Durch etwas googeln sind wir auf ein paar weitere Informationen zu dem neuen B-Plan gestoßen. Schon komisch, dass man sich diese Infos selber suchen muss und nicht von den Ämtern informiert wird :-T.
Da der neue B-Plan schon in zwei Kurznachrichten der Presse erwähnt wird, vermuten wir mal, dass es diesen nun wirklich gibt. Hier wird erwähnt, dass nun auch das letzte Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut werden kann. Das ist doch mal eine Aussage, auf die man sich beziehen kann.
Im Netz sind wir dann sogar auf die Agenda der Ratssitzung vom 14.3. gestoßen, in der der gesamte neue B-Plan mit allen Stellungnahmen von Behörden und anderen Stellen aufgelistet ist. Komischerweise war unter anderem als Grund für die Änderung der Privatstraße in einen öffentlichen Weg die Sicherung der Zufahrt zu unserem Grundstück angegeben. Aber wir werden diese Zufahrt doch überhaupt nicht nutzen!? Dafür haben wir doch unsere lange Zufahrt im Norden erworben, für die wir schweißtreibender Weise die ganzen nachbarlichen Zustimmungen einholen mussten. Warum haben uns die Ämter diese Arbeit machen lassen, wenn sie wussten, dass die andere Zufahrt öffentlich wird und somit von uns auch genutzt werden könnte???
In der Agenda war auch eine Stellungnahme von einem unserer neuen Nachbarn, der sich verständlicherweise gegen die Änderung der privaten Zufahrt in eine öffentliche Straße wehrte. Wer will schon plötzlich und nicht vorhersehbar die finanzielle und organisatorische Verantwortung für 80m öffentliche Straße haben...
Ich glaube wir müssen diesen dringend kontaktieren und klar stellen, dass wir aufgrund der Anforderungen von Herrn B. vom Bauamt des Landkreises lediglich die Ver- und Entsorgung für unser Grundstück sicherstellen wollten, um endlich unsere Baugenehmigung zu erhalten. Und vor allem haben wir ja auch die ganze Zeit ein Leitungsrecht angestrebt...
Wir sind auf das erste Treffen/Gespräch mit diesem Nachbarn gespannt. Wir wollen uns nicht schon Feinde in der Nachbarschaft machen, aufgrund von Fehlern anderer und vor allem nicht bevor wir überhaupt auf dem Grundstück wohnen.
Hier ein Ausschnitt aus dem neuen B-Plan für unser Grundstück
Hey Glückwunsch! Endlich mal ein Lichtblick!
AntwortenLöschenMeinem Vorredner schließe ich mich an. Alles Gute für Euch!
AntwortenLöschenDanke! Danke!
LöschenAber leider heißt das noch nicht, dass der B-Plan im Amtsblatt veröffentlicht ist. Also ist er noch nicht rechtskräftig und unser Sachbearbeiter wird wohl den Bauantrag noch nicht weiter bearbeiten :-(