noch weitere Punkte, warum wir nicht bauen dürfen. Es wäre ja auch zu bürgerfreundlich, wenn man jetzt schon etwaige weitere Probleme erkennen würde und diese dann vielleicht sogar parallel zur B-Plan Problematik aus dem Weg räumen könnte. :-(( Laut Herrn B. ist diese alles notwendig, damit wir eine rechtskräftige Baugenehmigung erhalten. *Seufz*

Zusätzlich zu dieser schönen Aussage eröffnete uns Herr B. dann noch am Telefon, dass noch WEITERE nachbarliche Zustimmung fehlen würden!?! Und ratet mal welche: die von den Erbpächtern. Wir hatten damals ja bereits zusätzlich von einigen Erbpächtern Unterschriften eingeholt, obwohl Herr B. am Telefon sagte, dass wir dieses nicht benötigen. Aber leider nicht von allen. Warum haben wir vor 3 Wochen eigentlich angerufen und nachgefragt??? Herr B. sagte "netterweise", dass wir doch einen qualifizierten Lageplan vom Katasteramt hätten holen sollen, dann hätten wir genau gewusst, von wem wir Unterschriften bräuchten. Schön, dass wir diese Information jetzt erhalten... :-T

Ein entsprechendes Schreiben mit einer Auflistung der noch notwendigen Unterschriften soll uns in den nächsten Tagen zugeschickt werden.

Heute haben wir dann auch noch bei Frau K.-P. von der Stiftung angerufen und nachgefragt, wie der Status der Eintragung des Leitungsrechts auf dem Privatweg ist. Sie konnte darüber leider keine Aussage machen und verwies auf Herrn R.. Dieser sei jedoch letzte und diese Woche arbeitstechnisch stark eingebunden. Sie will ihm aber eine Nachricht zukommen lassen und sich Mittwoch zurückmelden.

Samstag, 24. November 2012

Brief vom Bauamt des Landkreises

Heute haben wir einen Brief vom Bauamt des Landkreises erhalten. Wir fragen uns: warum erhalten wir diese Dinger immer erst am Freitag Nachmittag oder Samstag, wenn man definitiv nicht im Amt wegen Fragen anrufen kann und sich das ganze Wochenende über den Inhalt des Briefes aufregen muss? *Seufz*

Der Anfang des Schreibens ließ erst hoffen: ihr Antrag ist prüffähig. Jeah, schon mal mehr als vorher...
Aber dann gleich: Anforderung fehlender Unterlagen und Bitte einen Termin für den nächsten Sprechtag auszumachen. Was fehlt denn nun??? Und warum sollen wir zu einem Termin im Amt vorbeikommen? Wurde eine weitere Amtsleiche für unser Grundstück ausgegraben, die sie uns schonend persönlich unter Anwesenheit eines Psychologen mitteilen wollen??? Wir werden es natürlich frühestens am Montag erfahren und unser Wochenende ist mal wieder getrübt :-(


Montag, 19. November 2012

Antwort vom Verkäufer

Heute haben wir von Herrn R. der Stiftung Antwort auf unsere Fragen erhalten.
Laut Herrn R. waren ihm und Herrn S. vom verstorbenen Eigentümer des Grundstückes bekannt, dass dort ein B-Plan existieren würde und er verwies auf die vier bereits gebauten Gebäude unserer Nachbarn, um dieses zu belegen. Er sagte, dass sie als Verkäufer zu keinem Zeitpunkt daran gezweifelt hatten, dass das von uns gekaufte Grundstück baugenehmigungsfähig wäre.
Er schrieb jedoch nicht, dass sie irgendwann ihrer Pflicht nachgekommen sind, vor dem Verkauf des Grundstücks die Bebaubarkeit durch Nachfragen beim Bauamt überprüfen zu lassen.

Bezüglich des Leitungsrechtes schrieb Herr R., dass sie grundsätzlich keine Hemmnisse sehen, dieses jedoch vorab mit der Gemeinde besprechen wollen. Wenn diese keine Einwände hat, wollen sie die Eintragung veranlassen. Die Kosten dafür sollten natürlich WIR tragen. Ich glaube es hackt!!!

Wir haben dann prompt Herrn R. eine Mail zurückgeschrieben, dass wir laut Angaben des Maklers das Grundstück als erschlossen gekauft hatten und wir es unpassend fänden, diese Kosten nun auch noch zu tragen. Wir haben dann in der Mail nochmals schön alle Punkte aufgelistet, die bislang mit dem Grundstück nicht ganz koscher waren und außerdem Fakten aufgezeigt, die uns aufgrund von Fehlinformationen seitens Herrn R. und Herrn S. ordentliche Mehrkosten verursachen:

  • Makler versichert, dass keine Rechte auf dem Grundstück lasten --> plötzlich tauchten vier Wege- und Leitungsrechte in den Kaufvertragsentwürfen auf --> Anpassungen der Kaufverträge
  • Nach Aussagen des Maklers und Altlastenregisters sollten keine Lasten auf dem Grundstück vorhanden sein --> Bodenuntersuchung förderten eine Schicht von 60-70cm Bauschutt zu tage --> Mehrkosten für Erdarbeiten, Bodenentsorgung und Fundamentlegung
  • Bebaubarkeit des Grundstücks wurde zugesichert --> war auch nicht der Fall, da der gültige B-Plan dieses nicht ermöglicht --> Mehrkosten durch Bereitstellungszinsen und ungeplante Mietzahlungen
  • Grundstück wurde als erschlossen verkauft --> nun benötigen wir noch ein Leitungsrecht --> weitere Mehrkosten???

Wir haben dann auch nochmals auf den Passus der "Zusicherung der Bebaubarkeit" in unserem Kaufvertrag hingewiesen und dargelegt, dass wir die Verkäufer somit in der Verpflichtung sehen uns zumindest den finanziellen Schaden, der uns durch die Wartezeit auf den neuen B-Plan entstanden ist, zu ersetzen. 

Wir sind auf die Antwort gespannt...

Samstag, 17. November 2012

Festpreisgarantie verlängert und Vollmachten für Erdsondenbohrung

Heute haben wir ein Schreiben von Danhaus erhalten. In diesem wurde uns mitgeteilt, dass die Festpreisgarantie netterweise um ein halbes Jahr verlängert wurde: bis 17.6.2014. Das sollte hoffentlich reichen.
Außerdem waren dem Schreiben Vollmachten für das Antragswesen der Erdsondenbohrung beigefügt. Die wurden gleich unterschrieben und wieder zur Post gebracht.

Wir hatten Herrn P. gestern mit wenig Hoffnung nochmals per Mail gefragt, ob die Produktion der Hauselemente evtl. nicht doch vor dem Vorliegen der Baugenehmigung beginnen könnte. Wie erwartet verneinte Herr P. dieses. Schade, schade....

Donnerstag, 15. November 2012

Verkäufer um schriftliche Stellungnahme gebeten

Seit dem 9.11. versuchen wir vergeblich einen Gesprächstermin mit dem Testamentsvollstrecker Herrn S. zu bekommen (die Sekretärinnen haben ihm wohl immer eine Information hinterlassen, er hat jedoch nie zurückgerufen :-( ). Daher haben wir heute Herrn R. von der Stiftung per Mail gebeten, uns eine schriftliche Stellungnahme von ihm und Herrn S. (also beiden verkaufenden Parteien) bezüglich der Bebaubarkeit unseres Grundstückes zum Zeitpunkt des Verkaufes zukommen zu lassen. Wir wollten direkt wissen, ob sie existierende B-Pläne kannten und wenn ja, welchen sie als gültigen erachteten.

In der gleichen Mail haben wir Herrn R. nochmals gebeten, für uns auf dem privaten Zuweg ein Leitungsrecht eintragen zu lassen, damit wir eine Baugenehmigung bekommen.

Wir sind auf die Antworten gespannt...

Mittwoch, 14. November 2012

Kein Angebot vom Danhaus Tiefbauer für dieses Jahr

Nach unseren ganzen Vorarbeiten möchte uns aufgrund der nun anstehenden langen Verzögerung durch die notwendige B-Plan-Änderung der Tiefbauer von Danhaus leider kein Angebot zukommen lassen. Herr S. von der Tiefbaufirma meinte, dass die aktuellen Preise für nächstes Jahr nicht mehr gelten würden und somit ein realistisches Angebot nicht abgegeben werden kann.
Somit haben wir leider immer noch kein gescheites Vergleich-Angebot. :-(

Mittwoch, 7. November 2012

Wir dürfen nur einen Spielplatz bauen!!!!!

Laut Beleg wurde unser kostbares Schreiben mit den Unterschriften am 5.11. beim Bauamt des Landkreises abgeliefert. Daher haben wir heute nochmals beim Bauamt angerufen und nachgefragt, ob die geschickten Dokumente angekommen sind. Ratet was die Antwort war: Der Eingang eines derartigen Schreibens ist nicht im System verzeichnet (AAAAARGG!). Herr B. des Amtes meinte, dass es evtl. noch irgendwo bei der externen Poststelle hängen könnte. Suuuuper Sache.
Aber das war heute leider noch nicht die schlimmste Nachricht. Denn Herr B. eröffnete uns am Telefon, dass unser Bauantrag derzeit aus zwei Gründen nicht genehmigt werden könne:
  1. Wir müssten noch die Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser, etc.) unseres Grundstücks sicherstellten: Wir erklärten Herrn B., dass wir entsprechend der Angaben des Maklers ein erschlossenes Grundstück erworben haben und auf unserem Grundstück auch bereits Abwasserschächte vorhanden sind. Die nette Antwort von Herrn B. hierauf war, dass ihn die physikalischen Gegebenheiten vor Ort für die Baugenehmigung nicht interessieren würden. Er benötige  für die Baugenehmigung von uns ein eingetragenes Leitungsrecht auf der westlichen Zufahrt, die nicht öffentlich sondern in Privatbesitz ist. Soweit wir uns an die Gespräche mit den Nachbarn erinnern, war diese in Besitz der Stiftung. Also werden wir wohl gleich mal bei Frau K.-P. und Herrn R. anrufen. Wir fragen uns nur gerade, warum dieser Fakt nicht unserem Architekten Herrn N. aufgefallen ist???
  2. Bei unserem Grundstück handelt es sich NICHT um ein §34 Baugebiet. Da der damalige Bebauungsplan nicht gültig geworden ist, ist der vorherige Bebauungsplan vor 1996 wieder in Kraft getreten. Und dieser erlaubt auf unserem Grundstück nur DIE ERRICHTUNG EINES SPIELPLATZES!!!!!!!! Wir sind aus allen Wolken gefallen, als wir dieses erfahren haben. Da hat ja Herr W. vom Bauamt der Gemeinde uns und unserem Architekten mehrfach Murks erzählt (aber leider nie schriftlich :-T). Und basierend auf diesen Falschinformationen haben wir unsere gesamte Planung aufgebaut!!! Und die Verkäufer unseres Grundstücks haben uns sogar im Kaufvertrag die Bebaubarkeit zugesichert. Auch das Exposé des Maklers pries das Grundstück als letzte Baulücke an,  auf der Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet werden können.
Haben die uns alle an der Nase herumgeführt oder hat nur einer Scheiße gebaut und wollte es möglichst unter den Teppich kehren? Wir wissen es nicht und werden es wohl auch nie erfahren... Wir müssen uns jetzt leider mit dieser Tatsache abfinden. 
Als ich am Telefon im Affekt fragte, warum erst nach über 2 Monaten auffällt, dass der B-Plan nur einen Spielplatz zulässt, lief Herr B. richtig warm. Er fragte mich, ob ich keine Zeitung lesen würde und nicht wüsste, wie viele Leute derzeit bauen wollen. Er hätte so viel zu tun und wüsste nicht wohin.... ständig E-Mails und Anrufe.... usw....
Nach meinem "Faux pas" musste ich erst einmal mit Engelszungen Herrn B. beschwichtigen, damit unser Bauantrag nicht gaaaaaanz nach unten in den Bearbeitungsstapel wandert. Man ist ja den Ämtern und Sacharbeitern irgendwie auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und will es sich nicht mit seinen Gönnern verscherzen. :-T

Damit wir nun die Glücksburg auf unserem Grundstück bauen können bzw. dürfen ist eine Änderung des Bebauungsplanes oder ein neuer Bebauungsplan notwendig. Und die motivierende Information von Herrn B. war: das offizielle Verfahren für einen neuen Bebauungsplan dauert mind. 6 Monate!!! Erster Gedanke unsererseits: ab April müssen wir Bereitstellungszinsen blechen und dann noch so lange weiter Miete zahlen... wer kommt für unseren finanziellen Schaden auf??? Da müssen wir wohl nochmal zum Anwalt...
Herr B. sagte noch am Telefon, dass er sich am Nachmittag mit Herrn W. vom Bauamt der Gemeinde treffen wolle, um über die Situation zu sprechen.

Nachdem das Gespräch mit Herrn B. beendet war, riefen wir sofort unseren Architekten an und schilderten ihm die Situation. Dieser bestätigte uns leider, dass, wenn ein neuer B-Plan notwendig ist, dieser aufgrund von offiziellen Regularien (Veröffentlichungsfristen, Bearbeitungszeiten, etc.) mind. 6 Monate bräuchte. Wir waren am Boden zerstört. :-(

Anschließend kontaktierten wir Frau K.-P. von der Stiftung und fragten der Situation entsprechend ungehalten, warum uns ein Grundstück verkauft wurde, dass nicht bebaut werden kann. Diese beteuerte am Telefon, dass ihnen derartiges nicht bekannt war und dass die ganze Situation von den Bauämtern ein Unding wäre. Sie wollte die Situation an den Bürgermeister der Gemeinde herantragen und über ihn politischen Druck für unsere Situation aufbauen. Wir glauben zwar nicht, dass es die Bearbeitung beschleunigt, aber schaden kann es ja nicht. Dann fragten wir Frau K.-P., ob die Stiftung für uns auf dem Privatweg ein Leitungsrecht eintragen lassen könnte, damit wir eine Baugenehmigung erhalten. Frau K.-P. sagte uns zu, dass sie das Leitungsrecht eintragen. Von Seiten der Stiftung wäre es auch akzeptabel wenn der Privatweg an die Gemeinde überschrieben und somit der Weg öffentlich wird. Wir erklärten Frau K.-P., dass es von unserer Seite aus vollkommen egal wäre, solange wir endlich unsere Baugenehmigung erhalten.

Zu guter Letzt riefen wir Frau S. von Danhaus an und schilderten ihr die Situation. Sie konnte sich am Telefon kaum halten und regte sich zusammen mit uns mächtig auf (das war sehr aufbauend :-)). Da wir eine extreme Verzögerung der Baumaßnahmen befürchteten, fragten wir Frau S. ob eine Verlängerung der Preisbindung für unser Haus möglich wäre. Sie sicherte uns Unterstützung zu und will in den nächsten Tagen ein gutes Wort für uns bei Herrn P. von Danhaus einlegen.

Am Abend rief uns sogar noch Herr W. vom Bauamt zurück zu einer Zeit, die für Amtsmitarbeiter doch eher ungewöhnlich ist. Er schilderte uns zusätzliche Hintergründe, die Ergebnisse der Gespräche mit Herrn B. und das weitere geplante Vorgehen. 
Unsere vier Nachbarn im Süden haben damals wohl schon in Hinblick auf den neuen B-Plan eine Baugenehmigung erhalten, obwohl der B-Plan noch nicht rechtskräftig war. Somit ist deren Baugenehmigung nicht rechtens gewesen und die Gebäude wurden widerrechtlich errichtet. Dieses wussten die Nachbarn jedoch nicht und es ist ihnen auch nicht anzulasten. Laut Herrn W. wollte Herr B. die Nachbarn im Süden sogar sanktionieren (was auch immer das bedeuten mag). Gott sei Dank wurde das von Herrn W. abgewendet. Das wäre sonst echt super geworden: der Erste Eindruck von uns als neue Nachbarn ist eine Sanktion durch das Bauamt, die durch unseren Bauantrag ausgelöst wurde....
Bezüglich der Sicherung der Ver- und Entsorgung unseres Grundstückes müssten wir laut Herrn W. wohl ein Leitungsrecht eintragen lassen. Die Umschreibung auf die Gemeinde würde nicht ausreichen und damit der Weg öffentlich würde, wäre ein neuer B-Plan notwendig, der zu lange dauert. Bezüglich diesem Punkt will Herr B. dann direkt Frau K.-P. von der Stiftung kontaktieren.
Laut Herrn B. wird nun ein vereinfachtes Verfahren nach §13 BauBG eingesetzt, um den derzeit gültigen B-Plan nur für unser Grundstück abzuändern. Dieses Verfahren soll dann wohl NUR (!!) 3 anstatt 6 Monate dauern. Für dieses Verfahren soll direkt morgen das Planungsbüro beauftragt werden, um die entsprechenden Planänderungen auszuarbeiten. Herr B. sagte, dass der Änderungsantrag dann wohl Ende Januar bis Anfang Februar nächsten Jahres durch die Gremien gegangen sein wird. Herr B. vom Bauamt des Landkreises soll entsprechend in der Zwischenzeit unseren Bauantrag weiter prüfen und dann nur noch auf den neuen B-Plan warten. Danach steht laut Herrn W. der Genehmigung nichts mehr im Wege.

Also diesen Aussagen glauben wir nun überhaupt nicht mehr! Die nächsten Tage rufen wir nochmal Herrn B. an und lassen uns die Situation von einem weiteren Blickwinkel beschreiben. Wir sind gespannt, ob es Parallelen gibt... :-T

Dieses war ein echt schwarzer Tag für unser Bauvorhaben :-((((

Samstag, 3. November 2012

Brief an Bauamt verschickt

So, heute haben wir die letzte nachbarliche Zustimmung erhalten. Wir sind froh, dass unser Architekt mit seiner Befürchtung nicht Recht behalten hatte. Promt alles eingetütet und ab zum Bauamt des Landkreises geschickt. Natürlich mit Einschreiben...

Freitag, 2. November 2012

Anruf beim Bauamt und Ergebnisse der Bodenanalyse

Wir haben nun bis auf drei alle Unterschriften für die nachbarlichen Zustimmungen von den betreffenden Grundstückseigentümern einholen können. Heute riefen wir nochmals bei Herrn B. vom Bauamt des Landkreises an und fragten, ob wir auch die Unterschriften der Erbpächtern benötigen, oder ob die Unterschriften der Eigentümer ausreichen würden. Laut Herrn B. benötigen wir nur die Unterschriften der Eigentümer. Bei der Gelegenheit haben wir Herrn B. auch gleich mitgeteilt, dass wir wahrscheinlich die Frist bis zum 14.11. einhalten werden, baten jedoch jetzt schon um eine Verlängerung.

Nach Gesprächen mit dem Tiefbauer von Danhaus haben wir eine Analyse unseres Grundstücksbodens durchführen lassen. Herr S. von der Tiefbaufirma hatte uns geraten das Geld in eine Analyse zu investieren, um die Entsorgung der doch enormen Erdmassen günstiger zu bekommen und somit unterm Strich zu sparen. Die Ergebnisse der Bodenanalyse förderten Gott sei Dank keinerlei schwerwiegende Belastungen zutage.

Donnerstag, 1. November 2012

Stromleitung für den Vorgarten

Wir hatten uns überlegt, dass es doch sehr praktisch wäre, für zukünftige Stromverbraucher im Vorgarten und Garten (z.B. eine nette Party-Hütte zum Doko zocken und Fussi gucken :-) ) gleich beim Bau eine abschaltbare Stromleitung in den Vorgarten gen Süden legen zu lassen.
Also prompt per Mail bei unserem Sachbearbeiter Herrn P. von Danhaus nachgefragt.
Dieser konnte uns ad hoc leider keine Bepreisungen nennen, sagte aber, dass dieses auf jeden Fall möglich sei. Er leitete unsere Anfrage an das entsprechende Fachunternehmen, dass diese Arbeiten während der Bauphase durchführen würde, weiter. Dieses würde sich dann wohl 2-3 Wochen vor dem Richttermin mit uns in Verbindung setzen.