Wir haben in den letzten Tagen bei acht Tiefbauern aus der Region bezüglich eines Angebotes für unsere Erdarbeiten nachgefragt. Bis auf ein Angebot haben wir nur Absagen, wegen zu voller Auftragsbücher erhalten (schön für die Tiefbauer, ungünstig für uns). Im letzten Quartal des Jahres müssen wohl alle Gemeinden die letzten Gelder verschleudern und die Löcher stopfen, die das ganze Jahr über bestanden. Ein Tiefbauer wollte uns sogar nur ein Angebot zukommen lassen, wenn wir bereits für dieses bezahlen... :-° sehr ungewöhnliches Geschäftsgebaren...
Da wir mit einem Angebot noch keinen Vergleich ziehen können, haben wir bei der Tiefbau-Firma, die Danhaus uns empfohlen hat, nachgefragt. Nun warten wir auf ein Vergleichsangebot...
Sonntag, 28. Oktober 2012
Samstag, 27. Oktober 2012
Sanitärobjekte
Nachdem wir uns durch etliche Web-Seiten mit Sanitärobjekten gewühlt haben, ist unsere Entscheidung nun auf folgendes gefallen:
Duschbad im Erdgeschoss:
Duschbad im Erdgeschoss:
- Handwaschbecken Derby Style (50x36) mit Clivia Armatur
- Wandhängende Toilette von Derby (Flachspüler)
- Aufputzbrausebatterie von Clivia
- Möbelwaschtisch Derby Style (80x49) mit Clivia Armatur
- Wandhängende Toilette von Derby (Flachspüler) wie im Duschbad
- Duscharmatur von Clivia mit Thermostat
- Körperform-Wanne 1700m x 750m von Derby
- Standard-Badebatterie von Clivia mit Standfüssen
Hier ein paar Bilder zu den gewählten Sanitärobjekten und Armaturen:
Freitag, 26. Oktober 2012
Diverses
Gestern hat unser Notar unserem Sachbearbeiter Herrn B. vom Bauamt des Landkreises eine E-Mail geschrieben, dass für uns die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde. Wir hoffen, dass ihm dieses genügt und er sich an seine Aussage vom 23.10. hält.
Heute morgen hatten wir einen Termin mit Herrn R. von der Stiftung, um von ihm Unterschriften für die nachbarlichen Zustimmungen zu erhalten. Denn die Stiftung ist ebenfalls Inhaber der Erbpacht unserer Nachbarn im Südosten und somit die offiziellen Besitzer. Es war gar nicht so einfach, alle Besitzer der Grundstücke ausfindig zu machen. Derzeit haben wir uns alleinig auf die Aussagen der Nachbarn verlassen. Da wir das Grundstück von der Stiftung als Bauland gekauft haben und diese uns im Kaufvertrag die Bebauung zusicherten, war der Erhalt der Unterschriften kein Problem.
Während der Gespräche mit Herrn R. haben wir auch die Altlasten durch den Bauschutt erwähnt und gefragt, ob der Stiftung dieses bekannt gewesen ist. Wir haben auch die Aussagen der Nachbarn erwähnt. Herr R. zog sich auf die Position zurück, dass er im Altlastenregister angefragt habe. Er sicherte jedoch netterweise mündlich eine Entschädigung zu. Herr R. will zudem nochmals mit seinen Anwälten prüfen lassen, ob ein versteckter Mangel vorliegt.
Wir sind gespannt, ob Herr R. sein Wort hält....
Zudem haben wir heute bei Herrn P. von Danhaus angerufen und über die ungünstig gelaufene Sanitär-Bemusterung gesprochen. Wir haben uns mit Herrn P. geeinigt, dass er uns entsprechende Listen mit Sanitärobjekten und Amaturen zukommen lässt, die im Standard Danhaus-Programm ohne Mehrkosten drin sind, und wir dann selber die Bemusterung unter Zuhilfenahme des Internet durchführen. Unsere Wünsche sollen wir dann Herrn P. zukommen lassen, der uns wiederum ein entsprechendes Angebot zur Prüfung schickt. Die Aussagen von unserem Sachbearbeiter bei der Bemusterung bezüglich der notwendigen Abmauerungen und der Bad-Amaturen auf dem Podest waren laut Herrn P., wie vermutet, Humbug!
Also heißt es nun: Sanitärobjekte incl. deren Preise googeln....
Heute morgen hatten wir einen Termin mit Herrn R. von der Stiftung, um von ihm Unterschriften für die nachbarlichen Zustimmungen zu erhalten. Denn die Stiftung ist ebenfalls Inhaber der Erbpacht unserer Nachbarn im Südosten und somit die offiziellen Besitzer. Es war gar nicht so einfach, alle Besitzer der Grundstücke ausfindig zu machen. Derzeit haben wir uns alleinig auf die Aussagen der Nachbarn verlassen. Da wir das Grundstück von der Stiftung als Bauland gekauft haben und diese uns im Kaufvertrag die Bebauung zusicherten, war der Erhalt der Unterschriften kein Problem.
Während der Gespräche mit Herrn R. haben wir auch die Altlasten durch den Bauschutt erwähnt und gefragt, ob der Stiftung dieses bekannt gewesen ist. Wir haben auch die Aussagen der Nachbarn erwähnt. Herr R. zog sich auf die Position zurück, dass er im Altlastenregister angefragt habe. Er sicherte jedoch netterweise mündlich eine Entschädigung zu. Herr R. will zudem nochmals mit seinen Anwälten prüfen lassen, ob ein versteckter Mangel vorliegt.
Wir sind gespannt, ob Herr R. sein Wort hält....
Zudem haben wir heute bei Herrn P. von Danhaus angerufen und über die ungünstig gelaufene Sanitär-Bemusterung gesprochen. Wir haben uns mit Herrn P. geeinigt, dass er uns entsprechende Listen mit Sanitärobjekten und Amaturen zukommen lässt, die im Standard Danhaus-Programm ohne Mehrkosten drin sind, und wir dann selber die Bemusterung unter Zuhilfenahme des Internet durchführen. Unsere Wünsche sollen wir dann Herrn P. zukommen lassen, der uns wiederum ein entsprechendes Angebot zur Prüfung schickt. Die Aussagen von unserem Sachbearbeiter bei der Bemusterung bezüglich der notwendigen Abmauerungen und der Bad-Amaturen auf dem Podest waren laut Herrn P., wie vermutet, Humbug!
Also heißt es nun: Sanitärobjekte incl. deren Preise googeln....
Mittwoch, 24. Oktober 2012
Sanitärbemusterung
Heute hatten wir die Bemusterung unserer Sanitärobjekte. Das ganze ist ziemlich unbefriedigend für uns gelaufen. Obwohl wir vorher extra telefonisch einen Bemusterungstermin mit der Angabe "Danhaus" gemacht haben (dieser prangte auch mit unserem Namen + Danhaus auf einem riesigen Fernseher im Eingangsbereich), musste der Berater erst einmal gefühlte 15-Minuten in Ordnern rumwühlen, um herauszufinden was über die Leistungsbeschreibung alles an Elementen abgedeckt sei. Da wir wieder unseren Kleinen dabei hatten, war diese Wartezeit natürlich sehr anstrengend und vor allem vermeidbar.
Der Berater hat uns anschließend nur sehr ungenau gezeigt, welche Objekte wir aus dem Standard-Katalog von Danhaus ohne Mehrkosten wählen können. Auch mussten wir unsere Wünsche ständig gegenüber dem Berater verteidigen, der uns irgendwie seinen Geschmack verkaufen wollte. Dreimal mussten wir darauf bestehen, dass wir einen normalen Bodenablauf für die Dusche wollen und nicht, wie er gerne hätte, eine Ablaufrinne. Das Naturstein-Mosaik im Duschbereich wollte er uns ebenfalls ausreden (wollten wir heute nicht Sanitärobjekte aussuchen???). Sehr anstrengend fanden wir es auch, dass der Berater uns eigentlich keine Preise nennen wollte, da er diese angeblich nicht genau bestimmen könne. Als wir ihn jedoch darauf hingewiesen haben, dass wir ohne genaue Preisangaben keine Entscheidung für die verschiedenen Sanitärobjekte treffen können, kramter er eine allgemeine Preisliste heraus. Anschließend wollte er uns vermitteln, dass wir die Armatur der Badewanne nicht auf dem Podest unterbringen können. Es wäre wohl nur eine sog. 3-Loch-Armatur möglich, die nach seinen Angaben mind. 1.200 EUR kosten würde. Er bot uns mit seiner Fachkenntnis anschließend eine Unterputzamatur für das Bad an, die er gerne direkt unter dem Fensterbrett anbringen wollte. Suuuuper Idee... :-T
Anschließend faselte er etwas von einer notwendigen Abmauerung für den Unterputzspülkasten und dass diese Abmauerung ja am besten die ganze Wand lang geführt werden sollte. Nur bei der Dusche müsse man angeblich wegen der Tür genau planen.... Hier wurden wir zum ersten mal richtig stutzig... sollte der Unterputzspülkasten nicht in die Wand integriert sein? Wir fragten nach. Der Sachbearbeiter lamentierte irgendetwas von: zu aufwendig da ein Loch zu stemmen, etc.. Wir unterbrachen ihn und erklärten dem guten Herren, dass Danhaus nur Fertighäuser mit Holzständerbauweise anbietet. Der Berater meinte anschließend: Ach so, mit Fertighäusern kenne er sich nicht so gut aus, habe aber viele Jahre Berufserfahrung. Hier sei nochmals erwähnt, dass wir zuvor telefonisch extra einen Bemusterungstermin mit der Angabe "Danhaus" gemacht haben. Wir wurden sehr unsicher (war im Musterhaus auch eine Abmauerung??) und entschlossen uns anschließend spontan nochmals im Musterhauspark vorbeizufahren, obwohl der Kleine schon ziemlich kaputt war. Den Berater ließen wir seine schnell hingekritzelten Notizen fertig schreiben, nahmen dankend ein paar Prospekte entgegen und machten uns schleunigst vom Acker.
Im Bad des Glücksburg-Musterhauses angekommen fanden wir natürlich KEINE Abmauerung, die unser Sanitärberater so vehement haben wollte. Frau S. war zwar leider gerade nicht im Musterhaus, aber ein freundlicher Danhaus-Mitarbeiter rief sie für uns an. Sie konnte es am Telefon auch kaum fassen, wie die Bemusterung gelaufen ist, entschuldigte sich dafür vielmals und riet uns entsprechende Erfahrungen direkt unserem Sachbearbeiter von Danhaus Herrn P. mitzuteilen.
Das werden wir dann die nächsten Tage gleich in Angriff nehmen...
Heute Abend haben wir auch noch drei weitere Unterschriften von unseren Nachbarn im Süd-Osten erhalten. Diese sind zwar nur Erbpächter, aber zur Sicherheit haben wir von ihnen trotzdem eine Unterschrift eingeholt. In netten Gesprächen haben wir erfahren, dass wohl damals Bauschutt LKW-weise auf unser Grundstück gefahren und mit Rüttel-Maschinen verdichtet wurde. Interessante Informationen.... ob das auch unsere Verkäufer wussten???
Der Berater hat uns anschließend nur sehr ungenau gezeigt, welche Objekte wir aus dem Standard-Katalog von Danhaus ohne Mehrkosten wählen können. Auch mussten wir unsere Wünsche ständig gegenüber dem Berater verteidigen, der uns irgendwie seinen Geschmack verkaufen wollte. Dreimal mussten wir darauf bestehen, dass wir einen normalen Bodenablauf für die Dusche wollen und nicht, wie er gerne hätte, eine Ablaufrinne. Das Naturstein-Mosaik im Duschbereich wollte er uns ebenfalls ausreden (wollten wir heute nicht Sanitärobjekte aussuchen???). Sehr anstrengend fanden wir es auch, dass der Berater uns eigentlich keine Preise nennen wollte, da er diese angeblich nicht genau bestimmen könne. Als wir ihn jedoch darauf hingewiesen haben, dass wir ohne genaue Preisangaben keine Entscheidung für die verschiedenen Sanitärobjekte treffen können, kramter er eine allgemeine Preisliste heraus. Anschließend wollte er uns vermitteln, dass wir die Armatur der Badewanne nicht auf dem Podest unterbringen können. Es wäre wohl nur eine sog. 3-Loch-Armatur möglich, die nach seinen Angaben mind. 1.200 EUR kosten würde. Er bot uns mit seiner Fachkenntnis anschließend eine Unterputzamatur für das Bad an, die er gerne direkt unter dem Fensterbrett anbringen wollte. Suuuuper Idee... :-T
Anschließend faselte er etwas von einer notwendigen Abmauerung für den Unterputzspülkasten und dass diese Abmauerung ja am besten die ganze Wand lang geführt werden sollte. Nur bei der Dusche müsse man angeblich wegen der Tür genau planen.... Hier wurden wir zum ersten mal richtig stutzig... sollte der Unterputzspülkasten nicht in die Wand integriert sein? Wir fragten nach. Der Sachbearbeiter lamentierte irgendetwas von: zu aufwendig da ein Loch zu stemmen, etc.. Wir unterbrachen ihn und erklärten dem guten Herren, dass Danhaus nur Fertighäuser mit Holzständerbauweise anbietet. Der Berater meinte anschließend: Ach so, mit Fertighäusern kenne er sich nicht so gut aus, habe aber viele Jahre Berufserfahrung. Hier sei nochmals erwähnt, dass wir zuvor telefonisch extra einen Bemusterungstermin mit der Angabe "Danhaus" gemacht haben. Wir wurden sehr unsicher (war im Musterhaus auch eine Abmauerung??) und entschlossen uns anschließend spontan nochmals im Musterhauspark vorbeizufahren, obwohl der Kleine schon ziemlich kaputt war. Den Berater ließen wir seine schnell hingekritzelten Notizen fertig schreiben, nahmen dankend ein paar Prospekte entgegen und machten uns schleunigst vom Acker.
Im Bad des Glücksburg-Musterhauses angekommen fanden wir natürlich KEINE Abmauerung, die unser Sanitärberater so vehement haben wollte. Frau S. war zwar leider gerade nicht im Musterhaus, aber ein freundlicher Danhaus-Mitarbeiter rief sie für uns an. Sie konnte es am Telefon auch kaum fassen, wie die Bemusterung gelaufen ist, entschuldigte sich dafür vielmals und riet uns entsprechende Erfahrungen direkt unserem Sachbearbeiter von Danhaus Herrn P. mitzuteilen.
Das werden wir dann die nächsten Tage gleich in Angriff nehmen...
Heute Abend haben wir auch noch drei weitere Unterschriften von unseren Nachbarn im Süd-Osten erhalten. Diese sind zwar nur Erbpächter, aber zur Sicherheit haben wir von ihnen trotzdem eine Unterschrift eingeholt. In netten Gesprächen haben wir erfahren, dass wohl damals Bauschutt LKW-weise auf unser Grundstück gefahren und mit Rüttel-Maschinen verdichtet wurde. Interessante Informationen.... ob das auch unsere Verkäufer wussten???
Dienstag, 23. Oktober 2012
Termin beim Bauamt und nachbarliche Zustimmungen
Heute ist unser Architekt extra zwei Stunden zum Bauamt der Gemeinde gefahren, um mit uns den Besprechungstermin mit Herrn W. wahrzunehmen. Es fing wunderbar mit einer Verschiebung des Termins von 15 Minuten an.
Als Herr W. endlich im Amt eingetroffen und die Besprechung begonnen hatte, hat unser Architekt nochmals die Situation mit dem nicht gültigen Bebauungsplan und den zugesandten alten B-Plan von 1976 ohne jegliches Schreiben angesprochen. Uns wurde von Herrn W. nochmals die Geschichte mit der zu kurzen Veröffentlichungszeit des geplanten Bebauungsplanes erzählt und erneut erklärt, dass aufgrund der Vorkommnisse nun der Bauantrag ein §34 Fall sei. Der zugesandte B-Plan sollte nur einen Anhaltspunkt für die Planung darstellen.
Als unser Architekt die von Herrn B. vom Landkreis geforderte Notwendigkeit der nachbarlichen Zustimmungen ansprach, rätselte Herr W. zunächst. Dann vermutete er, dass es an der langen Zufahrt liegt.Um dieses abzuklären zog Herr W. unseren Sachbearbeiter Herrn B. vom Bauamt des Landkreises per Telefon für eine Konferenz hinzu (komischerweise war dieser diesmal sofort zu erreichen :-T).
Herr B. bestätigte am Telefon, dass wir die nachbarlichen Zustimmungen wegen unserer langen Zufahrt benötigen. Denn nach einer Klage gegen das Bauamt im Landkreis, die das Amt verloren hatte, müssen nun alle Nachbarn, die an einer langen Zufahrt zu einem geplanten privaten Stellplatz wohnen, dem Bauvorhaben zustimmen. Denn sie könnten sich ja von dem durchfahrendem "Verkehr" zum Stellplatz gestört fühlen ... :-T
Stimmt ein Nachbar nicht zu, so wird das gesamte Bauvorhaben nicht genehmigt (so die prompte Aussage von Herrn B. auf unsere Nachfrage)! Unser Architekt ermutigte uns auch gleich mit der Vermutung, dass es sehr schwierig werden wird die Zustimmung von allen Nachbarn zu erhalten. :-(
Auf die Nachfrage, warum die Nachbarn auf unseren Grundrissen unterschreiben und diesen zustimmen sollen, antwortete Herr B.: Fehler vom Amt. Diese Pläne hätten nicht mitgeschickt werden dürfen (naaaaa, toll!!). Es werden nur die Unterschriften auf dem Lageplan benötigt.
Bezüglich des Nachweises der Zugänglichkeit unseres Grundstückes wünscht Herr B. die endgültige Umschreibung im Grundbuch (da sagte unser Notar aber was anderes...). Gnädigerweise würde ihm bei uns diesmal eine E-Mail vom Notar mit der Bestätigung der Umschreibungs-Beauftragung reichen.
Also haben wir direkt nach dem Termin im Bauamt unseren Notar angerufen und ihn gebeten Herrn B. eine entsprechende E-Mail zu schreiben. Er konnte zwar nicht verstehen, warum unser Sachbearbeiter nicht mit dem Kaufvertrag zufrieden war, wollte die Mail aber schicken.
Wir haben dann auch gleich angefangen die notwendigen Unterschriften der betreffenden Nachbarn einzuholen. Zwei habe wir schon. Fehlen nur noch mind. 3... :-T
Während der Gespräche mit den Nachbarn haben wir erfahren, dass damals ein Spielplatz auf unserem Grundstück war, der jedoch nur kurz von den Kindern des Ortes genutzt wurde. Danach verfiel er und wurde abgerissen.
Von unserer Nachbarin im Nord-Osten haben wir noch etwas viel interessanteres erfahren. Da wir ja nun die neuen Besitzer des Grundstückes sind, haben wir wohl auch für zwei Nachbargrundstücke Rückkaufsrechte erworben. D.h. wenn wir es wollten, könnten wir zwei unserer Nachbarn rechtskräftig zwingen 1,5m ihres Grundstückes an uns zu verkaufen, um unsere Zufahrt zu verbreitern. Wir fragen uns, wann unsere Verkäufer uns das mitteilen wollten? Oder ob diese das überhaupt wissen???
Dieser grandiose Tag wurde dann noch von einem Anruf von Frau K.-P. von der Stiftung gekrönt: Das Geld für den Grundstückskauf wurde auf ein falsches Konto überwiesen!!! Es war aber nicht unser Fehler, sondern die Stiftung hatte im Kaufvertrag eine falsche Kontonummer angegeben. Gott sei dank war eine korrigierende Umbuchung bei der betreffenden Bank möglich, um diesen Fehler zu beheben.
WAS FÜR EIN CHAOS!!!!
Als Herr W. endlich im Amt eingetroffen und die Besprechung begonnen hatte, hat unser Architekt nochmals die Situation mit dem nicht gültigen Bebauungsplan und den zugesandten alten B-Plan von 1976 ohne jegliches Schreiben angesprochen. Uns wurde von Herrn W. nochmals die Geschichte mit der zu kurzen Veröffentlichungszeit des geplanten Bebauungsplanes erzählt und erneut erklärt, dass aufgrund der Vorkommnisse nun der Bauantrag ein §34 Fall sei. Der zugesandte B-Plan sollte nur einen Anhaltspunkt für die Planung darstellen.
Als unser Architekt die von Herrn B. vom Landkreis geforderte Notwendigkeit der nachbarlichen Zustimmungen ansprach, rätselte Herr W. zunächst. Dann vermutete er, dass es an der langen Zufahrt liegt.Um dieses abzuklären zog Herr W. unseren Sachbearbeiter Herrn B. vom Bauamt des Landkreises per Telefon für eine Konferenz hinzu (komischerweise war dieser diesmal sofort zu erreichen :-T).
Herr B. bestätigte am Telefon, dass wir die nachbarlichen Zustimmungen wegen unserer langen Zufahrt benötigen. Denn nach einer Klage gegen das Bauamt im Landkreis, die das Amt verloren hatte, müssen nun alle Nachbarn, die an einer langen Zufahrt zu einem geplanten privaten Stellplatz wohnen, dem Bauvorhaben zustimmen. Denn sie könnten sich ja von dem durchfahrendem "Verkehr" zum Stellplatz gestört fühlen ... :-T
Stimmt ein Nachbar nicht zu, so wird das gesamte Bauvorhaben nicht genehmigt (so die prompte Aussage von Herrn B. auf unsere Nachfrage)! Unser Architekt ermutigte uns auch gleich mit der Vermutung, dass es sehr schwierig werden wird die Zustimmung von allen Nachbarn zu erhalten. :-(
Auf die Nachfrage, warum die Nachbarn auf unseren Grundrissen unterschreiben und diesen zustimmen sollen, antwortete Herr B.: Fehler vom Amt. Diese Pläne hätten nicht mitgeschickt werden dürfen (naaaaa, toll!!). Es werden nur die Unterschriften auf dem Lageplan benötigt.
Bezüglich des Nachweises der Zugänglichkeit unseres Grundstückes wünscht Herr B. die endgültige Umschreibung im Grundbuch (da sagte unser Notar aber was anderes...). Gnädigerweise würde ihm bei uns diesmal eine E-Mail vom Notar mit der Bestätigung der Umschreibungs-Beauftragung reichen.
Also haben wir direkt nach dem Termin im Bauamt unseren Notar angerufen und ihn gebeten Herrn B. eine entsprechende E-Mail zu schreiben. Er konnte zwar nicht verstehen, warum unser Sachbearbeiter nicht mit dem Kaufvertrag zufrieden war, wollte die Mail aber schicken.
Wir haben dann auch gleich angefangen die notwendigen Unterschriften der betreffenden Nachbarn einzuholen. Zwei habe wir schon. Fehlen nur noch mind. 3... :-T
Während der Gespräche mit den Nachbarn haben wir erfahren, dass damals ein Spielplatz auf unserem Grundstück war, der jedoch nur kurz von den Kindern des Ortes genutzt wurde. Danach verfiel er und wurde abgerissen.
Von unserer Nachbarin im Nord-Osten haben wir noch etwas viel interessanteres erfahren. Da wir ja nun die neuen Besitzer des Grundstückes sind, haben wir wohl auch für zwei Nachbargrundstücke Rückkaufsrechte erworben. D.h. wenn wir es wollten, könnten wir zwei unserer Nachbarn rechtskräftig zwingen 1,5m ihres Grundstückes an uns zu verkaufen, um unsere Zufahrt zu verbreitern. Wir fragen uns, wann unsere Verkäufer uns das mitteilen wollten? Oder ob diese das überhaupt wissen???
Dieser grandiose Tag wurde dann noch von einem Anruf von Frau K.-P. von der Stiftung gekrönt: Das Geld für den Grundstückskauf wurde auf ein falsches Konto überwiesen!!! Es war aber nicht unser Fehler, sondern die Stiftung hatte im Kaufvertrag eine falsche Kontonummer angegeben. Gott sei dank war eine korrigierende Umbuchung bei der betreffenden Bank möglich, um diesen Fehler zu beheben.
WAS FÜR EIN CHAOS!!!!
Montag, 22. Oktober 2012
Endlich jemanden erreicht
Unser Architekt hat nun endlich jemanden beim Bauamt erreicht, um die Punkte aus dem Schreiben vom 18.10. erleuchten zu können. Jedoch nicht beim Bauamt des Landkreises sondern beim Bauamt der Gemeinde bei Herrn W.
Morgen um 12:00 Uhr werden wir nun hoffentlich erfahren, was es damit auf sich hat.
Morgen um 12:00 Uhr werden wir nun hoffentlich erfahren, was es damit auf sich hat.
Freitag, 19. Oktober 2012
Auflassungsvormerkung
Der erste Schritt für die Umtragung der Flurstücke im Grundbuch wurden wohl nun endlich gemacht. Damit wurden wir nun auch aufgefordert gaaaaanz viel Geld zu überweisen.
Allen Anrufen zum trotz haben unser Architekt und wir leider immer noch niemanden beim Bauamt des Landkreises erreichen können... :-(
Allen Anrufen zum trotz haben unser Architekt und wir leider immer noch niemanden beim Bauamt des Landkreises erreichen können... :-(
Donnerstag, 18. Oktober 2012
Schreiben vom Bauamt des Landkreises
Heute ist das angekündigte Schreiben vom Bauamt des Landkreises eingetroffen. Und wir haben nun noch mehr Fragezeichen über dem Kopf als zuvor.
Wie bereits angekündigt verlangt das Schreiben fehlende Unterlagen: den Nachweis der Zugänglichkeit des Grundstückes und die nachbarlichen Zustimmungen der Besitzer von fünf benachbarten Grundstücken im Norden. Das mit der Zugänglichkeit verstehen wir ja noch. Aber leider steht in dem Schreiben keine Erklärung, warum wir die nachbarlichen Zustimmungen einholen sollen. Zudem wird gefordert, dass die Nachbarn bei ihrer Zustimmung auf den mitgesendeten Plänen ebenfalls unterschreiben sollen. Da uns alle Pläne des Bauantrages (Lagepläne, Außenansichten des Hauses und vor allem auch Grundrisse) zurückgeschickt wurden, fragen wir uns:
Warum sollen unsere Nachbarn der Lage unserer Toiletten im geplanten Haus zustimmen?
Und vor allem:
Warum und wofür müssen wir dieses unseren Nachbarn offenbaren? Wie könnte es unsere Nachbarn beeinträchtigen/stören, wie wir das Haus im Inneren gestalten?
Dem Schreiben waren dann noch Vordrucke für die Erfassung der Zustimmungen beigefügt. Hier fragen wir uns: Welchen tollen Paragraphen sollen wir denn nun auf dem Formular ankreuzen? Und vor allem: Warum kann man einen Paragraphen ankreuzen, der seit Anfang des Jahres nicht mehr gültig ist?
Der Brief enthielt dann noch den weiteren Hinweis, dass unser Bauvorhaben derzeit nicht prüf- und genehmigungsfähig sei. Was soll das denn nun wieder bedeuten?
Das ganze Schreiben wurde dann noch mit dem Passus abgerundet: Wenn wir die geforderten Unterlagen nicht bis zum 14.11.2012 in 2-facher Ausführung vorgelegt haben, wird unser Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen....
Suuuuper!!!
Also haben wir erst einmal unseren Architekten Herrn N. angerufen und gefragt, was diese ganzen Punkte überhaupt bedeuten. Dieser konnte sich auch nicht erklären, warum plötzlich nachbarliche Zustimmungen notwendig wären und warum die Nachbarn auf allen Plänen unterschreiben sollten. Die anderen netten Floskeln des Schreibens erkannte er als Standard-Amts-Geplänkel.
Alle nachfolgenden Anrufe, die unser Anwalt und wir beim Bauamt des Landkreises tätigten, um weitere Informationen zu erhalten, blieben leider unbeantwortet.
Des Weiteren haben wir nochmals bei unserem Notar Herrn G. angerufen und nachgefragt, was für den Nachweis der Zugänglichkeit ausreichen würde. Dieser sagte uns, dass der Kaufvertrag eigentlich ausreichen und in den kommenden Tagen die Auflassungsvormerkung für uns im Grundbuch stehen würde. Diese wäre sogar noch besser als die Kaufverträge. Er sagte uns, dass wir unseren Sachbearbeiter vom Bauamt notfalls direkt zu ihm "schicken" sollten. Hoffentlich reicht das Herrn B. aus...
Aber das wird sich leider erst alles klären, wenn endlich jemand vom Bauamt ans Telefon geht. :-(
Wie bereits angekündigt verlangt das Schreiben fehlende Unterlagen: den Nachweis der Zugänglichkeit des Grundstückes und die nachbarlichen Zustimmungen der Besitzer von fünf benachbarten Grundstücken im Norden. Das mit der Zugänglichkeit verstehen wir ja noch. Aber leider steht in dem Schreiben keine Erklärung, warum wir die nachbarlichen Zustimmungen einholen sollen. Zudem wird gefordert, dass die Nachbarn bei ihrer Zustimmung auf den mitgesendeten Plänen ebenfalls unterschreiben sollen. Da uns alle Pläne des Bauantrages (Lagepläne, Außenansichten des Hauses und vor allem auch Grundrisse) zurückgeschickt wurden, fragen wir uns:
Warum sollen unsere Nachbarn der Lage unserer Toiletten im geplanten Haus zustimmen?
Und vor allem:
Warum und wofür müssen wir dieses unseren Nachbarn offenbaren? Wie könnte es unsere Nachbarn beeinträchtigen/stören, wie wir das Haus im Inneren gestalten?
Dem Schreiben waren dann noch Vordrucke für die Erfassung der Zustimmungen beigefügt. Hier fragen wir uns: Welchen tollen Paragraphen sollen wir denn nun auf dem Formular ankreuzen? Und vor allem: Warum kann man einen Paragraphen ankreuzen, der seit Anfang des Jahres nicht mehr gültig ist?
Der Brief enthielt dann noch den weiteren Hinweis, dass unser Bauvorhaben derzeit nicht prüf- und genehmigungsfähig sei. Was soll das denn nun wieder bedeuten?
Das ganze Schreiben wurde dann noch mit dem Passus abgerundet: Wenn wir die geforderten Unterlagen nicht bis zum 14.11.2012 in 2-facher Ausführung vorgelegt haben, wird unser Antrag kostenpflichtig zurückgewiesen....
Suuuuper!!!
Also haben wir erst einmal unseren Architekten Herrn N. angerufen und gefragt, was diese ganzen Punkte überhaupt bedeuten. Dieser konnte sich auch nicht erklären, warum plötzlich nachbarliche Zustimmungen notwendig wären und warum die Nachbarn auf allen Plänen unterschreiben sollten. Die anderen netten Floskeln des Schreibens erkannte er als Standard-Amts-Geplänkel.
Alle nachfolgenden Anrufe, die unser Anwalt und wir beim Bauamt des Landkreises tätigten, um weitere Informationen zu erhalten, blieben leider unbeantwortet.
Des Weiteren haben wir nochmals bei unserem Notar Herrn G. angerufen und nachgefragt, was für den Nachweis der Zugänglichkeit ausreichen würde. Dieser sagte uns, dass der Kaufvertrag eigentlich ausreichen und in den kommenden Tagen die Auflassungsvormerkung für uns im Grundbuch stehen würde. Diese wäre sogar noch besser als die Kaufverträge. Er sagte uns, dass wir unseren Sachbearbeiter vom Bauamt notfalls direkt zu ihm "schicken" sollten. Hoffentlich reicht das Herrn B. aus...
Aber das wird sich leider erst alles klären, wenn endlich jemand vom Bauamt ans Telefon geht. :-(
Mittwoch, 17. Oktober 2012
E-Mail vom Bauamt des Landkreises
Heute haben wir eine sehr demotivierende Antwort-E-Mail von Herrn B. vom Bauamt des Landkreises erhalten. Die Mail fing an mit "wir prüfen gerade ob das Vorhaben überhaupt zulässig ist." :-(((
Na, dass klingt ja schon mal sehr grandios.
Und auf diesen netten Anfang folgend dann noch zwei weitere "schöne" Puntke:
Na, dass klingt ja schon mal sehr grandios.
Und auf diesen netten Anfang folgend dann noch zwei weitere "schöne" Puntke:
- Wir sollten doch das Überfahrtsrecht für unsere lange Zufahrt im Norden belegen. (???) Wir dachten, wir haben den Weg gekauft und unser Notar hat die Umschreibung beauftragt!?! Also müssen wir wohl nochmals hinter unserem Notar hinterher telefonieren... :-T
- Des Weiteren sollen wir nun nachbarliche Zustimmungen der Eigentümer von 5 (!) Nachbargrundstücken zu unserem Bauvorhaben einholen. Interessant ... warum denn das nun? Wir bauen doch mit genügend Abstand zu den Nachbarn und nicht so hoch, dass wir irgendwem das Sonnenlicht nehmen...???
In der Mail wurde uns angekündigt, dass ein entsprechendes Schreiben heute an uns verschickt wurde. Dann sind wir ja mal gespannt, was uns da erwartet.
Dienstag, 16. Oktober 2012
Baum im Bereich der Einfahrt
Direkt an der Zufahrt zu unserem Grundstück steht eine große Kastanie, deren Äste weit in die Einfahrt hineinragen. Erst hatten wir vermutet, dass dieser Baum unseren Nachbarn gehört. Diese sagten uns jedoch, dass der Baum wohl auf einem Bereich der Gemeinde stehen würde, ansonsten hätten Sie ihn schon längst gefällt. Also haben wir einige Tage bei den Ämtern der Gemeinde (unter anderem Bauamt) herumtelefoniert, bis diese sagten: Nö, ist nicht unser Baum.
Also haben wir die Nachbarin nochmals über diese Tatsache informiert und uns von ihr die Genehmigung für die Stutzung des Baumes eingeholt.
Somit werden wir innerhalb der nächsten Wochen die Säge auspacken, damit die Baufahrzeuge auch ungehindert auf unser Grundstück kommen.
Also haben wir die Nachbarin nochmals über diese Tatsache informiert und uns von ihr die Genehmigung für die Stutzung des Baumes eingeholt.
Somit werden wir innerhalb der nächsten Wochen die Säge auspacken, damit die Baufahrzeuge auch ungehindert auf unser Grundstück kommen.
Montag, 15. Oktober 2012
Mail an Bauamt des Landkreises
Da wir telefonisch Herrn B. vom Bauamt des Landkreises nicht erreichen können, haben wir heute eine Mail an ihn geschrieben. In dieser haben wir ihn höflichst gefragt, ob noch Dokumente fehlen und wie der Status des Antrages ist: "... Daher
wollten wir mit dieser Mail fragen, ob wir Sie hierbei noch irgendwie mit der
Bereitstellung von Informationen und weiteren notwendigen Unterlagen
unterstützen können...."
Haben auch gleich noch all unsere Telefonnummern übermittelt, damit er sich bei Rückfragen bei uns melden kann.
Wir sind gespannt....
Haben auch gleich noch all unsere Telefonnummern übermittelt, damit er sich bei Rückfragen bei uns melden kann.
Wir sind gespannt....
Dienstag, 9. Oktober 2012
Schreiben vom Bauamt und Fliesenbemusterung
Heute haben wir ein Schreiben vom Bauamt des Landkreises bekommen, dass unser Bauantrag nun in der Prüfung bei einem Herrn B. sei. Wir dachten, dass dieser schon seit über einem Monat bearbeitet wird!?! Ich glaube wir müssen dringend Herrn B. kontaktieren und uns bezüglich des Bearbeitungsstatus erkundigen.
Heute haben wir auch die Fliesenbemusterung bei Raab Karcher durchgeführt. Unser Berater war sehr kompetent und kannte sein Fliesensortiment perfekt. Und er hat es auch super hinbekommen, dass wir die Fliesenauswahl auch mit dem Kleinen am Hacken gut durchführen konnten. Jedoch waren die Preise für die Fliesen, die uns gefielen, doch recht gesalzen (obwohl sie nicht viel anders aussahen als die aus dem Baumarkt). Evtl. mag die Qualität besser sein, jedoch waren die Abrieb- und Rutschhemmungswerte gleich. Doch leider dürfen wir wegen der Gewährleistung von Danhaus keine Fliesen aus dem Baumarkt verwenden. Auch die Verlegung wird wohl wegen den größeren Fliesenformaten teurer. Wir haben jetzt Fliesen ausgewählt, die Preislich noch einigermaßen akzeptabel für uns waren, jedoch nicht ganz unseren Wunschvorstellungen entsprechen. Wir sind auf die Kostenaufstellung vom Danhaus-Fliesenleger gespannt. Notfalls nehmen wir das Fliesengewerk aus dem Portfolio raus und suchen uns wo anders schönere Fliesen zu einem geringeren Preis.
Heute haben wir auch die Fliesenbemusterung bei Raab Karcher durchgeführt. Unser Berater war sehr kompetent und kannte sein Fliesensortiment perfekt. Und er hat es auch super hinbekommen, dass wir die Fliesenauswahl auch mit dem Kleinen am Hacken gut durchführen konnten. Jedoch waren die Preise für die Fliesen, die uns gefielen, doch recht gesalzen (obwohl sie nicht viel anders aussahen als die aus dem Baumarkt). Evtl. mag die Qualität besser sein, jedoch waren die Abrieb- und Rutschhemmungswerte gleich. Doch leider dürfen wir wegen der Gewährleistung von Danhaus keine Fliesen aus dem Baumarkt verwenden. Auch die Verlegung wird wohl wegen den größeren Fliesenformaten teurer. Wir haben jetzt Fliesen ausgewählt, die Preislich noch einigermaßen akzeptabel für uns waren, jedoch nicht ganz unseren Wunschvorstellungen entsprechen. Wir sind auf die Kostenaufstellung vom Danhaus-Fliesenleger gespannt. Notfalls nehmen wir das Fliesengewerk aus dem Portfolio raus und suchen uns wo anders schönere Fliesen zu einem geringeren Preis.
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